Beschlussvorlage - 2010/BV/1579

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock. (Anlage)

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 5 Abs. 2 und § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

  • 0265/06-BV,
  • 2009/AN/0321,
  • 2010/BV/0818,
  • 2010/BV/1245

 

Sachverhalt:

Die Änderung dient dazu, Arbeitsabläufe zu straffen und gleichzeitig eine systematisch gebotene Korrektur vorzunehmen. Sie ist der dritte Baustein zur Neuregelung der Befugnisse zur Kostenspaltung bzw. Abschnittsbildung.

 

Bislang ist diese Befugnis im Zusammenhang mit den rein materiellen Bestimmungen innerhalb der Erschließungsbeitragssatzung und der Satzung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen geregelt. (§ 7 Abs. 1 Straßenbaubeitragssatzung,  § 7 Abs. 2 Erschließungsbeitragssatzung). Die Vorlagen 2010/BV/1577 und 2010/BV/1578 zielen zusammen mit der hier vorliegenden darauf ab, diese Regelungen aus systematischen Gründen dort aufzunehmen, wo die Befugnisse der städtischen Organe generell geregelt sind; nämlich innerhalb der Hauptsatzung.

 

Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens soll im Zuge dessen die Zuständigkeit vom Hauptausschuss auf den Oberbürgermeister übertragen werden.

 

In § 7 wird mithin die Befugnis zur Kostenspaltung und zur Bildung von Teilabschnitten für die Erhebung von Beiträgen für Straßenbau- und Erschließungsleistungen aufgenommen.

 

Die Regelung wird in Absatz 6 eingefügt. Der aktuelle Absatz 6 wird zu Absatz 7.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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18.11.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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23.11.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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01.12.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen