Änderungsantrag - 2010/BV/1348-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsbeirat Warnemünde /Diedrichshagen
Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr.01.SO.160"Strandbereich Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 04.11.2010
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Nordwest 1
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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17.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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18.11.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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30.11.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.12.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
1. Der Entwurf wird
um zwei dauerhafte Strandversorgungs-/Gastronomiestandorte ergänzt, deren
konkrete Lage unter besonderer Beachtung städtebaulicher Gesichtspunkte wie
folgt festgelegt wird:
Der erste Standort befindet sich in den
Dünen östlich des Strandaufgangs 12 dicht an der Seepromenade unter der so genannten
‚Solldünen-Kronenbreite’ von mindestens 35 m gemäß der letzten
Stellungsnahme des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres
Mecklenburg Dieser Standort befindet
sich am westlichen Ende einer zentralen Sichtachse vom Leuchtturm kommend die
Seepromenade entlang und kann dort mit den Dominanten ‚Samoa’ und
‚Neptun-Hotel’ ein platzartiges städtebauliches Ensemble bilden.
Der zweite Standort soll sich am westlichen Ende des Geltungsbereichs des
B-Planes am Strandaufgang 28 (nach der Neu-Nummerierung) sturmflutsicher auf
dem Strand oder in Strandnähe in der Ostsee befinden. Dieser Standort zeichnet
sich durch die bereits vorhandene gute verkehrliche Erschließung einschließlich
vorhandenem Strandparkplatz in unmittelbarer Nähe und die baulich-räumliche
Verbindung zum geplanten Baufeld am Strandort der ehemaligen Imbissoase aus und
soll an dieser Stelle den städtebaulichen Abschluss des intensiver genutzten
Strandbereiches im Übergang zum FFH-Gebiet bilden. Die Erfordernisse des
Küsten- und Hochwasserschutzes sind hierbei besonders zu beachten und durch die
entsprechende Ausführung der Bebauung zu berücksichtigen.
Zur Sicherheit einer hohen städtebaulich-architektonischen Qualität der beiden
dauerhaften Gastronomiestandorte ist die Vergabe der Standorte ein Investorenwettbewerb
mit hochbaulichen Entwürfen vorzuschalten.
2. Als Änderung des Entwurfs sollen darüber hinaus zwei der insgesamt drei
Standorte für die saisonale Gastronomie mit der Bezeichnung
‚Gastro-Stützpunkt 1’ und ‚Gastro-Stützpunkt 2’ vom
seeseitigen Dünenfuß unter Wahrung eines Mindestabstands von 30 m zur mittleren
Wasserlinie dichter an die Ostsee versetzt werden, um ihre wirtschaftliche
Situation zu verbessern.