Beschlussvorlage - 2010/BV/1633
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines Vertrages für die Nutzung von im Eigentum der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH (WIRO) stehenden Sporthallen für die Durchführung des pflichtigen Schulsportunterrichtes von Schulen der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.12.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung; Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Management und Controlling
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.01.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.02.2011
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Beschlussvorschriften:
§ 6
(3) Hauptsatzung HRO, § 110 Schulgesetz M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss-
Nr. 0453/99 BV vom 01.12.1999
Beschluss-
Nr. 0627/02/BV vom 22.10.2002
Beschluss-
Nr. 2288/80/1998 vom 13.10.1998
Beschluss-
Nr. 0137/00- BV vom 22.02.2000
Sachverhalt:
Die
Hansestadt Rostock nutzt folgende im Eigentum der WIRO stehenden Sporthallen
für die Durchführung des pflichten Schulsportunterrichts:
Sporthalle
Berta-von-Suttner-Ring 1 in 18147 Rostock - Toitenwinkel
Sporthallen
Danziger Straße 45a und 45b in 18107 Rostock – Lütten Klein
Sporthallen
Kranichweg 5 und 6 in 18106 Rostock – Evershagen
Sporthalle
einschl. Freisportanlage Ratzeburger Straße 9 in Rostock – Lichtenhagen.
Diese Schulsporthallen
wurden jeweils durch Beschluss der zuständigen Gremien der Hansestadt Rostock
aus dem Eigentum der Hansestadt Rostock zum Zwecke der Sanierung in das
Eigentum der WIRO übertragen:
Sporthalle
Berta- von- Suttner- Ring Beschluss-
Nr. 0453/99 BV vom 01.12.1999
Sporthallen
Danziger Str. 45a und 45b Beschluss-
Nr. 0627/02/BV vom 22.10.2002
Sporthallen
Kranichweg 5 und 6 Beschluss-
Nr. 2288/80/1998 vom 13.10.1998
Sporthalle
Ratzeburger Str. 9 Beschluss-
Nr. 0137/00- BV vom 22.02.2000
Gemäß § 7
der jeweiligen Vermögenszuordnungsvereinbarungen zwischen der Hansestadt Rostock und der WIRO übernahm die
WIRO die Verpflichtung
-
den Schulsport, Vereinssport sowie den
vereinsungebundenen Freizeitsport durch Abschluss eines Mietvertrages mit einem
gemeinnützigen Sportverein abzusichern
-
die Nutzung durch den Vereinssport als auch
durch den vereinsungebundenen Freizeitsport auf
der Grundlage der Entgeltordnung der Hansestadt Rostock zuzulassen.
Zu diesem
Zweck schloss die WIRO seinerzeit Mietverträge mit dem Polizeisportverein
Rostock e. V. ab.
Die
Hansestadt Rostock hatte die Verpflichtung zur Übernahme der
Bewirtschaftungskosten für den Anteil des Schulsportes an der
Gesamtnutzungszeit.
Bis zum Beginn des Insolvenzverfahren des Polizeisportverein Rostock e. V. wurden diese vertraglich gebundenen Verpflichtungen wie folgt umgesetzt. Zwischen der Hansestadt Rostock und dem Polizeisportverein wurden entsprechende Vereinbarungen zur Nutzung der Sporthallen für den Schulsportunterricht geschlossen. Für die Bereitstellung der Sporthallen zahlte die Hansestadt Rostock ein Nutzungsentgelt als Beteiligung zu den Bewirtschaftungskosten.
Nach Beginn des Insolvenzverfahrens des PSV e. V. im Juni 2005 wurden der HRO diese Verträge gekündigt. In Folge dessen übernahm die WIRO als Eigentümer die Betreiberfunktion.
Die Sporthallen werden den Schulen für die Durchführung des Schulsportunterrichtes gemäß nachgewiesenem Bedarf zur Verfügung gestellt. Die WIRO stellt der Hansestadt Rostock jährlich die Bereitstellung der Sporthallen für den Schulsport in Rechnung. Grundlage hierfür sind die im Verhältnis zur Gesamtnutzung für den Schulsport anfallenden Bewirtschaftungskosten. Diese rechnet die WIRO jährlich an Hand von Belegen beim Amt für Schule und Sport ab.
Im Rahmen der Rechtssicherheit ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages sowohl für die Hansestadt Rostock als auch für die WIRO von Bedeutung. Diese Notwendigkeit wird auch vom Rechnungsprüfungsamt in den jeweiligen Prüfberichten angemahnt.
Der
vorliegende Vertragsentwurf wurde seitens beider Vertragspartner geprüft und beinhaltet die für beide Seiten
notwendigen Regelungen für die Absicherung des pflichtigen Schulsportunterrichts
in den Sporthallen. Die im Zahlungsplan aufgeführten Beträge entsprechen den
Durchschnittswerten der in den vergangenen Haushaltsjahren auf Nachweis der
WIRO von der Hansestadt Rostock gezahlten Betriebskosten in Höhe von
durchschnittlich 380.000 EUR.
Die Schulen, die die jeweiligen Sporthallen nutzen, sind
über den gesamten Planungs- und Prognosezeitraum gemäß gültigem
Schulentwicklungsplan der Hansestadt Rostock bestandsgesichert.
Begründung der Dringlichkeit
Um die Rechtssicherheit für beide Vertragspartner bereits
für das Haushaltsjahr 2010 herzustellen, ist es notwendig den Beschluss über
den Abschluss des Mietvertrages zwischen der Hansestadt Rostock und der WiRO
GmbH noch in diesem Kalenderjahr herbeizuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr:
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
VWH |
Anmerkung |
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Ausgaben: |
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01.5610.5300 – Sporthallen Mieten und Pachten |
380.000,00 EUR |
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x |
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Einnahmen: |
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Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:
für 4 Folgejahre:
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
VWH |
Anmerkung |
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Ausgaben: |
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01.5610.5300 – Sporthallen Mieten und Pachten |
380.000,00 EUR |
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x |
pro Jahr |
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Einnahmen: |
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Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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4
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