Änderungsantrag - 2010/AN/1540-04 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE.
Angebote zur individuellen Lebensbewältigung schwerstmehrfach behinderter Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 01.12.2010
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.12.2010
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Beschlussvorschlag:
Die bisherigen Punkte 1 bis 4 werden durch folgende Punkte ersetzt:
- Die Änderungen des § 2 Abs. 7 der Schülerkostensatzverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Schulen in freier Trägerschaft sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
- Das Land sucht den Dialog mit den Schulträgern und den Sozialhilfeträgern über die künftige Gestaltung der Schülerkostensatzverordnung. Hierbei sind die besonderen Bedingungen der individuellen Lebensbewältigung schwerst- und mehrfach behinderter Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
- Eine finanzielle Lastenverschiebung des Landes zu Lasten der Kommunen ist zu vermeiden.
- Den Schulträgern und den Sozialhilfeträgern sind bei künftigen Veränderungen mehrmonatige Vorlaufzeiten für die Vorbereitung und Umstellung zu gewähren.
- Die Landesregierung soll dem Landtag eine Gesetzesänderung des Schulgesetzes im § 128, Absatz 1 vorlegen, in der als neuer Punkt 8 auch die Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen eine individuelle Förderung an Schulen in freier Trägerschaft erhalten. Gleiches soll auch für Schulen in öffentlicher Trägerschaft gelten.