Beschlussvorlage - 2010/BV/1678

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft erklärt das Einvernehmen mit der Entscheidung des Oberbürgermeisters über die Verfügung einer Haushaltssperre (siehe Anlage). Die Anordnung hat folgenden Wortlaut:

 

1.1   Ich verfüge eine haushaltswirtschaftliche Sperre über die Inanspruchnahme von Ausgabeansätzen in Höhe von 8.215.300 Mio. EUR. Die Untersetzung der gesperrten Haushaltsansätze je Haushaltsstelle für das laufende Jahr ist der Anlage 1 zu entnehmen.

  

1.2 Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Vorgaben nach § 51 Abs. 1 Ziffer 1 KV M-V für die Inanspruchnahme der Ausgabeansätze weiter. Von dieser Regelung ausgenommen sind die Haushaltsansätze der Gruppen 50 und 51 auf Grund eines massiv aufgelaufenen Bedarfes an baulicher Unterhaltung.

 

1.3 Die Haushaltssperre tritt am 15.12.2010 in Kraft.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 27 GemHVO und § 38 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mit der Sperrverfügung wird eine gesamte Haushaltsverbesserung von mindestens 10 Mio. EUR verfolgt.


 

Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock wird in Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2010 der Rechtsaufsichtsbehörde vom 28.10.2010 nach § 27 GemHVO  eine haushaltswirtschaftliche Sperre im Verwaltungshaushalt verfügen. Diese wird ergänzt durch die Anordnung der Weitergeltung der Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung bis zum Jahresende 2010. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass die Auflage der Rechtsaufsichtsbehörde zur Senkung des planmäßigen Fehlbedarfs um mindestens 10 Mio. EUR sichergestellt werden kann.

 

Abweichend von § 27 Abs. 2 GemHVO M-V ist bezüglich der zu sperrenden Ausgabeansätze das Einvernehmen mit der Bürgerschaft herzustellen.

 

Nach Bestätigung der haushaltswirtschaftlichen Sperre in der Bürgerschaft am 01.12.2010 ist die Sperrverfügung des Oberbürgermeisters und eine Beschlussausfertigung der Bürgerschaft unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde im Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu übergeben.

 

Die Haushaltssperre wird am Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung am 15.12.2010 in Kraft treten.

 

 

 

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Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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18.11.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.12.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen