Änderungsantrag - 2010/AN/1540-01 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD)
Angebote zur individuellen Lebensbewältigung schwerstmehrfach behinderter Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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03.11.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.12.2010
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- Gegenstand redaktionell geändert – entsprechend
Antrag/Wo. 04.11.2010
Der
Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Punkt 1 wird ersetzt durch:
1. Die Rostocker Bürgerschaft
spricht sich dafür aus, dass Kinder und
Jugendliche, die Schulen zur
individuellen Lebensbewältigung besuchen,
unabhängig von ihrer
öffentlichen oder privaten Trägerschaft durch das
Land in gleichem Umfang
gefördert werden.
Punkt 2 wird ersetzt durch:
2. Vor diesem Hintergrund
fordert die Rostocker Bürgerschaft den
Oberbürgermeister auf, sich
beim Land für eine Überprüfung der derzeit
den Schulen zur individuellen
Lebensbewältigung zur Verfügung
gestellten Ressourcen sowie,
soweit rechtlich erforderlich, für eine Novellierung des Schulgesetzes in § 109
einzusetzen."
Punkt 3 und 4 entfallen.
Begründung:
In Paragraf 109 des Schulgesetzes werden die Kosten für die öffentlichen Schulen bestimmt, Paragraf 128 definiert für Schulen zur individuellen Lebensbewältigung eine Erstattung von 100 Prozent dieser in Par. 109 definierten Kosten der öffentlichen Schulen. Wollte man für freie und öffentliche Schulen die Kosten ändern, muss man Par. 109 verändern.