Beschlussvorlage - 2010/BV/1631
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feststellung der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock" für die Wirtschaftsjahre 2007, 2008 und 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 27.10.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb KOE
- Beteiligt:
- Amt für Management und Controlling; Rechnungsprüfungsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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17.11.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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17.11.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.11.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.12.2010
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Beschlussvorschlag:
1. Die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
–entwicklung der Hansestadt Rostock 2007, 2008 und 2009 werden festgestellt.
2. Ergebnisverwendung:
2007: Gewinnabführung an den Haushalt der Stadt in Höhe von 188.177,16 € in 2009.
2008: Der Jahresgewinn beträgt 3.636.887,14 €. In 2009 erfolgte eine Abführung an den Haushalt der Stadt in Höhe von 1.500.900,00 €. Der verbleibende Jahresgewinn in Höhe von 2.135.987,14 € ist in die Rücklage einzustellen.
2009: Der Jahresgewinn beträgt 2.504.807,91 € und wird in die Rücklage eingestellt.
3. Die Entlastung der Betriebsleiterin des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ für die Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 wird erteilt.
Beschlussvorschriften:
- Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden § 5 Abs. 1 Nr. 3
- Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern § 22 Abs. 3
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Die Jahresabschlüsse 2007 bis 2009 wurden durch den
Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und −entwicklung der
Hansestadt Rostock“ erstellt. Die Prüfungen nahm die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.
Prüfungsleiterin war die Wirtschaftsprüferin Frau Dr. Annekatrin Richter. Die
Bestätigungsvermerke für die einzelnen Jahre datierten vom 09. Juli 2008, 11.
Januar 2010 und 17. Juni 2010.
Eine Freigabe durch den Landesrechnungshof erfolgte zu
nachfolgenden Terminen:
Jahresabschluss
2007 19. September 2008
Jahresabschluss
2008 03. Juni 2010
Jahresabschluss
2009 13. September 2010
Die zeitliche Verzögerung zur Feststellung der
Jahresabschlüsse ist eine Folge der Prüfungshandlungen der
Rechtsaufsichtsbehörde beim Eigenbetrieb. Die Feststellung des
Jahresabschlusses 2007 war im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zur
Haushaltssatzung 2008 und zum Haushaltssicherungskonzept der Hansestadt Rostock
mit Schreiben des Innenministeriums vom 26. August 2008 bis zur Umsetzung der
Ergebnisse der rechtsaufsichtlichen Prüfung beim Eigenbetrieb auszusetzen. Im
Einvernehmen mit dem Innenministerium wurden die Prüfungsfeststellungen, soweit
es verfahrenstechnisch möglich war, in einem ersten Teilschritt im
Jahresabschluss 2008 umgesetzt.
In 2008 konnten durch eine weitere
Immobilienübertragung an den KOE die bisher nach dem HGB passivierten
Rückstellungen für Instandsetzungen ertragswirksam aufgelöst werden. Die
Rechtsaufsichtsbehörde hielt lt.
Prüfbericht vom 8. Januar 2009 die Bildung von Rückstellungen für im jeweiligen
Wirtschaftsjahr unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen, die innerhalb der
nächsten drei Haushaltsjahre nachgeholt werden gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4
GemHVO-Doppik für zulässig. Auf Grund gutachterlich ermittelter Sanierungsstaus
wurde ein Betrag von TEUR 12.881 bilanziert. Neben Aufwendungen an sonstigen
Objekten sowie dem Verwaltungsstandort Haus des Bauwesens ist hiervon vorrangig
das mit dem Amt für Jugend und Soziales abgestimmte Konzept zum Abbau des
Instandhaltungsstaus an den im Eigentum des Eigenbetriebes befindlichen
Kindestagesstätten enthalten.
Der Sanierungsstau an Kindertagesstätten beläuft sich
insgesamt auf ca. 22.800 TEUR. Der Eigenbetrieb hat in 2010 geplant,
Sanierungskosten im Bereich der Kindertagesstätten in Höhe von 7.030 TEUR mit
einer Kreditbelastung von nur 144 TEUR umzusetzen, was einem
Fremdfinanzierungskostenanteil von 2,05 % entspricht. Dagegen liegt der
Fremdfinanzierungsanteil bei Gewerbeimmobilien im Wirtschaftsplan 2010 bei
99,06 %. Eine Refinanzierung der Fremdkapitalzinsen erfolgt nach kaufmännischen
Grundsätzen über den Mietzins. Der bewusst gering gehaltene Fremdkapitalanteil
bei der Kindertagesstättensanierung hat für die Hansstadt Rostock geringere
Zuschüsse an die Betreiber der Kindertagesstätten zur Folge. Es bedeutet aber
auch, dass die Eigenmittel des KOE damit ausgeschöpft sind.
Im Berichtsjahr 2009 hätte der Eigenbetrieb unter
Bezugnahme auf den § 249 Absatz 2 HGB im Einklang mit dem § 35 GemHVO-Doppik
Rückstellungen bilden können. In der Prüfungsphase zum aufgestellten
Jahresabschluss 2009 fand zu diesem Sachverhalt ein klärendes Gespräch am 26.
Mai 2010 im Innenministerium in Schwerin statt, in dessen Ergebnis im
gegenseitigen Einvernehmen von einer Rückstellungsbildung im Vorgriff auf das
BilMOG Abstand genommen wurde. Zur liquiditätsseitigen Absicherung von
geplanten Baumaßnahmen an Kindertagesstätten wurde vom Innenministerium und vom
Landesrechnungshof der Vorschlag unterbreitet, den Jahresgewinn 2009 in die
Rücklage einzustellen.
Ausgehend von diesem
Vorschlag bitten wir der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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2
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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505,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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877,5 kB
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