Informationsvorlage - 2010/IV/1686

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:     § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 73 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Hansestadt Rostock zur Information der Mitglieder der Bürgerschaft und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben.

 

In dem vorliegenden Bericht sind darüber hinaus die mittelbaren Beteiligungen 1. Grades über 50 %, die Eigenbetriebe und andere Sondervermögen, sowie nachrichtlich die Mitgliedschaften in Zweckverbänden aufgenommen worden.

 

Dieser Bericht wurde auf der Grundlage des Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Rostock aus Zuarbeiten der städtischen Unternehmen erstellt.

 

Die Zahlenangaben der Unternehmen sind  zum größten Teil noch unverbindlich, da die Jahresabschlüsse zum Abgabetermin noch nicht geprüft worden waren.

 

Nach Kenntnisnahme des Berichtes durch die Bürgerschaft wird mit öffentlicher Bekanntmachung die Einsichtnahme der Einwohner in den Bericht ermöglicht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:     Keine

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben