Änderungsantrag - 2010/AN/1540-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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- Gegenstand redaktionell geändert – entsprechend Antrag/Wo. 04.11.2010

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

Punkt 1 wird ersetzt durch:

1. Die Rostocker Bürgerschaft spricht sich dafür aus, dass Kinder und

Jugendliche, die Schulen zur individuellen Lebensbewältigung besuchen,

unabhängig von ihrer öffentlichen oder privaten Trägerschaft durch das

Land in gleichem Umfang gefördert werden.

 

Punkt 2 wird ersetzt durch:

2. Vor diesem Hintergrund fordert die Rostocker Bürgerschaft den

Oberbürgermeister auf, sich beim Land für eine Überprüfung der derzeit

den Schulen zur individuellen Lebensbewältigung zur Verfügung

gestellten Ressourcen sowie, soweit rechtlich erforderlich, für eine Novellierung des Schulgesetzes in § 109 einzusetzen."

 

Punkt 3 und 4 entfallen.

 

 

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Begründung:

In Paragraf 109 des Schulgesetzes werden die Kosten für die öffentlichen Schulen bestimmt, Paragraf 128 definiert für Schulen zur individuellen Lebensbewältigung eine Erstattung von 100 Prozent dieser in Par. 109 definierten Kosten der öffentlichen Schulen. Wollte man für freie und öffentliche Schulen die Kosten ändern, muss man Par. 109 verändern.

 

 

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gez. Rainer Albrecht

Fraktionsvorsitzender

 

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Beschlüsse

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06.10.2010 - Bürgerschaft - überwiesen

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03.11.2010 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - abgelehnt

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01.12.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen