Informationsvorlage - 2010/IV/1561
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuvergabe der Konzession Schülerspeisung zum Schuljahr 2011/12
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.10.2010
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Kenntnisnahme
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03.11.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 39 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern
Sachverhalt:
Die
Bereitstellung der Mittagsverpflegung für die an einer Teilnahme interessierten
Schülerinnen und Schüler stellt eine pflichtige Aufgabe für die Hansestadt
Rostock als Schulträger dar.
Zitat
§39 Abs.5 SchulG M-V: „Den Schülern soll ein
Mittagessen und Schulmilch angeboten werden. Die Schulträger entscheiden in
eigener Verantwortung, in welcher Höhe sie die Erziehungsberechtigten an den
Kosten der Ganztagsbetreuung und Schulspeisung beteiligen.“
Der derzeit
geltende Konzessionsvertrag zur Zubereitung, Lieferung und Ausgabe von
Mittagessen an diversen Schulen der Hansestadt Rostock mit der bisherigen
Leistungsfirma Sodexo läuft zum Ende des Schuljahres 2010/11 am 20.07.2011 aus.
Der Schulträger steht daher in der Pflicht einer erneuten Vergabe der
Leistungserbringung.
Als feste Vorgaben sollten dabei auch zukünftig
nachfolgende Grundsätze gelten:
Die
Essenversorgung für die Schülerinnen und Schüler soll in der Form der
Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden.
Sie ist durch den Anbieter umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und
selbständig durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der
Schulspeiseversorgung. Die HRO stellt mietfrei und frei von anteiligen
Betriebskosten in den Schulgebäuden geeignete Räume für die Essenausgabe und
-einnahme zur Verfügung.
In
Vorbereitung dieser Neuvergabe wurde durch das Amt für Schule und Sport ein
Konzept erstellt, in dem die Ziele, Zahlenübersichten sowie ein Ablaufplan
formuliert sind.
Um einen
möglichst breiten Konsens über die inhaltlichen Anforderungen an den zu
erbringenden Leistungsumfang des zukünftigen Anbieters zu erzielen, stellte das
Amt für Schule und Sport den Entwurf des Leistungsverzeichnisses dem
Stadtelternrat, dem Kreisschülerrat, den Schulen, dem Gesundheitsamt sowie dem
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Erörterung zur Verfügung. Die
eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet und die Sachhinweise in
das endgültige LV eingearbeitet.
Um neben einer hohen Qualität auch einen sozialverträglichen Preis für
die Verpflegung sicherzustellen, soll die Versorgungsleistung als
Komplettauftrag für alle Schulen ausgeschrieben werden. Notwendige
Freiheitsgrade für Differenzierungen z.B. nach Alter oder nach
unterschiedlichen Bedarfen an Zusatzleistungen wurden im Leistungsverzeichnis
berücksichtigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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652,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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854 kB
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