Änderungsantrag - 2010/BV/1497-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10.MK.44 „Justizquartier“ wird wie folgt geändert:

In der Anlage 1 im Teil B Text wird der Pkt. 2 ergänzt:

Nach „…großflächigen Einzelhandels und“ wird eingefügt: „, des zentrenrelevanten Einzelhandels sowie“.

 

 

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Sachverhalt:

Der Pkt. 2 des Textteils erhält damit folgende Fassung:

Die Festsetzung Nr. 1 erhält folgende Fassung:

„ 1. In den Kerngebieten sind zulässig

Bauliche Anlagen für die Nutzung nach § 7 BauNVO, außer Vergnügungsstätten, Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels und des zentrenrelevanten Einzelhandels sowie Tankstellen, die nicht unter § 7 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO fallen.

Wohnungen sind im MK 2 unzulässig.                                  § 1 Abs. 5 BauNVO“

             

Begründung:

Seit dem Beschluss des Ursprungsbebauungsplans haben sich die Rahmenbedingungen erheblich verändert. So gilt das Zentrenkonzept der Hansestadt Rostock. Diese Tatsache ist beim vorgelegten Entwurf der 1. Änderung bisher nicht berücksichtigt worden.

 

Anette Niemeyer

Ortsbeiratsvorsitzende

 

 

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Beschlüsse

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27.10.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - abgelehnt

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28.10.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

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10.11.2010 - Bürgerschaft - vertagt

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11.01.2011 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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20.01.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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02.02.2011 - Bürgerschaft - vertagt

 

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09.03.2011 - Bürgerschaft - zurückgezogen