Beschlussvorlage - 2010/BV/1584
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 10. Änderung des Flächennutzungsplans
Bereich Diedrichshagen, westlich der Doberaner Landstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.10.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt; Eigenbetrieb TZR & W
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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11.01.2011
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.11.2010
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11.01.2011
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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17.11.2010
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19.01.2011
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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18.11.2010
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20.01.2011
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●
Erledigt
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|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
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02.02.2011
|
Beschlussvorschlag:
1. Die im wirksamen Flächennutzungsplan der
Hansestadt Rostock dargestellte
Sondergebietsfläche SO.15.1 -
Wochenendhaus soll geändert werden. Sie soll
künftig Bestandteil der Wohnbaufläche
W.1.1 sein.
Weiterhin soll die Grenze des
Landschaftsschutzgebietes „Diedrichshäger
Land“ nachrichtlich in den Plan
übernommen werden.
2. Der Entwurf der 10. Änderung und die
Begründung (Anlage)
werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: Beschluss über den Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock Nr. 1193/05 vom 01.03.2006
Sachverhalt:
Aufgrund der Nachfrage nach
großzügigen und attraktiven Wohngrundstücken ist im Flächennutzungsplan der
Hansestadt Rostock für Diedrichshagen, westlich der Doberaner Landstraße eine
Wohnbaufläche zur Abrundung der Ortslage nach Süden ausgewiesen worden, die
südlich auf der Höhe der Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 01.W.23 „Am
Streuwiesenweg“ endet.
Die besonderen Qualitäten des
Standortes durch ein Umfeld mit offener Landschaft, die Nähe zur Küste mit dem
Küstenwald im Norden und dem Golfplatz im Süden sowie die Einbringung in eine
gewachsene Ortslage mit ÖPNV-Anschluss machen ihn zu einem attraktiven
Wohnstandort.
Wegen der unmittelbaren
Nachbarschaft zu vorhandenen Freizeit- und Wohnnutzungen, die zwischenzeitlich
eine sehr dichte Nutzungsintensivität und –struktur aufweisen, ist mit
der angestrebten baulichen Abrundung der Ortslage auch eine
räumlich-funktionelle Ordnung der nördlich angrenzenden Wochenendgrundstücke im
Hinblick auf ihre künftige Eignung und Nutzung zu Wohnzwecken erforderlich.
Mit dem Bebauungsplan Nr.
01.W.166, Wohngebiet „Am Golfplatz“ sollen auf den neuen Bauflächen
umweltbewusste, großzügige Wohnformen entwickelt werden.
Der überwiegende Teil des Bebauungsplans ist aus dem
rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung seiner Neubekanntmachung vom
02.12.2009 entwickelt. Dieser stellt für den südlichen Teil des
Plangeltungsbereiches die Wohnbaufläche dar.
Im Zusammenhang mit der Ordnung bisheriger Bebauungs- und
Nutzungsstrukturen ist aber eine Änderung der nördlich angrenzenden
Sondergebietsfläche „Wochenendhausgebiet“ in Wohnbaufläche
erforderlich.
Weiter sollen die Grenzen der Wohnbaufläche W.1.1 aufgrund
der jetzt erkennbaren Abweichungen gegenüber bestehenden Bebauungsplänen
angepasst werden:
·
als südliche Grenze
soll die Flucht der tatsächlichen südlichen Grundstücksgrenzen der
Wohnbaufläche W.1.2 aufgenommen werden, um einen einheitlichen Ortsrand zu
erzielen,
·
westlich soll die
Wohnbaufläche verkleinert werden, da der Bebauungsplan „Golfplatz“
dort Grünflächen festsetzt.
Die
Gesamtfläche der Änderung beträgt ca. 3,6 ha.
Aus diesen Gründen soll im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 01.W.166, Wohngebiet „Am Golfplatz“ der
Flächennutzungsplan geändert werden.
Der Entwurf ist zur Auslegung zu bestimmen.
02.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
1. Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock dargestellte
Sondergebietsfläche SO.15.1 - Wochenendhaus soll geändert werden. Sie soll
künftig Bestandteil der Wohnbaufläche W.1.1 sein.
Weiterhin soll die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Diedrichshäger
Land“ nachrichtlich in den Plan übernommen werden.
2. Der Entwurf der 10. Änderung und die Begründung (Anlage)
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Vertagt: 11.01.2011
17.11.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Die im wirksamen Flächennutzungsplan der
Hansestadt Rostock dargestellte
Sondergebietsfläche SO.15.1 -
Wochenendhaus soll geändert werden. Sie soll
künftig Bestandteil der Wohnbaufläche
W.1.1 sein.
Weiterhin soll die Grenze des
Landschaftsschutzgebietes „Diedrichshäger
Land“ nachrichtlich in den Plan
übernommen werden.
2. Der Entwurf der 10. Änderung und die
Begründung (Anlage)
werden in der vorliegenden Fassung
gebilligt und zur Auslegung bestimmt.
Abstimmungsergebnis
Vorlage 2010/BV/1584:
Einstimmig
vertagt!