Dringlichkeitsvorlage - 2010/DV/1565
Grunddaten
- Betreff:
-
Kooperationsvertrag zwischen dem Volkstheater Rostock und dem Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim, hier: Verhandlung über eine Fusion
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.10.2010
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsvorlage
- Federführend:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft stimmt Verhandlungen der Volkstheater Rostock GmbH mit dem
Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim für eine Fusion im Rahmen
eines Holdings – Modells zu.
Es ist darauf zu achten, Rostock als Produktionsstandort zu sichern und eine interessengerechte Verwendung der Landeszuweisungen zu regeln. Das Volkstheater Rostock ist berechtigt, entsprechende Vereinbarungen und Gesellschaftsverträge vorzubereiten, die der Zustimmung der Bürgerschaft bedürfen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sachverhalt:
Seit
längerem laufen zwischen der Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit,
Schule und Sport, Kultur Gespräche mit dem Landkreis Parchim und der Stadt
Parchim über eine Fusion zwischen dem Volkstheater Rostock und dem Zweckverband
Mecklenburgisches Landestheater Parchim.
Am
29.09.2010 wurde zwischen dem Landkreis Parchim, der Stadt Parchim und der
Hansestadt Rostock ein Nachweis zur
Tragfähigkeit der Kooperation zwischen dem Volkstheater Rostock und dem
Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim und der Darstellung der
eingetretenen Synergieeffekte unterzeichnet und dem Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern übergeben.
Die
Unterzeichner beabsichtigen, Gespräche über eine Fusion der beiden Theater bis
31.12.2010 zu führen. Grundlage hierfür bildet der Kooperationsvertrag vom
18.12.2009 zwischen den Theatern Parchim und Rostock.
Der
Kreistag des Landkreises Parchim hat hierzu in seiner 7. Sitzung einen
Beschluss zur Verhandlung einer Fusion beider Spielstätten gefasst.
Weder die
Verwaltung des Landkreises noch die Verwaltung der Stadt sehen Möglichkeiten,
die Verminderung der Zuweisungen aus dem FAG aufzubringen.
Der
Zweckverband Parchim sieht auch keine Möglichkeit, diese verminderten Zuschüsse
durch Einsparungen im Theaterbetrieb auszugleichen, auch Einnahmeerhöhungen in
dieser Größenordnung sind unrealistisch.
Um den
produzierenden Standort eines Kinder- und Jugendtheaterangebotes in Parchim zu
erhalten und eine sichere finanzielle
Grundlage zur weiteren Zusammenarbeit mit der Volkstheater Rostock zu
schaffen, wird deshalb nur die Möglichkeit gesehen, eine Fusion beider Theater
vorzunehmen. Dabei soll durch den Zweckverband Parchim zunächst eine
Betriebs-GmbH gegründet werden und dann weiter die Anteile der Betriebs –
GmbH Parchim sowie der Volkstheater Rostock GmbH an eine gemeinsame Holding
übertragen werden, an der dann der Zweckverband und die Hansestadt Rostock
beteiligt sind.
Durch
gleichzeitige Verknüpfung des vorhanden technischen und künstlerischen
Personals bei Neuinszenierungen im laufenden Vorstellungsbetrieb werden
personelle, materielle und finanzielle Ressourcen innerhalb der
tarifrechtlichen Bestimmungen effizienter genutzt. Neben den eingesparten
Inszenierungkosten, können auch Gastspiele fremder Ensembles vermieden werden.
Die daraus erzielenden finanziellen Effekte bewegen sich im Bereich zwischen 15
TEUR und 25 TEUR Einsparungen pro übertragene Inszenierung.
Ausgehend
von den im FAG-Erlass neu festgelegten Anforderungen für die Neugestaltung der
Theaterlandschaft und der damit verbundenen Mittelzuweisungen können durch
diesen Schritt die strukturellen, inhaltlichen und personellen Synergien aus
der Kooperation hinsichtlich der finanziellen Synergien noch potenziert werden.
Eine
engere Vernetzung der Verwaltungs- Vertriebs- und Personalstrukturen wird
zukünftig forciert, so dass an beiden Standorten bedarfsgerecht und unter dem
Aspekt des künstlerischen Anspruchs hochwertige Angebote auch zukünftig
produziert und vorgehalten werden kann.
Die
Verwaltung bittet die Bürgerschaft um ein Verhandlungsmandat mit dem
Zweckverband Mecklenburgisches Landestheater Parchim.
Begründung der Dringlichkeit:
Die
Dringlichkeit der Angelegenheit ergibt sich aus der sehr engen Fristsetzung bis
zu deren Ablauf die Fusion beschlossen sein muss (31.12.2010).