Informationsvorlage - 2010/IV/1561

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

§ 39 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Die Bereitstellung der Mittagsverpflegung für die an einer Teilnahme interessierten Schülerinnen und Schüler stellt eine pflichtige Aufgabe für die Hansestadt Rostock als Schulträger dar.

Zitat §39 Abs.5 SchulG M-V: „Den Schülern soll ein Mittagessen und Schulmilch angeboten werden. Die Schulträger entscheiden in eigener Verantwortung, in welcher Höhe sie die Erziehungsberechtigten an den Kosten der Ganztagsbetreuung und Schulspeisung beteiligen.“

Der derzeit geltende Konzessionsvertrag zur Zubereitung, Lieferung und Ausgabe von Mittagessen an diversen Schulen der Hansestadt Rostock mit der bisherigen Leistungsfirma Sodexo läuft zum Ende des Schuljahres 2010/11 am 20.07.2011 aus. Der Schulträger steht daher in der Pflicht einer erneuten Vergabe der Leistungserbringung.

Als feste Vorgaben sollten dabei auch zukünftig nachfolgende Grundsätze gelten:

Die Essenversorgung für die Schülerinnen und Schüler soll in der Form der Fremdbewirtschaftung auf dem Wege einer Konzessionserteilung realisiert werden. Sie ist durch den Anbieter umfassend, als komplexe Versorgung vollständig und selbständig durchzuführen und umfasst alle Teilprozesse der Schulspeiseversorgung. Die HRO stellt mietfrei und frei von anteiligen Betriebskosten in den Schulgebäuden geeignete Räume für die Essenausgabe und -einnahme zur Verfügung.

In Vorbereitung dieser Neuvergabe wurde durch das Amt für Schule und Sport ein Konzept erstellt, in dem die Ziele, Zahlenübersichten sowie ein Ablaufplan formuliert sind.

Um einen möglichst breiten Konsens über die inhaltlichen Anforderungen an den zu erbringenden Leistungsumfang des zukünftigen Anbieters zu erzielen, stellte das Amt für Schule und Sport den Entwurf des Leistungsverzeichnisses dem Stadtelternrat, dem Kreisschülerrat, den Schulen, dem Gesundheitsamt sowie dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Erörterung zur Verfügung. Die eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet und die Sachhinweise in das endgültige LV eingearbeitet.

Um neben einer hohen Qualität auch einen sozialverträglichen Preis für die Verpflegung sicherzustellen, soll die Versorgungsleistung als Komplettauftrag für alle Schulen ausgeschrieben werden. Notwendige Freiheitsgrade für Differenzierungen z.B. nach Alter oder nach unterschiedlichen Bedarfen an Zusatzleistungen wurden im Leistungsverzeichnis berücksichtigt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr: keine

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept:

 

 

 

für 4 Folgejahre: keine

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

VWH

Anmerkung

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.11.2010 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - zur Kenntnis gegeben