Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1565

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft stimmt Verhandlungen der Volkstheater Rostock GmbH mit dem Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim für eine Fusion im Rahmen eines Holdings – Modells zu.

Es ist darauf zu achten, Rostock als Produktionsstandort zu sichern und eine interessengerechte Verwendung der Landeszuweisungen zu regeln. Das Volkstheater Rostock ist berechtigt, entsprechende Vereinbarungen und Gesellschaftsverträge vorzubereiten, die der Zustimmung der Bürgerschaft bedürfen.

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

 

Seit längerem laufen zwischen der Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur Gespräche mit dem Landkreis Parchim und der Stadt Parchim über eine Fusion zwischen dem Volkstheater Rostock und dem Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim.

Am 29.09.2010 wurde zwischen dem Landkreis Parchim, der Stadt Parchim und der Hansestadt Rostock ein  Nachweis zur Tragfähigkeit der Kooperation zwischen dem Volkstheater Rostock und dem Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim und der Darstellung der eingetretenen Synergieeffekte unterzeichnet und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern übergeben.

 

Die Unterzeichner beabsichtigen, Gespräche über eine Fusion der beiden Theater bis 31.12.2010 zu führen. Grundlage hierfür bildet der Kooperationsvertrag vom 18.12.2009 zwischen den Theatern Parchim und Rostock.

 

Der Kreistag des Landkreises Parchim hat hierzu in seiner 7. Sitzung einen Beschluss zur Verhandlung einer Fusion beider Spielstätten gefasst.

Weder die Verwaltung des Landkreises noch die Verwaltung der Stadt sehen Möglichkeiten, die Verminderung der Zuweisungen aus dem FAG aufzubringen.

Der Zweckverband Parchim sieht auch keine Möglichkeit, diese verminderten Zuschüsse durch Einsparungen im Theaterbetrieb auszugleichen, auch Einnahmeerhöhungen in dieser Größenordnung sind unrealistisch.

Um den produzierenden Standort eines Kinder- und Jugendtheaterangebotes in Parchim zu erhalten und eine sichere finanzielle  Grundlage zur weiteren Zusammenarbeit mit der Volkstheater Rostock zu schaffen, wird deshalb nur die Möglichkeit gesehen, eine Fusion beider Theater vorzunehmen. Dabei soll durch den Zweckverband Parchim zunächst eine Betriebs-GmbH gegründet werden und dann weiter die Anteile der Betriebs – GmbH Parchim sowie der Volkstheater Rostock GmbH an eine gemeinsame Holding übertragen werden, an der dann der Zweckverband und die Hansestadt Rostock beteiligt sind.

 

Durch gleichzeitige Verknüpfung des vorhanden technischen und künstlerischen Personals bei Neuinszenierungen im laufenden Vorstellungsbetrieb werden personelle, materielle und finanzielle Ressourcen innerhalb der tarifrechtlichen Bestimmungen effizienter genutzt. Neben den eingesparten Inszenierungkosten, können auch Gastspiele fremder Ensembles vermieden werden. Die daraus erzielenden finanziellen Effekte bewegen sich im Bereich zwischen 15 TEUR und 25 TEUR Einsparungen pro übertragene Inszenierung.

 

Ausgehend von den im FAG-Erlass neu festgelegten Anforderungen für die Neugestaltung der Theaterlandschaft und der damit verbundenen Mittelzuweisungen können durch diesen Schritt die strukturellen, inhaltlichen und personellen Synergien aus der Kooperation hinsichtlich der finanziellen Synergien noch potenziert werden.

Eine engere Vernetzung der Verwaltungs- Vertriebs- und Personalstrukturen wird zukünftig forciert, so dass an beiden Standorten bedarfsgerecht und unter dem Aspekt des künstlerischen Anspruchs hochwertige Angebote auch zukünftig produziert und vorgehalten werden kann.

 

Die Verwaltung bittet die Bürgerschaft um ein Verhandlungsmandat mit dem Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim.

 

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Dringlichkeit der Angelegenheit ergibt sich aus der sehr engen Fristsetzung bis zu deren Ablauf die Fusion beschlossen sein muss (31.12.2010).

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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06.10.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen