Stellungnahme - 2010/AN/1602-01 (SN)

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§22 Abs.2 Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

Mit dem entsprechend dem Bürgerschaftsbeschluss Nr. 1778/65/1998 im Jahre 2008 erstellten Zwischenbericht zum Integrierten Gesamtverkehrskonzept (IGVK) 1998 konnte eine weitgehend positive Bilanz gerade für die Entwicklung der Infrastruktur für den motorisierten Straßenverkehr in Rostock und im Rostocker Umland erstellt werden. Schlussfolgerungen hinsichtlich weiterer erforderlicher Maßnahmen waren nicht der Gegenstand des Berichts.

In Vorbereitung der Fortschreibung des IGVK wird gegenwärtig bereits das Verkehrsnetz der Hansestadt Rostock als Grundlage der geplanten Berechnung von Verkehrsszenarien und

–prognosen unter Berücksichtigung aktueller wirtschaftsrelevanter Strukturdaten überarbeitet. Hierfür wurden das Wirtschaftsforschungsinstitut Rostock und Rostock Business einbezogen. Die Erstellung und Bewertung von Szenarien wird Gegenstand der vorgesehenen Arbeitsgruppentätigkeit im Rahmen der Fortschreibung des IGVK werden, in deren Rahmen die Bedarfs- und Zielstellungskonzeptionierung unter Einbeziehung der genannten Verbände und Interessenvertretungen für den Bereich Motorisierter Wirtschafts- und Individualverkehr erfolgen soll. Eine vorgeschaltete Untersuchung hierzu wird jedoch nicht für erforderlich gehalten. Die im Antrag genannten Wettbewerbsfaktoren zur Stärkung der innerstädtischen Standortfunktionen fanden auch im IGVK 1998  besondere Berücksichtigung, so dass ein z.B. mit Lübeck vergleichbarer Anlass für Rostock nicht gesehen wird.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.11.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

01.12.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben