Stellungnahme - 2010/AN/1606-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

 

Der Antrag zur Einrichtung des Weges ist in der Stadtverwaltung bekannt und wurde

am 17.05.2010 vom Tief- und Hafenbauamt und am 09.08.2010 nochmals vom Oberbürgermeister ablehnend beantwortet. Grundlage der Ablehnung waren eine Voruntersuchung des Tief- und Hafenbauamtes in Verbindung mit dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, die Haushaltssituation sowie die im Schreiben des Oberbürgermeisters genannte derzeitige Schwerpunktsetzung auf die Reparatur vorhandener Straßen und Wege.

Vom Senator für Bau und Umwelt wird in einem weiteren Schreiben vom 16.07.2010 darüber hinaus auf die geplante und zwischenzeitlich beauftragte Untersuchung zur Radverkehrs-konzeption der Hansestadt Rostock einschließlich der Führung der Velorouten hingewiesen, so dass eine vorzeitige Entscheidung für den beantragten Wegeausbau unter Bezug auf eine hier noch nicht geplante Veloroutenführung derzeit nicht für sinnvoll gehalten wird.

Auf Grundlage der angestellten Voruntersuchungen können die Fragen folgendermaßen beantwortet werden:

 


zu 1.

Der erforderliche finanzielle Aufwand für Einrichtung und Betrieb kann aufgrund der ungeklärten Grundstücksfragen und der deshalb noch nicht genauer zu definierenden Trassenführung nicht benannt werden. Zudem sind im Randbereich des Botanischen Gartens eine komplizierte Topografie, vermutlich erhebliche Grünausgleichsmaßnahmen und Ersatzleistungen für die derzeitigen Grundstückseigentümer in noch unbekanntem Umfang zu berücksichtigen. Der finanzielle Aufwand für eine ausreichend aussagekräftige Vorplanung einschließlich Vermessung als Grundlage aller weiteren erforderlichen Abstimmungen wird auf 10.000 – 15.000 € geschätzt. Die Mittel stehen im Haushalt des Tief- und Hafenbauamtes gegenwärtig nicht zur Verfügung.

 

zu 2.

Ob aufgrund der benachbarten privaten Grundstücke an der Tschaikowskistraße überhaupt eine Inanspruchnahme von Flächen der Bundeswehr möglich bzw. sinnvoll wäre, kann momentan noch nicht beantwortet werden. Genauere Erkenntnisse und eine zusammenhängende Betrachtung hierzu sind erst im Rahmen einer Vorplanung mit den notwendigen übergreifenden Abstimmungen zum Grunderwerb möglich. Die Fragestellung ist deshalb rein hypothetisch und kann unter Hinweis auf Antwort 1 ebenfalls nicht beantwortet werden.

 

zu 3.

Der Weg ist gegenwärtig nicht Bestandteil des Radwegenetzes der Hansestadt Rostock, so dass Aussagen zu einer Förderung als Radwegeprojekt unter Hinweis auf das Antwortschreiben des Senators für Bau und Umwelt nicht möglich sind.

Ob eine Förderung als Konversionsfläche überhaupt in Anspruch genommen werden könnte, ergibt sich erst nach Vorklärung der Grundstücksfragen entsprechend Antwort 2.

Falls ja, würde dies auch nur einen relativ kurzen Wegeabschnitt betreffen.

Die Frage zum dritten Förderprogramm kann kurzfristig nicht ausreichend sachgerecht beantwortet werden. Der durch Rostock verlaufende Jakobsweg verläuft weiter südlich über die Satower Straße. Zu weiteren Pilgerwegen im infrage kommenden Bereich ist der Stadtverwaltung nichts bekannt.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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18.11.2010 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

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18.11.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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16.12.2010 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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02.02.2011 - Bürgerschaft - vertagt