Beschlussvorlage - 2010/BV/1551
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 in der Haushaltsstelle 02.5610.98500001 ? Zuschuss für Sanierung der Schulsporthalle, Kleiner Warnowdamm 1, in Höhe von 60.600 Euro
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.10.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.10.2010
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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26.10.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 in der Haushaltsstelle 02.5610.98500001 – Zuschuss für die Sanierung der Schulsporthalle, Kleiner Warnowdamm 1, in Höhe von 60.600 Euro wird erteilt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 02.21001919.36200002 Erstattungen von überzahlten Zuwendungen – RGS in Höhe von 25.600 Euro und Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 02.21001919.98500003 Zuweisung für Investitionen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen – Sanierung Fenster, Fassade, Dach in Höhe von 35.000,00 Euro.
Beschlussvorschriften:
§ 110 Schulgesetz
§ 51 Abs. 1 Nr. 1. und § 52 Kommunalverfassung M-V,
§ 6 Abs. 3
Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
Haushaltstelle
02.5610.98500001
1. Berechnung der Gesamtausgaben:
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest
für o. g. Haushaltsjahr 19.000,00 EUR
bisher genehmigte
Haushaltsüberschreitungen 0,00 EUR
neu beantragte
Haushaltsüberschreitungen insgesamt 60.600,00
EUR
davon:
Haushaltsüberschreitung netto: 60.600,00 EUR
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige
Vorsteuer 0,00 EUR
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe: 79.600,00
EUR
Begründung
der vorgesehenen Mehrausgabe
unabweisbar:
Die
Kostenerhöhungen im Gewerk Rohbauarbeiten resultieren aus nachfolgend
aufgeführten Sachverhalten:
1.
Ausglasen und Abstützen der vorhandenen und zu erhaltenden Nordfassade
(Glas/Metallbaufassade)
Im Zuge
der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die Stahlbaupfeiler über das Sockelmauerwerk
abgesetzt wurden. Da das gesamte Umfassungsmauerwerk aus energetischen Gründen
als mehrschichtiges Mauerwerk mit Dämmung zu erneuern war, wurde ein Umsetzen
der Lasteintragung aus der Fassade über deren Grundträger mittels zusätzlicher
Aussteifungsstahlbaustützen in die Fundamente erforderlich.
2:
Vandalismussicherungen der erneuerten Blitzschutzanlage und der
Dachentwässerung durch zusätzliche Schutzverkleidung.
Im Rahmen
der Bauabnahme musste über eine zusätzliche Vandalismussicherung gegen ein
Aufsteigen und Beschmieren bzw. das Zerstören der neuen Fassade entschieden
werden
Dementsprechend
waren die Außenleiter an der Gymnastikhalle zu entfernen und ersatzweise eine
Aluminium-Anstellleiter in der Halle zu installieren. Der Aufstieg auf die
Dächer über die kostenintensiv erneuerten Blitzableitungen und Fallrohre der
Dachentwässerung musste durch geeignete Verkleidungen aus verzinktem Stahlblech
verhindert werden.
3.
Zusätzliche Aufwendungen aus dem Anarbeiten der vorhandenen Metall/Glasfassade
an der Nordseite der Sporthalle sowie zusätzliche Aufwendungen im Zuge der
Schadstoffsanierung und -beseitigung
Da
die Lasten der zu erhaltenden Metallbaufassade auf der Nordseite nicht wie erst
in der Bauausführung festgestellt über die Stahlbaupfeiler in den Baugrund
abgeleitet wurden und das mehrschichtige Umfassungsmauerwerk dazu nachträglich
mittels zusätzlicher Aussteifungspfeiler ertüchtig wurde, mussten auch deren Übergänge
zu den anderen Fassadenbereichen erneuert werden. Während die seitlichen und
oberen Übergänge in den Metallbaufassadenarbeiten beauftragt waren, musste der
Anschluss an das neue Sockelmauerwerk über die komplette Nordfassade erneuert
werden.
Gemäß
Ergebnisbericht des Schadstoffgutachtens und weiterer Ausführungen in der
Auftragsverhandlung der Rohbauarbeiten wurde festgestellt, dass die
Schadstoffbeseitigung in der erforderlichen Qualität und Umfang zwingend zu
erfolgen hat. Außerdem wurden Asbestbelastungen im Lüftungssystem der
Sporthalle festgestellt, die ausschließlich durch einen zertifizierten
Schadstoffentsorger zu demontieren und entsorgen waren. Der Rückbau der
Schadstoffe konnte nur mit einer besonderen Baustelleneinrichtung, gemäß TRG S 519,
durchgeführt und im Anschluss entsorgt werden.
unvorhersehbar:
Erst
mit der Baudurchführung wurde der Mehrbedarf offensichtlich. Die Mehrausgaben
waren zum Planungszeitraum nicht vorhersehbar. Gemäß
Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006
§ 102 gehört die bauliche Unterhaltung der Schulgebäude zu den pflichtigen und unabweisbaren Aufgaben
der Hansestadt Rostock – als Schulträger.
2.
Nachweis der Deckung
1.
Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen
Haushaltstelle
02.21001919.36200002 – Erstattung überzahlter Zuwendungen – RGS
Haushaltsansatz und/oder
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr 0,00 EUR
Erstattungen 25.600,00 EUR
Summe
der voraussichtlichen Gesamteinnahme: 25.600,00 EUR
Begründung
der Mehreinnahme:
Die RGS
hat nach Beendigung der Umbaumaßnahme des ehemaligen Ernst-Barlach-Gymnasiums
Dierkow zur Grundschule Dierkow, W.-Butzek-Str. 23 den Verwendungsnachweis für
die Zuwendungsgeber erstellt. Demnach ergibt sich für die Hansestadt Rostock
eine Rückerstattung in Höhe von 25.600,00 Euro.
2.
Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle: 02.21001919.98500003 – Zuweisung für Investitionen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen – Sanierung Fenster, Dach, Fassade GS „Ostseekinder“,
W.–Butzek-Str.23
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest
für
o.a. Haushaltsjahr: 300.000,00
EUR
bisher
bereitgestellte Mittel für andere HHST: 35.000,00 EUR
bisher
angeordnete Mittel für o. a. HHST: 0,00
EUR
noch
zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für o. g. Haushaltjahr: 265.000,00 EUR
Als
Deckungsquelle eingesetzt: 35.000,00 EUR
Begründung
der Minderausgaben
Der 2. BA Sanierung der Fenster, des Daches und der Fassade an der Grundschule „Ostseekinder“ in der W.-Butzek-Str. 23 war in Abstimmung mit der RGS im Rahmen der Städtebauförderung für 2010 geplant. Auf Grund von Verschiebung innerhalb der Prioritätenliste ist diese Sanierungsmaßnahme erst für 2013 vorgesehen. Daher wird der als Eigenanteil der HRO geplante Zuschuss im Haushaltsjahr 2010 nicht in Anspruch genommen. Die Maßnahme wurde in der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2013 neu geordnet.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr: 2010
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
Anmerkung |
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Ausgaben: |
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02.5610.98500001 |
60.600 EUR |
x |
Zuschuss für Sanierung der Schulsporthalle |
02.2100.1919.98500003 |
,/, 35.000 EUR |
x |
Minderausgaben aus Zuweisung für Investi-tionen an öffentl. wirtschaftl. Unternehmen |
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Einnahmen: |
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02.2100.1919.36200002 |
25.600 EUR |
x |
Erstattung von überzahlten Zuwendungen RGS |
Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept: keine