Stellungnahme - 2010/AN/1504-01 (SN)

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Beratungsfolge

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- Aufgrund redaktioneller Änderung der Einreicher zum Antrag Gegenstand der SN nach Verteilung redaktionell geändert /Wo. 04.11.2010.

 

Dem Antrag sollte stattgegeben werden.

 

Wenn in den zu errichtenden Pflegestützpunkten die Kommune eine entscheidende Rolle spielt - der Vorschlag des Fachamtes geht zur befristeten Zuordnung einer Stelle in diesen Stützpunkt – könnten Bürger und deren Verwandte hinsichtlich der notwendigen Pflegeleistungen komplexer beraten werden. Ein Ziel muss sein, alles dafür zu tun, den Betroffenen länger einen Aufenthalt im häuslichen Umfeld zu ermöglichen und stationäre Pflegeleistungen auf ein Minimum zu beschränken.

 

Die Hansestadt Rostock stellt jährlich finanzielle Mittel in Höhe von ca. 5,7 Mio. EUR für die Hilfe zur Pflege zur Verfügung. Anteilig erfolgt über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz eine Kostenerstattung.

 

Der Vorteil der Bündelung von Professionen im künftigen Pflegestützpunkt wird zur Verbesserung der Versorgungsqualitäten und der Versorgungskontinuität führen. Fehl-, Über- und Unterversorgung können besser vermieden werden.

 

Über den Pflegestützpunkt wäre es möglich, einheitliche Verfahren und Standards in der Bewertung der Pflegebedürftigkeit sowie in der Zusammenarbeit mit den Pflegediensten zu entwickeln.

Diese Kooperation kann Kosten senkende Wirkung haben.

 

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Beschlüsse

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10.11.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben