Informationsvorlage - 2010/IV/1694

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2010/AN/1365 vom 06.10.2010

 

Sachverhalt:

Mit Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2010/AN/1365 vom 06.10.10

„Überarbeitung und Aktualisierung des Spielplatzkonzeptes“ wurde die Verwaltung beauftragt, bis zum 01.12.2010 als Zwischenstand eine Informationsvorlage zu folgenden Punkten vorzulegen:

Ø      demographische Datenerhebung für die einzelnen Stadtteile und Abgleich mit der bisherigen Situation,

Ø      Einarbeitung der Daten aus der aktuellen Generalinspektion.

 

Das derzeitige Spielplatzkonzept („Bericht zur Situation und Entwicklung der öffentlichen Spielplätze in der Hansestadt Rostock“) wurde der Bürgerschaft im April 2006 vorgelegt. Auf Grund inzwischen eingetretener unterschiedlicher Entwicklungen ist eine Aktualisierung angebracht.

 

Die seinerzeitigen methodischen Ansätze werden von uns aus nach wie vor für richtig gehalten und es wird daher in dieser Hinsicht ausdrücklich auf den Spielplatzbericht von April 2006 verwiesen.

 

Dies gilt insbesondere für den diesbezüglichen Versorgungsauftrag der öffentlichen Hand, der sich auf Kinder und Jugendliche der Altersgruppen 7 – 13 u. 14 -19 Jahren bezieht, während die Versorgungsverantwortung für Kleinkinderspielplätze (bis 6 Jahre) den Wohngrundstücks-Eigentümern zugewiesen ist (vgl. LBauO M-V §§ 8 und „Spielplatzsatzung“ der Hansestadt Rostock vom 12.12.2001). Des weiteren wird auf den Abschnitt Bedarfsermittlung verwiesen. Danach wurde allen bisherigen Untersuchungen ein Bemessungswert von 7,50 m² Nettospielfläche je Kind/Jugendlichem zu Grunde gelegt. Wir gehen davon aus, diesen Wert auch weiterhin als Planungsgrundlage zu verwenden.

 

Die seinerzeit ermittelten Handlungs- und Finanzierungsbedarfe bezogen sich auf drei Handlungsfelder:

 

Ø      Qualitätsmängel               Handlungsbedarf:       einfache bzw. Komplexsanierung

Ø      Versorgungsdefizite         Handlungsbedarf:       Neubau bzw. Nutzung von Synergien aus

                                                                                   Mehrfachnutzungen

Ø      Überversorgung               Handlungsbedarf:       Abbau anstelle teurer Sanierungsmaß-

                                                                                   nahmen.

 

Insgesamt konnte 2006 sowohl die Versorgungssituation (Bedarfsdeckung), als auch die Qualität der Anlagen generell als gut bewertet werden. Ein Trend zu weniger, aber dafür deutlich größeren Spielanlagen eher in Randlage der Wohngebiete (attraktivere Spielangebote, gestiegene „Lärmempfindlichkeit“ der Bürger) wurde damals bestätigt.

 

Die im Spielplatzbericht von April 2006 schlussfolgernd aufgezeigten personellen und finanziellen Bedarfe haben in den seitherigen jährlichen Haushaltszuführungen kaum eine Rolle gespielt. In Medien-Kampagnen (und auch gelegentlichen Gremiendiskussionen) wurde von den o.g. Handlungsfeldern das anteilig nachrangige Thema „Rückbau“ aus dem Zusammenhang gerissen einseitig negativ diskutiert. So wurde regelmäßig ein völlig falsches Bild einer insgesamt sehr positiven Gesamtsituation gespiegelt

 

Dieses vorangesellt ist bezüglich der als Informationsvorlage angeforderten Daten folgendes zu konstatieren:

 

1.      Stadtteilbezogene demographische Entwicklung und Vergleich mit den Zahlen 2005

Die Gesamtbevölkerung der Hansestadt Rostock hat im Berichtszeitraum (2005 – 2010) um 1% zugenommen.

 

Bei den für das Spielplatzkonzept bedarfsrelevanten Bevölkerungsgruppen Kinder von 7 – 13 Jahren und Jugendliche von 14 – 19 Jahren gab es folgende Entwicklungen:

·         Jugendliche von 14 – 19 Jahren

Reduzierung von 13.977 auf 7.228 Personen, das sind 48,3 % weniger

·         Kinder 7 – 13 Jahren

Anstieg von 7.118 auf 8.661 Personen, das sind  21,7 % mehr.

Für eine gesamtstädtische Pauschalbetrachtung der Spielflächenbedarfe ergibt sich daraus, dass die Bedarfe für Jugendliche von 14 – 19 Jahren deutlich zurückgingen bzw. 2006 noch konstatierte Minderversorgungen sich zumindest reduzierten. Bei den Kindern von 7 – 13 Jahren ergeben sich pauschal Mehrbedarfe.

 

Eine ebenfalls pauschalisierte Trendbetrachtung (im Vergleich zu 2005) zeigt, dass sich die Negativentwicklung der Altersgruppen 14 – 19 Jahren künftig abschwächt, aber erhalten bleibt. Auch die derzeit positive Entwicklung der Gruppe der 7 – 13 Jährigen wird sich mit Nachrücken der jetzt 0 – 6 Jährigen in den nächsten Jahren wieder abschwächen.

 

Die stadtteilkonkreten Schlussfolgerungen für die Spielbedarfsplanung bleiben der Beschlussvorlage „Spielplatzkonzept 2011“ vorbehalten.

Weitere stadtteilbezogene Informationen entnehmen Sie nach Bedarf der Tabelle

Anlage 1.

 

 

 

 

 

 

 

 

2.      Ergebnisse Generalinspektion 2010

 

Der Gesamtbestand der öffentlichen Spielanlagen in Verwaltungszuständigkeit des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege beläuft sich z.Z. auf 240 Anlagen (im Spielplatzbericht 2006 waren es 245 Anlagen).

 

Die Generalinspektion 2010 ergab für 149 Anlagen die Note 1 (keine Sicherheitsmängel), für 78 Anlagen die Note 2 (vereinzelt Mängel, Reparaturarbeiten erforderlich) sowie für 13 Anlagen die Note 3 (partielle Verstöße gegen die DIN1176). Partielle Mängel gibt es somit nur bei rd. 5% der Anlagen.

 

Weitere anlagenkonkrete Informationen entnehmen Sie nach Bedarf den Tabellen der Anlage 2.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der derzeitige Zustand der öffentlichen Spielanlagen des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege aus Sicht der Verkehrssicherheit als sehr gut bis gut zu bewerten ist. Anzumerken ist, dass die Beurteilung nach anderen quantitativen und qualitativen Kriterien (Spielwert, Lage, Gestaltung, Nutzungsintensität) nicht Gegenstand der Generalinspektion ist. Diese weitergehende Bewertung bleibt der begonnenen Aktualisierung des Spielplatzkonzeptes bis Mai 2011 vorbehalten.

 

 

 

 

 

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Roland Methling

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben