Stellungnahme - 2010/AN/1330-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

An die Stadtverwaltung wurden seit 2005 von Anwohnern der Wohngebiete Brinckmanshöhe und Kassebohm mehrere Beschwerden über Lärmbeeinträchtigungen durch den Verkehr auf der A 19 gerichtet. Ziel der Initiativen war eine Lärmminderung für die Wohngebiete insbesondere durch Errichtung eines Lärmschutzwalles bzw. einer Lärmschutzwand an der A 19. Auch gibt es Bürgerinitiativen in den östlich gelegenen Ortsteilen Neu Roggentin, Roggentin und Neuendorf (Amt Carbäk), welche sich u.a. um die Errichtung eines Lärmschutzwalles östlich der A 19 bemühen.

 

Die Wohngebiete Brinckmanshöhe und Kassebohm wurden nach der A 19 geplant und errichtet. Es erfolgte in den letzten Jahren kein Neubau oder wesentliche Änderung nach §§ 41 ff Bundes-Immissionsschutzgesetz an diesem Abschnitt der A 19 – insofern gibt es auch keinerlei Ansprüche auf Lärmvorsorge. Dies hat der zuständige Baulastträger, das Land M-V, in seinen bisherigen Stellungnahmen deutlich gemacht. In den rechtskräftigen Bebauungsplänen wurde die Immissionsproblematik entsprechend planungsrechtlich behandelt und gelöst.

 

Die Strategie der Stadtverwaltung zielte in der Vergangenheit darauf ab, im Sinne der betroffenen Anwohner und in Abstimmung mit dem Baulastträger zu erreichen, dass die Lärmentwicklung an der Quelle beschränkt wird – durch eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h und weniger. Der Baulastträger hat bislang mehrere diesbezügliche Anträge der Hansestadt Rostock abgelehnt (zuletzt im Schreiben des Ministers für Verkehr, Bau und Landesentwicklung vom 14.7.2009) mit dem Argument, dass die verkehrsbedingten Lärmpegel in den Wohngebieten Kassebohm und Brinckmansdorf weit unterhalb der Richtwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts liegen, welche nach


den Lärmschutz-Richtlinien –StV geschwindigkeitsbeschränkende oder andere verkehrsrechtliche Maßnahmen begründen könnten.

Eine Lärmpegelberechnung wurde bereits im Auftrag des Baulastträgers durch das Stralsunder Ingenieurbüro Umweltplan vorgenommen. Diese wie auch vom Amt für Umweltschutz beim Landesumweltamt LUNG veranlasste orientierende Schallpegelmessungen über mehrere Tage in 2008 und 2009 haben ergeben, dass die Lärmpegel weit unterhalb der o.g. Richtwerte liegen.

 

Da keine hinreichend neuen Sachverhalte zur Lärmentwicklung und Rechtssituation vorliegen, die eine erneute Beurteilung und Abwägung zu Lasten anderer Beteiligter rechtfertigen würde, sollte dem Antrag gemäß Stellungnahme der zuständigen Fachämter nicht gefolgt werden.

Unberührt bleibt davon die Mitteilung der Hansestadt Rostock an das zuständige Landesministerium, dass eine politische Mehrheit aus fünf Fraktionen und dem Senator für Bau und Umwelt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 km/h  wünscht.

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.10.2010 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben