Beschlussvorlage - 2010/BV/1633

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss stimmt dem Abschluss des Vertrages für die Nutzung von im Eigentum der WIRO stehenden Sporthallen für die Durchführung des pflichtigen  Schulsportunterrichts von Schulen der Hansestadt Rostock zu.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Hauptsatzung HRO, § 110 Schulgesetz M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Beschluss- Nr. 0453/99 BV vom 01.12.1999

Beschluss- Nr. 0627/02/BV vom 22.10.2002

Beschluss- Nr. 2288/80/1998 vom 13.10.1998

Beschluss- Nr. 0137/00- BV vom 22.02.2000

 

 

Sachverhalt:

Die Hansestadt Rostock nutzt folgende im Eigentum der WIRO stehenden Sporthallen für die Durchführung des pflichten Schulsportunterrichts:

 

Sporthalle Berta-von-Suttner-Ring 1 in 18147 Rostock - Toitenwinkel

Sporthallen Danziger Straße 45a und 45b in 18107 Rostock – Lütten Klein

Sporthallen Kranichweg 5 und 6 in 18106 Rostock – Evershagen

Sporthalle einschl. Freisportanlage Ratzeburger Straße 9 in Rostock – Lichtenhagen.

 

Diese Schulsporthallen wurden jeweils durch Beschluss der zuständigen Gremien der Hansestadt Rostock aus dem Eigentum der Hansestadt Rostock zum Zwecke der Sanierung in das Eigentum der WIRO übertragen:

Sporthalle Berta- von- Suttner- Ring             Beschluss- Nr. 0453/99 BV vom 01.12.1999

Sporthallen Danziger Str. 45a und 45b         Beschluss- Nr. 0627/02/BV vom 22.10.2002

Sporthallen Kranichweg 5 und 6                   Beschluss- Nr. 2288/80/1998 vom 13.10.1998

Sporthalle Ratzeburger Str. 9                       Beschluss- Nr. 0137/00- BV vom 22.02.2000

 

Gemäß § 7 der jeweiligen Vermögenszuordnungsvereinbarungen zwischen der  Hansestadt Rostock und der WIRO übernahm die WIRO die Verpflichtung

-          den Schulsport, Vereinssport sowie den vereinsungebundenen Freizeitsport durch Abschluss eines Mietvertrages mit einem gemeinnützigen Sportverein abzusichern

-          die Nutzung durch den Vereinssport als auch durch den vereinsungebundenen Freizeitsport auf  der Grundlage der Entgeltordnung der Hansestadt Rostock zuzulassen.

Zu diesem Zweck schloss die WIRO seinerzeit  Mietverträge mit dem Polizeisportverein Rostock e. V. ab.

Die Hansestadt Rostock hatte die Verpflichtung zur Übernahme der Bewirtschaftungskosten für den Anteil des Schulsportes an der Gesamtnutzungszeit.

 

Bis zum Beginn des Insolvenzverfahren des Polizeisportverein Rostock e. V.  wurden diese vertraglich gebundenen  Verpflichtungen wie folgt umgesetzt. Zwischen  der Hansestadt Rostock und dem Polizeisportverein wurden entsprechende Vereinbarungen zur Nutzung der Sporthallen für den Schulsportunterricht geschlossen. Für die Bereitstellung der Sporthallen zahlte die Hansestadt Rostock ein Nutzungsentgelt als Beteiligung zu den Bewirtschaftungskosten.

 

Nach Beginn des Insolvenzverfahrens des PSV e. V. im Juni 2005 wurden der HRO diese Verträge gekündigt. In Folge dessen übernahm die WIRO als Eigentümer die Betreiberfunktion.

 

Die Sporthallen werden den Schulen für die Durchführung des Schulsportunterrichtes gemäß nachgewiesenem Bedarf zur Verfügung gestellt. Die WIRO stellt der Hansestadt Rostock jährlich die Bereitstellung der Sporthallen für den Schulsport in Rechnung. Grundlage hierfür sind die im Verhältnis zur Gesamtnutzung für den Schulsport anfallenden Bewirtschaftungskosten. Diese rechnet die WIRO jährlich an Hand von Belegen beim Amt für Schule und Sport ab.

 

Im Rahmen der Rechtssicherheit ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages sowohl für die Hansestadt Rostock als auch für die WIRO von Bedeutung. Diese Notwendigkeit wird auch vom Rechnungsprüfungsamt in den jeweiligen Prüfberichten angemahnt.

 

Der vorliegende Vertragsentwurf wurde seitens beider Vertragspartner  geprüft und beinhaltet die für beide Seiten notwendigen Regelungen für die Absicherung des pflichtigen Schulsportunterrichts in den Sporthallen. Die im Zahlungsplan aufgeführten Beträge entsprechen den Durchschnittswerten der in den vergangenen Haushaltsjahren auf Nachweis der WIRO von der Hansestadt Rostock gezahlten Betriebskosten in Höhe von durchschnittlich 380.000 EUR.

 

Die Schulen, die die jeweiligen Sporthallen nutzen, sind über den gesamten Planungs- und Prognosezeitraum gemäß gültigem Schulentwicklungsplan der Hansestadt Rostock bestandsgesichert.

 

 

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Begründung der Dringlichkeit

Um die Rechtssicherheit für beide Vertragspartner bereits für das Haushaltsjahr 2010 herzustellen, ist es notwendig den Beschluss über den Abschluss des Mietvertrages zwischen der Hansestadt Rostock und der WiRO GmbH noch in diesem Kalenderjahr herbeizuführen.
Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01.5610.5300 – Sporthallen Mieten und Pachten

380.000,00 EUR

 

x

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre:

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

01.5610.5300 – Sporthallen Mieten und Pachten

380.000,00 EUR

 

x

pro Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.01.2011 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.02.2011 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen