Beschlussvorlage - 2010/BV/1585

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.W.165 für das Wohngebiet „Nördlich des Stolteraer Weges“ (Anlage 1), begrenzt

 

im Osten:         durch die Grundstücke Stolteraer Weg Nr. 33a, Waldweg 10a und 10b

im Westen:       durch den Waldweg in Richtung Wilhelmshöhe

im Süden:         durch den Stolteraer Weg

im Norden:       ab einer Tiefe von ca. 60 m parallel zum Stolteraer Weg, durch Ackerfläche

 

und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:         § 22 Abs. 2 KV M-V

                                               § 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:      Aufstellungsbeschluss Nr. 2009/BV/0599 vom 27.01.2010

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat am 27.01.2010, mit Bezug auf die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes, die Aufstellung eines Bebauungsplanes nördlich des Stolteraer Weges beschlossen. Dies erfolgte mit der Absicht, dass auf der Fläche eine qualitätsvolle, großzügige Bebauungsstruktur entsteht, die auf die hohe Sensibilität des Raumes (Küstennähe, Tourismusraum, Nähe zu einem FFH-Gebiet, angrenzendes Landschaftsschutzgebiet) reagiert und durch eine grünordnerische Einbindung die nördliche Grenze der Ortslage zum Landschaftsraum definiert. Mit dem Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt werden.

 

Wesentliche Planungsziele sind:

 

-        Entwicklung einer Bebauungsstruktur, die sich in das dörfliche Umfeld einpasst, durch:

 

  • Bebauungstiefen in Anlehnung an den östlich angrenzenden Bereich des Stolteraer Wegs
  • lockere Bebauung für ca. 20 Wohnhäuser
  • Grundstücksgrößen von mindestens 800  bis 1.100 m²
  • Anordnung von jeweils 4 Grundstücken/Gebäuden zu einer Gruppe
  • Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
  • Gliederung der Gruppen untereinander durch Pflanzungen

 

-        Abgrenzung nach Norden zur offenen Landschaft durch Pflanzgebote

-        Neuordnung des Stolteraer Wegs mit separatem Gehweg auf der Südseite, gleichmäßiger Fahrbahnbreite sowie Baumpflanzungen und Stellplätzen auf der Nordseite

-        Grünausgleich teilweise im Plangebiet sowie extern im Bereich des nördlich angrenzenden „Selebruch“

 

Das Plangebiet umfasst ca. 3,4 ha, zuzüglich einer Fläche für externe Ausgleichsmaßnahmen.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte am 02.02.2010 im Rahmen einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung.

 

In Fortsetzung des förmlichen Aufstellungsverfahrens gemäß Baugesetzbuch (BauGB) sind nun der Planentwurf öffentlich auszulegen und Anregungen zu diesem entgegenzunehmen, sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, einzuholen.

 

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten, Erschließungskosten, Unterhaltungskosten für hergestellte Grün- und Verkehrsflächen werden hauptsächlich vom Investor getragen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.01.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.01.2011 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.01.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Reduzieren

20.01.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

Erweitern

27.01.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.02.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen