Informationsvorlage - 2010/IV/1632
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußläufige Verbindung zwischen Altstadt und Stadthafen über die L22 zwischen Grubenstraße und Stadthafen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 10.11.2010
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Tief- und Hafenbauamt
- Beteiligt:
- Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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18.11.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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30.11.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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01.12.2010
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Beschlussvorschriften:
Kommunalverfassung M-V § 22
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss Nr. 0399/08-BV v. 09.07.2008 über die 2. Fortschreibung des Städtebaulichen Rahmenplans Nr. 10.RP.129 Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2010/AN/1103
Sachverhalt:
Die Einrichtung gesicherter Fußgängerquerungen über
die L22 erfordert im Bereich des Stadthafens hinsichtlich einer weiterhin
leistungsfähigen und koordinierten Lichtsignalsteuerung der L22 die gemeinsame
Betrachtung ebenerdiger und zukünftig kreuzungsfreier Querungsmöglichkeiten.
Deshalb sind entsprechende städtebauliche Belange und Planungen in diesem
Bereich zu berücksichtigen. Diese ergeben sich im Besonderen aus der geplanten
Standortfindung für das Maritime Technikmuseum und den Theaterneubau. Weiterhin
ist für eine zusammenführende Planung für die Rostocker Innenstadt, den
Stadthafen und Gehlsdorf sowie den Osthafen (Arbeitstitel „Rostocker
Oval“) auch die L22 ein zentrales Thema. Hierzu wird im Amt für
Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft derzeit eine grundlegende Vision
erarbeitet. Für das Jahr 2011 ist ein städtebaulicher Wettbewerb zu diesem
Thema vorgesehen. Räumliche Schwerpunkte des Wettbewerbs sind der Stadthafen
mit den zentralen Flächen in den Bereichen Haedgehalbinsel, der Christinenhafen
und der ehemalige Hermann-Dunker-Platz.
Zur Vorbereitung des Wettbewerbs wurden erste Ideen
und Konzeptionen als Grundlage für eine Aufgabenstellung erarbeitet. Weiterhin
soll vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft in Abstimmung
mit dem Senatsbereich Bau und Umwelt kurzfristig eine Verkehrsuntersuchung zur
L22 unter städtebaulichen Aspekten und mit den erforderlichen
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger in diesem Bereich vergeben werden.
Mit einem Ergebnis des Wettbewerbs ist im 2. Quartal
2011 zu rechnen. Daran anschließend soll bis Ende 2011 die Auswertung und
Einarbeitung in die Stadtentwicklungskonzeption vorgenommen werden. Erst dann
sind ausreichend fundierte städtebauliche Aussagen zu den Querungsmöglichkeiten
der L22 möglich.
Aufgrund der geplanten städtebaulichen Untersuchungen
einschließlich der Schlussfolgerungen zu kreuzungsfreien Fußgängerquerungen
liegen für die Erfüllung des Auftrags der Bürgerschaft dem Tief- und
Hafenbauamt gegenwärtig nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die daraus
abzuleitenden zusätzlichen lichtsignalgesteuerten Fußgänger-Querungen vor. Eine
städtebaulich abgestimmte Bearbeitung ist deshalb frühestens im Jahre 2012
möglich.
Zur späteren Nachrüstung lichtsignalgesteuerter Fußgängerquerungen der L22 im Abschnitt Wokrenter Straße – Grubenstraße sind jedoch im Rahmen der grundhaften Erneuerung der Straße in diesem Abschnitt auf Grundlage des Städtebaulichen Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet Stadtzentrum in Höhe Lagerstraße und Burgwall bereits Schutzrohre vorgesehen.