Beschlussvorlage - 2010/BV/1584

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock dargestellte

       Sondergebietsfläche SO.15.1 - Wochenendhaus soll geändert werden. Sie soll

       künftig Bestandteil der Wohnbaufläche W.1.1 sein.

       Weiterhin soll die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Diedrichshäger

       Land“ nachrichtlich in den Plan übernommen werden.

 

2.    Der Entwurf der 10. Änderung und die Begründung (Anlage)

       werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

 

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Beschlussvorschriften:                  § 22 Abs. 3 KV M-V

 

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:       Beschluss über den Flächennutzungsplan der                                                                   Hansestadt Rostock Nr. 1193/05 vom 01.03.2006

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Nachfrage nach großzügigen und attraktiven Wohngrundstücken ist im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock für Diedrichshagen, westlich der Doberaner Landstraße eine Wohnbaufläche zur Abrundung der Ortslage nach Süden ausgewiesen worden, die südlich auf der Höhe der Bebauung des Bebauungsplanes Nr. 01.W.23 „Am Streuwiesenweg“ endet.

Die besonderen Qualitäten des Standortes durch ein Umfeld mit offener Landschaft, die Nähe zur Küste mit dem Küstenwald im Norden und dem Golfplatz im Süden sowie die Einbringung in eine gewachsene Ortslage mit ÖPNV-Anschluss machen ihn zu einem attraktiven Wohnstandort.

Wegen der unmittelbaren Nachbarschaft zu vorhandenen Freizeit- und Wohnnutzungen, die zwischenzeitlich eine sehr dichte Nutzungsintensivität und –struktur aufweisen, ist mit der angestrebten baulichen Abrundung der Ortslage auch eine räumlich-funktionelle Ordnung der nördlich angrenzenden Wochenendgrundstücke im Hinblick auf ihre künftige Eignung und Nutzung zu Wohnzwecken erforderlich.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 01.W.166, Wohngebiet „Am Golfplatz“ sollen auf den neuen Bauflächen umweltbewusste, großzügige Wohnformen entwickelt werden.

Der überwiegende Teil des Bebauungsplans ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan in der Fassung seiner Neubekanntmachung vom 02.12.2009 entwickelt. Dieser stellt für den südlichen Teil des Plangeltungsbereiches die Wohnbaufläche dar.

Im Zusammenhang mit der Ordnung bisheriger Bebauungs- und Nutzungsstrukturen ist aber eine Änderung der nördlich angrenzenden Sondergebietsfläche „Wochenendhausgebiet“ in Wohnbaufläche erforderlich.

Weiter sollen die Grenzen der Wohnbaufläche W.1.1 aufgrund der jetzt erkennbaren Abweichungen gegenüber bestehenden Bebauungsplänen angepasst werden:

 

·   als südliche Grenze soll die Flucht der tatsächlichen südlichen Grundstücksgrenzen der Wohnbaufläche W.1.2 aufgenommen werden, um einen einheitlichen Ortsrand zu erzielen,

·   westlich soll die Wohnbaufläche verkleinert werden, da der Bebauungsplan „Golfplatz“ dort Grünflächen festsetzt.

 

Die Gesamtfläche der Änderung beträgt ca. 3,6 ha.

 

Aus diesen Gründen soll im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.W.166, Wohngebiet „Am Golfplatz“ der Flächennutzungsplan geändert werden.

Der Entwurf ist zur Auslegung zu bestimmen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:             Keine

 





 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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02.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock dargestellte

       Sondergebietsfläche SO.15.1 - Wochenendhaus soll geändert werden. Sie soll

       künftig Bestandteil der Wohnbaufläche W.1.1 sein.

       Weiterhin soll die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Diedrichshäger

       Land“ nachrichtlich in den Plan übernommen werden.

 

2.    Der Entwurf der 10. Änderung und die Begründung (Anlage)

       werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

Vertagt: 11.01.2011

 

 

 

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17.11.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock dargestellte

       Sondergebietsfläche SO.15.1 - Wochenendhaus soll geändert werden. Sie soll

       künftig Bestandteil der Wohnbaufläche W.1.1 sein.

       Weiterhin soll die Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Diedrichshäger

       Land“ nachrichtlich in den Plan übernommen werden.

 

2.    Der Entwurf der 10. Änderung und die Begründung (Anlage)

       werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis Vorlage 2010/BV/1584:

 

Einstimmig vertagt!

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18.11.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

 

 

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11.01.2011 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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11.01.2011 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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19.01.2011 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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20.01.2011 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.02.2011 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen