Beschlussvorlage - 2010/BV/1579
Grunddaten
- Betreff:
-
Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 19.10.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechtsamt
- Beteiligt:
- Bauamt; Hauptverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.11.2010
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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18.11.2010
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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23.11.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.12.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 5 Abs. 2
und § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
- 0265/06-BV,
- 2009/AN/0321,
- 2010/BV/0818,
- 2010/BV/1245
Sachverhalt:
Die Änderung dient dazu,
Arbeitsabläufe zu straffen und gleichzeitig eine systematisch gebotene
Korrektur vorzunehmen. Sie ist der dritte Baustein zur Neuregelung der
Befugnisse zur Kostenspaltung bzw. Abschnittsbildung.
Bislang ist diese Befugnis im
Zusammenhang mit den rein materiellen Bestimmungen innerhalb der Erschließungsbeitragssatzung
und der Satzung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen geregelt. (§ 7 Abs. 1 Straßenbaubeitragssatzung,
§ 7 Abs. 2 Erschließungsbeitragssatzung).
Die Vorlagen 2010/BV/1577 und 2010/BV/1578 zielen zusammen mit der hier
vorliegenden darauf ab, diese Regelungen aus systematischen Gründen dort
aufzunehmen, wo die Befugnisse der städtischen Organe generell geregelt sind;
nämlich innerhalb der Hauptsatzung.
Zur Vereinfachung und
Beschleunigung des Verfahrens soll im Zuge dessen die Zuständigkeit vom
Hauptausschuss auf den Oberbürgermeister übertragen werden.
In § 7 wird mithin die Befugnis
zur Kostenspaltung und zur Bildung von Teilabschnitten für die Erhebung von
Beiträgen für Straßenbau- und Erschließungsleistungen aufgenommen.
Die Regelung wird in Absatz 6 eingefügt. Der aktuelle Absatz 6 wird zu Absatz 7.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28 kB
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