Dringlichkeitsantrag - 2010/DA/1679

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 01.12.2010 einen Nachtrag zur Beschlussvorlage zum Haushaltsplan 2011  vorzulegen, in dem der Ansatz von 38 Mio. Euro aus der HHST 88100000.21000000 „WIRO Wohnungsgesellschaft mbH - Gewinnanteile“ auf 13 Mio. Euro reduziert wird. Damit sind die 25 Mio. Euro aus Vermögensaktivierung aus dem Haushaltsplanentwurf zu streichen. Der Oberbürgermeister hat im Nachtrag geeignete Deckungsquellen vorzulegen.

 

 

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Begründung der Dringlichkeit:

Die Dringlichkeit ist dadurch geboten, dass den Mitgliedern der Bürgerschaft der Haushaltsplanentwurf 2011 erst mit dem 08.11.2010 vorliegt und eine Verschiebung der Befassung zu einer Verschiebung der Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2011 zur Folge hat.

 

 

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Begründung:

Die Bürgerschaft hat mit mehreren Beschlüssen festgelegt, dass sie Verkäufe von Anteilen oder über 250 Wohnungen bei der WIRO zum Mittel der Haushaltskonsolidierung ablehnt. Diese Beschlüsse hat der Oberbürgermeister zum wiederholten Male, nun auch bei der Haushaltsaufstellung 2011 auf das Gröbste missachtet. Über die fehlende Nachhaltigkeit einer solchen Vermögensaktivierung besteht bei langfristiger Betrachtungsweise (und spätestens mit Einführung der Doppik mit dem Haushalt 2012) kein Zweifel. Der Oberbürgermeister will einmalige Einnahmen weitgehend nutzen um dauerhafte Ausgaben zu decken.

Dass es sich bei den 25 Mio. Euro Sondergewinn bei der WIRO um Maßnahmen von Wohnungsverkäufen handelt, wird sowohl aus der unwidersprochenen öffentlichen Berichtserstattung der Medien als auch aus dem Briefwechsel zwischen Oberbürgermeister und WIRO deutlich. Diese Tatsache wurde versucht, über den Weg einer erhöhten Gewinnausschüttung der WIRO zu verschleiern.

Gleichzeitig wird festgestellt, dass im Band III des Haushaltsplanentwurfes die Ausschüttung an den Gesellschafter für 2011 in Höhe von nur 11 Mill. Euro ausgewiesen ist, im Band II jedoch Einnahmen in Höhe von 38 Mill. Euro stehen. Dies entspricht keineswegs dem Prinzip der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit.

Mit dem Antrag wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, den Haushaltsplanentwurf insoweit zu ändern, dass dieser in dem Punkt der Vermögensaktivierung wieder der Beschlusslage der Bürgerschaft entspricht.

 

 

 

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Beschlüsse

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10.11.2010 - Bürgerschaft - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 01.12.2010 einen Nachtrag zur Beschlussvorlage zum Haushaltsplan 2011 vorzulegen, in dem der Ansatz von 38 Mio. Euro aus der HHST 88100000.21000000 „WIRO Wohnungsgesellschaft mbH
- Gewinnanteile“ auf 13 Mio. Euro reduziert wird.
Damit sind die 25 Mio. Euro aus Vermögensaktivierung aus dem Haushaltsplanentwurf zu streichen. Der Oberbürgermeister hat im Nachtrag geeignete Deckungsquellen vorzulegen.

 

 

 

Herr Dr. Wandschneider nimmt zum Dringlichkeitsantrag Stellung.

 

 

Frau Kröger stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Dringlichkeits­antrages Nr. 2010/DA/1679 bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 01.12.2010.

 

Es erfolgt eine Gegenrede durch Frau Knitter.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag:  Angenommen

 

 

 

 


 

Da der TOP 8.7 für diese Sitzung bereits abgeschlossen ist, fragt die 1. Stellvertreterin der Präsidentin nach, ob der Oberbürgermeister seinen gerade angezeigten Wunsch zur Stellungnahme noch zu diesem TOP bis zum sowieso gleich folgenden TOP 9 - Bericht des Oberbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Stadt - verschieben würde.

 

Der Oberbürgermeister nimmt dazu Stellung.

 

 

Auf Antrag von Frau Naujoks erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des (wesentlichen) Inhalts der o. g. Stellungnahme des Oberbürgermeisters wie folgt in diese Niederschrift:

 

„Nein, ich glaube nicht. Ich glaube nicht, weil hier Dinge in den Raum gestellt worden sind von Herrn Wandschneider, Frau Präsidentin, die so nicht im Raum stehen bleiben können und sie müssen zu diesem Tagesordnungspunkt genannt werden.

 

Als Erstes, wir haben diesen Antrag jetzt vertagt, wir werden sicherlich noch einmal darüber sprechen. Dieser Antrag enthält eine Falschaussage und eine Unterstellung. Denn dort wird z. B. gesagt: Es werden einmalige Einnahmen weitgehend genutzt, um dauerhafte Ausgaben zu decken.

 

25 Mio. Euro aus Vermögensaktivierung, aus Verkauf von Wohnungen der WIRO, sollen hier ausschließlich genutzt werden, um 11,3 Mio. Euro aus einem Vertragsverletzungsverfahren abzudecken, aus einem Verfahren, das nicht Sie, Herr Wandschneider, aber Herr Albrecht, der den Antrag eingebracht hat für die Fraktion, mit auf den Weg gebracht hat vor gut 12 Jahren, und das, obwohl es damals kritische Hinweise des Innenministeriums zu diesem Vertrag gab.

Dieser Vertrag fällt uns heute auf die Füße und er bedeutet, dass wir voraussichtlich im nächsten Jahr 11,3 Mio. Euro - und das ist im Haushalt aufzunehmen und nachzuweisen von Ihnen - aufgenommen werden müssen.

 

Als Zweites müssen wir 10 Mio. Euro Altschulden abtragen, 10 Mio. Euro Altschulden, die ebenfalls nicht den laufenden Haushalt betreffen, sondern Schulden, die bis zum Jahr 2007 angehäuft worden sind. Und wieder, Herr Albrecht, Sie möchten es nicht persönlich, aber ich muss es immer wieder sagen, Sie waren dabei, als genau diese Schulden entstanden sind.
Sie haben dafür die Ursache gesetzt, dass die Hansestadt Rostock im Jahr 2005 und ich mein Amt mit 150 Mio. Euro Altschulden antreten musste, weil Sie rechtsfremde Haushalte hier bestätigt haben, in der Phase, wo ein SPD-Oberbürgermeister hier gewesen ist, wo eine
SPD-Bürgerschaftspräsidentin hier tätig war und wo auch der Finanzausschuss von einem SPD-Mitglied der Rostocker Bürgerschaft geleitet wurde.

 

Und darüber hinaus müssen wir mit dem Haushalt zum gegenwärtigen Zeitpunkt - Herr Sens, da waren Sie noch nicht dabei, aber Sie sollten sich die Geschichte ruhig einmal anschauen, damit Sie auch wissen, wo Sie herkommen - darüber hinaus müssen wir rund 5 Mio. Euro Zinsen zahlen im Haushalt, für die Schulden, die bis zum Jahr 2005 aufgenommen worden sind.

 

Das heißt also, die 25 Mio. Euro sind nicht laufender Haushalt, sondern diese 25 Mio. Euro betreffen ausschließlich Schulden, die in der Hansestadt Rostock entstanden sind durch Misswirtschaft in der Hansestadt Rostock und durch Ihr, Herr Albrecht, Dazutun.“

 


Auf Zwischenfrage der 1. Stellvertreterin der Präsidentin äußert der Oberbürgermeister weiter Folgendes:

 

„Sie können das auch gerne, Frau Präsidentin, als persönliche Erklärung nehmen. Aber ich möchte hier als Zweites sagen:

 

Es geht nicht um verschleiern, denn die Transparenz in der Hansestadt Rostock, die auch hier seit 2005 eingezogen ist, auch bei allen Finanzbewegungen, auch rostock.de, die ist sehr sehr deutlich und sie ist unmissverständlich. Es gibt kein Dokument in der Hansestadt Rostock, das für Sie nicht zugänglich ist. Es gibt keine Zahl im Haushalt, die nicht erläuterbar ist und es gibt eine ganze Reihe von Zahlen, die in den Haushalt zurückgeholt worden sind, die früher viel­leicht auch außerhalb des Haushaltes gelegen haben.

 

Als Drittes muss ich zu diesem Antrag sagen, nehmen Sie es als persönliche Erklärung: Sachlich ist das Vorgehen, was Sie hier vorschlagen, nicht gerechtfertigt. Es steht nicht in Übereinstimmung mit dem Rechtsraum, den die Kommunalverfassung und die Gemeinde­haushaltsverordnung hier gibt.

 

Und wenn Sie hier rechtliche Verquickungen oder sogar im Hintergrund das Strafrecht fast ansprechen, hier haben Sie einen Antrag gestellt, der am geltenden Recht des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorbeigeht und der in jedem Falle einen Widerspruch zur Folge haben würde.

 

Wer im Glashaus sitzt, Herr Wandschneider, Herr Albrecht, der sollte nicht mit Steinen werfen. Und deshalb muss ich es einfach, weil es immer wieder in Vergessenheit gerät, offensichtlich auch bei den Anträgen, die aus Ihrer Feder kommen, Herr Albrecht, daran erinnern, dass Sie es waren, die 1998/99 25 Prozent der Stadtwerke für 65 Mio. verkauft haben, um ein Haushalts­loch im Verwaltungshaushalt zu decken und dabei auf zukünftige Ausschüttungen von jährlich 5 Mio. Euro der Stadtwerke und damit der RVV verzichtet haben, 5 Mio. Euro Bilanzgewinn gehen der Hansestadt Rostock verloren. Und ich habe damals in die Unterlagen geschaut, das steht dort nicht drin. Warum, weiß ich nicht.

 

5 Mio. hat die Hansestadt Rostock seit 1998 jährlich weniger, weil wir 1998 die Stadtwerke verkauft haben. Deshalb zeige ich sehr deutlich auf, was es bedeutet, Wohnungen oder Anteile zu verkaufen und welche Folgen es auch für zukünftige Verwaltungshaushalte hat.

 

Und auch die 15 Mio., die wir aus 49 Prozent der Stadtwerke erzielt haben, 1999, sind in den Verwaltungshaushalt geflossen. Auch hier hat die Bürgerschaft entschieden, Eigentum der Hansestadt Rostock zu verkaufen mit all den Folgen, die wir heute auszulöffeln haben und das müssen wir ausgleichen.

 

Ich will nicht erwähnen, oder in der Tiefe wenigstens nicht, die 19 Mio. DM, die für die Umschlags­gesellschaft und die Folgekosten, die die Hansestadt Rostock aus diesem Vorgang hier hatte.

 

Ich will hier nur noch einmal als persönliche Erklärung sagen:

 

Es sollte sich jeder, der solch einen Antrag schreibt, auch juristische Unterstützung holen. Wenn Sie sie nicht in der eigenen Fraktion finden, Herr Albrecht, dann sollten Sie sich an das Rechts­amt wenden und dann auch rechtskonforme Anträge stellen.

 

Vielen Dank!“

 

 

 

Im Zusammenhang mit den Worten des Oberbürgermeisters gibt die 1. Stellvertreterin der Präsidentin eine Erklärung dahingehend ab, dass es, vor der Haushaltsdebatte stehend, eines konstruktiven Dialoges bedarf und der zuvor erfolgte Redebeitrag nur sehr wenig dazu beigetragen hat und sie das außerordentlich bedauere.

 

 

Weitere persönliche Erklärungen werden durch Frau Niemeyer und Herrn Albrecht abgegeben.

 

 

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01.12.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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10.01.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen