Antrag - 2010/AN/1652

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage des § 60 Abs. 5  § 61 Abs. 3 * der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die Jahresrechnung 2009 und erteilt dem Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 mit Ausnahme der Vorgänge

- Beratungsunternehmen VEBERAS

- Beratervertrag zwischen dem Roten Kreuz Kreisverband Rostock e.V. und der Hansestadt Rostock vom 03.12.2009

 

Begründung:

Die Vorgänge befinden sich weiterhin in Prüfung und es bestehen zur Zeit noch erhebliche Bedenken hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen.

 

                        * Anmerkung Sitzungsdienst/Wo.:  am 10.12.2010 nachträglich korrigiert

 

 

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Sachverhalt:

Die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Rostock zum 31.12.2009 durch das Rechnungsprüfungsamt und dem Rechnungsprüfungsausschuss mit einhergehender Erörterung nach § 3 a Kommunalprüfungsgesetz M-V hat zu keinerlei Verstößen geführt, die die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses im Hinblick auf die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Gemeinde beeinflussen.

Der Haushaltsvollzug und der vorgelegte Jahresabschluss kann mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert werden.

Durch den Rechnungsprüfungsausschuss wird die Entlastung des Oberbürgermeisters durch die Bürgerschaft mit Ausnahme von o. g. zwei Vorgängen empfohlen. Des weiteren wird empfohlen, dem Oberbürgermeister für die bisher nicht entlasteten Vorgänge

- Straßenreparatur und –instandhaltung

- Internetauftritt der Hansestadt Rostock

Entlastung zu erteilen.

 


 

Begründung:

 

Nach erfolgter nochmaliger Prüfung der Vorgänge ist festzustellen, dass für die Hansestadt Rostock keinerlei finanzielle Mehrbelastung entstanden ist. Die Abweichung von haushaltsrechtlichen Bestimmungen wurde mit den verantwortlich Zeichnenden erörtert und soweit möglich abgestellt.

Der bestehende Vertrag zum Internetauftritt der Hansestadt Rostock ist gekündigt und wird neu ausgeschrieben.

Zum 2. Sachverhalt wurde der zuständige Amtsbereich aufgefordert und angewiesen, zukünftige Umverteilung nicht verbrauchter finanzieller Mittel entsprechend der gesetzlichen Vorschrift vorzunehmen.

 

Dennoch wird der Oberbürgermeister aufgefordert, die im Prüfbericht aufgezeigten Mängel im Haushaltsvollzug abzustellen und eine Wiederholung auszuschließen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

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Beschlüsse

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17.11.2010 - Rechnungsprüfungsausschuss

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01.12.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen