Informationsvorlage - 2010/IV/1632

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

Kommunalverfassung M-V § 22

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Beschluss Nr. 0399/08-BV v. 09.07.2008 über die 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10.RP.129 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“

Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2010/AN/1103

 

Sachverhalt:

 

Die Einrichtung gesicherter Fußgängerquerungen über die L22 erfordert im Bereich des Stadthafens hinsichtlich einer weiterhin leistungsfähigen und koordinierten Lichtsignalsteuerung der L22 die gemeinsame Betrachtung ebenerdiger und zukünftig kreuzungsfreier Querungsmöglichkeiten. Deshalb sind entsprechende städtebauliche Belange und Planungen in diesem Bereich zu berücksichtigen. Diese ergeben sich im Besonderen aus der geplanten Standortfindung für das Maritime Technikmuseum und den Theaterneubau. Weiterhin ist für eine zusammenführende Planung für die Rostocker Innenstadt, den Stadthafen und Gehlsdorf sowie den Osthafen (Arbeitstitel „Rostocker Oval“) auch die L22 ein zentrales Thema. Hierzu wird im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft derzeit eine grundlegende Vision erarbeitet. Für das Jahr 2011 ist ein städtebaulicher Wettbewerb zu diesem Thema vorgesehen. Räumliche Schwerpunkte des Wettbewerbs sind der Stadthafen mit den zentralen Flächen in den Bereichen Haedgehalbinsel, der Christinenhafen und der ehemalige Hermann-Dunker-Platz.

Zur Vorbereitung des Wettbewerbs wurden erste Ideen und Konzeptionen als Grundlage für eine Aufgabenstellung erarbeitet. Weiterhin soll vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Senatsbereich Bau und Umwelt kurzfristig eine Verkehrsuntersuchung zur L22 unter städtebaulichen Aspekten und mit den erforderlichen Querungsmöglichkeiten für Fußgänger in diesem Bereich vergeben werden.

Mit einem Ergebnis des Wettbewerbs ist im 2. Quartal 2011 zu rechnen. Daran anschließend soll bis Ende 2011 die Auswertung und Einarbeitung in die Stadtentwicklungskonzeption vorgenommen werden. Erst dann sind ausreichend fundierte städtebauliche Aussagen zu den Querungsmöglichkeiten der L22 möglich.

 

Aufgrund der geplanten städtebaulichen Untersuchungen einschließlich der Schlussfolgerungen zu kreuzungsfreien Fußgängerquerungen liegen für die Erfüllung des Auftrags der Bürgerschaft dem Tief- und Hafenbauamt gegenwärtig nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die daraus abzuleitenden zusätzlichen lichtsignalgesteuerten Fußgänger-Querungen vor. Eine städtebaulich abgestimmte Bearbeitung ist deshalb frühestens im Jahre 2012 möglich.

 

Zur späteren Nachrüstung lichtsignalgesteuerter Fußgängerquerungen der L22 im Abschnitt Wokrenter Straße – Grubenstraße sind jedoch im Rahmen der grundhaften Erneuerung der Straße in diesem Abschnitt auf Grundlage des Städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum in Höhe Lagerstraße und Burgwall bereits Schutzrohre vorgesehen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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18.11.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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30.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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01.12.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben