Änderungsantrag - 2010/AN/1540-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die bisherigen Punkte 1 bis 4 werden durch folgende Punkte ersetzt:

 

  1. Die Änderungen des § 2 Abs. 7 der Schülerkostensatzverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Schulen in freier Trägerschaft sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
  2. Das Land sucht den Dialog mit den Schulträgern und den Sozialhilfeträgern über die künftige Gestaltung der Schülerkostensatzverordnung. Hierbei sind die besonderen Bedingungen der individuellen Lebensbewältigung schwerst- und mehrfach behinderter Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
  3. Eine finanzielle Lastenverschiebung des Landes zu Lasten der Kommunen ist zu vermeiden.
  4. Den Schulträgern und den Sozialhilfeträgern sind bei künftigen Veränderungen mehrmonatige Vorlaufzeiten für die Vorbereitung und Umstellung zu gewähren.
  5. Die Landesregierung soll dem Landtag eine Gesetzesänderung des Schulgesetzes im § 128, Absatz 1 vorlegen, in der als neuer Punkt 8 auch die Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen eine individuelle Förderung an Schulen in freier Trägerschaft erhalten. Gleiches soll auch für Schulen in öffentlicher Trägerschaft gelten.

 

 

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Sachverhalt:

Mit diesem Änderungsantrag werden die Hinweise aus der Stellungnahme der Verwaltung sowie des Schul- und Sportausschusses berücksichtigt.

 

 

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Johann-Georg Jaeger                                               Eva-Maria Kröger

für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktion DIE LINKE.

 

 

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Beschlüsse

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01.12.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben