Änderungsantrag - 2010/BV/1497-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 10.MK.44 Quartier 001 ?Justizquartier?
- Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.10.2010
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Mitte
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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27.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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28.10.2010
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20.01.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.01.2011
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Gestoppt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.11.2010
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02.02.2011
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09.03.2011
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Sachverhalt:
Der Pkt. 2 des Textteils erhält damit folgende Fassung:
Die Festsetzung Nr. 1 erhält folgende Fassung:
1. In den Kerngebieten sind zulässig
Bauliche Anlagen für die Nutzung nach § 7 BauNVO, außer Vergnügungsstätten, Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels und des zentrenrelevanten Einzelhandels sowie Tankstellen, die nicht unter § 7 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO fallen.
Wohnungen sind im MK 2 unzulässig. § 1 Abs. 5 BauNVO
Begründung:
Seit dem Beschluss des Ursprungsbebauungsplans haben sich die Rahmenbedingungen erheblich verändert. So gilt das Zentrenkonzept der Hansestadt Rostock. Diese Tatsache ist beim vorgelegten Entwurf der 1. Änderung bisher nicht berücksichtigt worden.
Anette Niemeyer
Ortsbeiratsvorsitzende