Beschlussvorlage - 2010/BV/1651
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung aus dem Ehrenamt auf eigenen Antrag gemäß § 19 Abs. 3 KV M-V und Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 08.11.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Georg Scholze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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23.11.2010
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Beschlussvorschlag:
1. Der Abberufung auf eigenen Antrag gemäß § 19 Abs. 3 Satz 3 KV M-V des
Stellvertreters des Ortswehrführers
der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf, Herrn Tilo Koch, aus dem Ehrenamt zum
nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.
2. Der sich aus der Abberufung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ergebenden Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des Herrn Tilo Koch wird zugestimmt.
Beschlussvorschriften:
§ 19 Abs. 3 Satz 3 Kommunalverfassung M-V
§ 6 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2009/BV/0149
Sachverhalt:
Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf am 28.03.2009 wurde Herr Tilo Koch gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - BrSchG M-V - zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Daraufhin wurde Herr Tilo Koch gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 2009/BV/0149 des Hauptausschusses der Hansestadt Ros-tock mit Wirkung vom 15.07.2009 – längstens bis zum 28.03.2015 – zum Ehrenbeamten der Hansestadt Rostock ernannt.
Am 21.09.2010 stellte Herr Tilo Koch den Antrag, ihn aus persönlichen Gründen von der Funktion Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf zu entbinden.
Ein Bürger kann gemäß § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V jederzeit seine Bestellung in ein Ehrenamt ablehnen oder seine Abberufung verlangen, wenn ein wichtiger Grund in seinen persönlichen Lebensumständen vorliegt.
Aus diesem Grunde wird die Beschlussvorlage zur Abberufung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die sich daraus ergebende gleichzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis dem Hauptausschuss vorgelegt.