Beschlussvorlage - 2010/BV/1631

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und

–entwicklung der Hansestadt Rostock 2007, 2008 und 2009 werden festgestellt.

 

2. Ergebnisverwendung:

2007: Gewinnabführung an den Haushalt der Stadt in Höhe von 188.177,16 € in 2009.

2008: Der Jahresgewinn beträgt 3.636.887,14 €. In 2009 erfolgte eine Abführung an den Haushalt  der Stadt in Höhe von 1.500.900,00 €. Der verbleibende Jahresgewinn in Höhe von  2.135.987,14  € ist in die Rücklage einzustellen.

2009: Der Jahresgewinn beträgt 2.504.807,91 €  und wird in die Rücklage eingestellt.

 

3. Die Entlastung der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 wird erteilt.

 

 

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Beschlussvorschriften:

-          Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden § 5 Abs. 1 Nr. 3

-          Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 22 Abs. 3

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Jahresabschlüsse 2007 bis 2009 wurden durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und −entwicklung der Hansestadt Rostock“ erstellt. Die Prüfungen nahm die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor. Prüfungsleiterin war die Wirtschaftsprüferin Frau Dr. Annekatrin Richter. Die Bestätigungsvermerke für die einzelnen Jahre datierten vom 09. Juli 2008, 11. Januar 2010 und 17. Juni 2010.

 

Eine Freigabe durch den Landesrechnungshof erfolgte zu nachfolgenden Terminen:

 

            Jahresabschluss 2007                                     19. September 2008

            Jahresabschluss 2008                                      03. Juni 2010

            Jahresabschluss 2009                                      13. September 2010

 

Die zeitliche Verzögerung zur Feststellung der Jahresabschlüsse ist eine Folge der Prüfungshandlungen der Rechtsaufsichtsbehörde beim Eigenbetrieb. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2007 war im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2008 und zum Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock mit Schreiben des Innenministeriums vom 26. August 2008 bis zur Umsetzung der Ergebnisse der rechtsaufsichtlichen Prüfung beim Eigenbetrieb auszusetzen. Im Einvernehmen mit dem Innenministerium wurden die Prüfungsfeststellungen, soweit es verfahrenstechnisch möglich war, in einem ersten Teilschritt im Jahresabschluss 2008 umgesetzt.

 

In 2008 konnten durch eine weitere Immobilienübertragung an den KOE die bisher nach dem HGB passivierten Rückstellungen für Instandsetzungen ertragswirksam aufgelöst werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde  hielt lt. Prüfbericht vom 8. Januar 2009 die Bildung von Rückstellungen für im jeweiligen Wirtschaftsjahr unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen, die innerhalb der nächsten drei Haushaltsjahre nachgeholt werden gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO-Doppik für zulässig. Auf Grund gutachterlich ermittelter Sanierungsstaus wurde ein Betrag von TEUR 12.881 bilanziert. Neben Aufwendungen an sonstigen Objekten sowie dem Verwaltungsstandort Haus des Bauwesens ist hiervon vorrangig das mit dem Amt für Jugend und Soziales abgestimmte Konzept zum Abbau des Instandhaltungsstaus an den im Eigentum des Eigenbetriebes befindlichen Kindestagesstätten enthalten.

 

Der Sanierungsstau an Kindertagesstätten beläuft sich insgesamt auf ca. 22.800 TEUR. Der Eigenbetrieb hat in 2010 geplant, Sanierungskosten im Bereich der Kindertagesstätten in Höhe von 7.030 TEUR mit einer Kreditbelastung von nur 144 TEUR umzusetzen, was einem Fremdfinanzierungskostenanteil von 2,05 % entspricht. Dagegen liegt der Fremdfinanzierungsanteil bei Gewerbeimmobilien im Wirtschaftsplan 2010 bei 99,06 %. Eine Refinanzierung der Fremdkapitalzinsen erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen über den Mietzins. Der bewusst gering gehaltene Fremdkapitalanteil bei der Kindertagesstättensanierung hat für die Hansstadt Rostock geringere Zuschüsse an die Betreiber der Kindertagesstätten zur Folge. Es bedeutet aber auch, dass die Eigenmittel des KOE damit ausgeschöpft sind.

 

Im Berichtsjahr 2009 hätte der Eigenbetrieb unter Bezugnahme auf den § 249 Absatz 2 HGB im Einklang mit dem § 35 GemHVO-Doppik Rückstellungen bilden können. In der Prüfungsphase zum aufgestellten Jahresabschluss 2009 fand zu diesem Sachverhalt ein klärendes Gespräch am 26. Mai 2010 im Innenministerium in Schwerin statt, in dessen Ergebnis im gegenseitigen Einvernehmen von einer Rückstellungsbildung im Vorgriff auf das BilMOG Abstand genommen wurde. Zur liquiditätsseitigen Absicherung von geplanten Baumaßnahmen an Kindertagesstätten wurde vom Innenministerium und vom Landesrechnungshof der Vorschlag unterbreitet, den Jahresgewinn 2009 in die Rücklage einzustellen.

 

Ausgehend von diesem Vorschlag bitten wir der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Gewinnabführungen an den Haushalt der Stadt in Höhe von 188.177,16 € (für das Jahr 2007) und 1.500.900,00 € (für das Jahr 2008).

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.11.2010 - Rechnungsprüfungsausschuss

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17.11.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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18.11.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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01.12.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen