Beschlussvorlage - 2010/BV/1585
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet ?Nördlich des Stolteraer Weges?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.12.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Eigenbetrieb TZR & W
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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11.01.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.01.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.01.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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20.01.2011
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27.01.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.02.2011
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Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet „Nördlich des
Stolteraer Weges“ (Anlage 1), begrenzt
im
Osten: durch die Grundstücke
Stolteraer Weg Nr. 33a, Waldweg 10a und 10b
im
Westen: durch den Waldweg in
Richtung Wilhelmshöhe
im
Süden: durch den Stolteraer Weg
im
Norden: ab einer Tiefe von ca. 60 m
parallel zum Stolteraer Weg, durch Ackerfläche
und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss Nr. 2009/BV/0599 vom 27.01.2010
Sachverhalt:
Die Bürgerschaft hat am
27.01.2010, mit Bezug auf die Darstellungen des rechtswirksamen
Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich des
Stolteraer Weges beschlossen. Dies erfolgte mit der Absicht, dass auf der
Fläche eine qualitätsvolle, großzügige Bebauungsstruktur entsteht, die auf die
hohe Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum, Nähe zu einem
FFH-Gebiet, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) reagiert und durch eine
grünordnerische Einbindung die nördliche Grenze der Ortslage zum
Landschaftsraum definiert. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete
städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.
Wesentliche Planungsziele sind:
- Entwicklung einer Bebauungsstruktur, die sich in das dörfliche Umfeld einpasst, durch:
- Bebauungstiefen in Anlehnung an den östlich
angrenzenden Bereich des Stolteraer Wegs
- lockere Bebauung für ca. 20 Wohnhäuser
- Grundstücksgrößen von mindestens 800 bis 1.100 m²
- Anordnung von jeweils 4 Grundstücken/Gebäuden zu
einer Gruppe
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
- Gliederung der Gruppen untereinander durch Pflanzungen
-
Abgrenzung nach Norden zur offenen Landschaft
durch Pflanzgebote
-
Neuordnung des Stolteraer Wegs mit separatem
Gehweg auf der Südseite, gleichmäßiger Fahrbahnbreite sowie Baumpflanzungen und
Stellplätzen auf der Nordseite
-
Grünausgleich teilweise im Plangebiet sowie
extern im Bereich des nördlich angrenzenden „Selebruch“
Das Plangebiet umfasst ca. 3,4
ha, zuzüglich einer Fläche für externe Ausgleichsmaßnahmen.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung
erfolgte am 02.02.2010 im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung.
In Fortsetzung des förmlichen Aufstellungsverfahrens gemäß Baugesetzbuch (BauGB) sind nun der Planentwurf öffentlich auszulegen und Anregungen zu diesem entgegenzunehmen, sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, einzuholen.