Änderungsantrag - 2010/DV/1565-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird geändert. Der erste Satz wird ersetzt durch:

„Die Bürgerschaft stimmt Verhandlungen der Volkstheater Rostock GmbH mit dem Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim über eine Fusion oder Holding  zur Sicherstellung der Umsetzung des entsprechen FAG-Erlasses zu.“

 

Der Beschlussvorschlag lautet damit:

„Die Bürgerschaft stimmt Verhandlungen der Volkstheater Rostock GmbH mit dem Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim über eine Fusion oder Holding  zur Sicherstellung der Umsetzung des entsprechen FAG-Erlasses zu.

Es ist darauf zu achten, Rostock als Produktionsstandort zu sichern und eine interessengerechte Verwendung der Landeszuweisungen zu regeln. Das Volkstheater Rostock ist berechtigt, entsprechende Vereinbarungen und Gesellschaftsverträge vorzubereiten, die der Zustimmung der Bürgerschaft bedürfen.“

 

 

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Sachverhalt:

Eine Fusion ist der Tatbestand einer Verschmelzung von mehreren Unternehmen zu einem Einzigen. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Umwandlungsgesetz (UmwG). Eine Holding hingegen ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Organisationsform einer Muttergesellschaft von verbundenen Unternehmen. In diesem Sinne ist es nicht möglich eine Fusion im Rahmen einer Holding durchzuführen, sondern muss eine der Möglichkeiten avisiert werden.

 

 

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Beschlüsse

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06.10.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt