Stellungnahme - 2010/AN/1504-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
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Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE., Rostocker Bund/Graue/Aufbruch09 und Bündnis90/DIE GRÜNEN - Einrichtung eines Pflegestützpunktes in der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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10.11.2010
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Aufgrund redaktioneller Änderung der Einreicher zum Antrag Gegenstand der SN
nach Verteilung redaktionell geändert /Wo. 04.11.2010.
Dem Antrag sollte stattgegeben werden.
Wenn in den zu errichtenden Pflegestützpunkten die Kommune eine entscheidende Rolle spielt - der Vorschlag des Fachamtes geht zur befristeten Zuordnung einer Stelle in diesen Stützpunkt – könnten Bürger und deren Verwandte hinsichtlich der notwendigen Pflegeleistungen komplexer beraten werden. Ein Ziel muss sein, alles dafür zu tun, den Betroffenen länger einen Aufenthalt im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und stationäre Pflegeleistungen auf ein Minimum zu beschränken.
Die Hansestadt Rostock stellt jährlich finanzielle Mittel in Höhe von ca. 5,7 Mio. EUR für die Hilfe zur Pflege zur Verfügung. Anteilig erfolgt über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz eine Kostenerstattung.
Der Vorteil der Bündelung von Professionen im künftigen Pflegestützpunkt wird zur Verbesserung der Versorgungsqualitäten und der Versorgungskontinuität führen. Fehl-, Über- und Unterversorgung können besser vermieden werden.
Über den Pflegestützpunkt wäre es möglich, einheitliche Verfahren und Standards in der Bewertung der Pflegebedürftigkeit sowie in der Zusammenarbeit mit den Pflegediensten zu entwickeln.
Diese Kooperation kann Kosten senkende Wirkung haben.