Änderungsantrag - 2010/BV/1205-04 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
CDU, FDP und FÜR Rostock
Zukünftige Verwaltungszuständigkeit für die Immobilien der Schulen und Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.11.2010
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.11.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird geändert. Es wird folgender Punkt angefügt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein umsetzungsfähiges Gesamtkonzept für die vollständige Installation und Nutzung moderner Gebäudeleittechnik in allen öffentlichen Gebäuden der Hansestadt Rostock und die Einführung eines Energiemanagementsystems bis zum 31.5.2011 vorzulegen.
Sachverhalt:
Moderne Gebäudeleittechnik und Energiemanagementsysteme ermöglichen weitere Senkungen des Energieverbrauches ohne Qualitätsverlust für die Nutzer. Es ist erforderlich, die Modernisierung und Weiterentwicklung der Gebäudeleittechnik in den öffentlichen Einrichtungen der Hansestadt Rostock vorzunehmen, um optimale Energieeinsparungen zu erreichen. Das wird durch eine Installation einer Energiemanagementsoftware, einschließlich eines Monitoringsystems, erreicht. Die zügige Umstellung auf Netzwerk und Internet ist erforderlich, da die Telekom ihr Netz auf Next Generation Network (NGN) umstellen wird. Zurzeit genutzte analoge Modems müssen zur Weiternutzung technisch angepasst werden.
Eine scharfe Schnittstellendefinition zwischen KOE, Nutzervertreter und Nutzer ist erforderlich, um die seit Auflösung des Hochbauamtes und inzwischen erfolgte Neustrukturierung der Verwaltung bestehende Regelungslücke zu schließen.
Folgender Rahmen wird gesetzt:
- Das Gesamtkonzept ist in enger Abstimmung mit dem Nutzervertreter und der Klimaschutzleitstelle zu erarbeiten.
- Schnittregelung zu den Stadtwerken AG so, dass nur die heizungstechnische Ausrüstung der Fernwärmeübergabestationen durch die Stadtwerke erfolgt, die Regelung und Verwaltung der Stationen an den KOE geht (Aktualisierung der alten Verträge)
- Modernisierung und Nachrüstung aller Gebäude mit Gebäudeleittechnik bis spätestens 2012
- Schnittstellenregelung so, dass Anlagensteuerung der Gebäudeleittechnik im durch den KOE abgesteckten Rahmen durch die Nutzer selbst erfolgt (Zeiten, Sollwerte)
- Ernergiecontrolling erfolgt durch den Nutzervertreter in Abstimmung mit der Klimaschutzleitstelle