Beschlussvorlage - 2010/BV/1551

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 in der Haushaltsstelle 02.5610.98500001 – Zuschuss für die Sanierung der Schulsporthalle,  Kleiner Warnowdamm 1,  in Höhe von 60.600 Euro wird erteilt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 02.21001919.36200002 Erstattungen von überzahlten Zuwendungen – RGS in Höhe von 25.600 Euro und Minderausgaben bei der Haushaltsstelle  02.21001919.98500003 Zuweisung für Investitionen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen – Sanierung Fenster, Fassade, Dach in Höhe von 35.000,00 Euro.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 110 Schulgesetz

§ 51 Abs. 1 Nr. 1. und § 52 Kommunalverfassung M-V,

§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung  der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

Haushaltstelle 02.5610.98500001

1.         Berechnung der Gesamtausgaben:

            Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr   19.000,00 EUR

            bisher genehmigte Haushaltsüberschreitungen                                       0,00 EUR

            neu beantragte Haushaltsüberschreitungen insgesamt                  60.600,00 EUR

            davon:

            Haushaltsüberschreitung netto:                                                        60.600,00 EUR

            Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer                                   0,00 EUR

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe:                                   79.600,00 EUR

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

unabweisbar:

 

Die Kostenerhöhungen im Gewerk Rohbauarbeiten resultieren aus nachfolgend aufgeführten Sachverhalten:

 

1. Ausglasen und Abstützen der vorhandenen und zu erhaltenden Nordfassade (Glas/Metallbaufassade)

Im Zuge der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die Stahlbaupfeiler über das Sockelmauerwerk abgesetzt wurden. Da das gesamte Umfassungsmauerwerk aus energetischen Gründen als mehrschichtiges Mauerwerk mit Dämmung zu erneuern war, wurde ein Umsetzen der Lasteintragung aus der Fassade über deren Grundträger mittels zusätzlicher Aussteifungsstahlbaustützen in die Fundamente erforderlich.

 

2: Vandalismussicherungen der erneuerten Blitzschutzanlage und der Dachentwässerung durch zusätzliche Schutzverkleidung.

 

Im Rahmen der Bauabnahme musste über eine zusätzliche Vandalismussicherung gegen ein Aufsteigen und Beschmieren bzw. das Zerstören der neuen Fassade entschieden werden

 

Dementsprechend waren die Außenleiter an der Gymnastikhalle zu entfernen und ersatzweise eine Aluminium-Anstellleiter in der Halle zu installieren. Der Aufstieg auf die Dächer über die kostenintensiv erneuerten Blitzableitungen und Fallrohre der Dachentwässerung musste durch geeignete Verkleidungen aus verzinktem Stahlblech verhindert werden.

3. Zusätzliche Aufwendungen aus dem Anarbeiten der vorhandenen Metall/Glasfassade an der Nordseite der Sporthalle sowie zusätzliche Aufwendungen im Zuge der Schadstoffsanierung und -beseitigung

 

Da die Lasten der zu erhaltenden Metallbaufassade auf der Nordseite nicht wie erst in der Bauausführung festgestellt über die Stahlbaupfeiler in den Baugrund abgeleitet wurden und das mehrschichtige Umfassungsmauerwerk dazu nachträglich mittels zusätzlicher Aussteifungspfeiler ertüchtig wurde, mussten auch deren Übergänge zu den anderen Fassadenbereichen erneuert werden. Während die seitlichen und oberen Übergänge in den Metallbaufassadenarbeiten beauftragt waren, musste der Anschluss an das neue Sockelmauerwerk über die komplette Nordfassade erneuert werden.

 

Gemäß Ergebnisbericht des Schadstoffgutachtens und weiterer Ausführungen in der Auftragsverhandlung der Rohbauarbeiten wurde festgestellt, dass die Schadstoffbeseitigung in der erforderlichen Qualität und Umfang zwingend zu erfolgen hat. Außerdem wurden Asbestbelastungen im Lüftungssystem der Sporthalle festgestellt, die ausschließlich durch einen zertifizierten Schadstoffentsorger zu demontieren und entsorgen waren. Der Rückbau der Schadstoffe konnte nur mit einer besonderen Baustelleneinrichtung, gemäß TRG S 519, durchgeführt und im Anschluss entsorgt werden.

 

unvorhersehbar:

Erst mit der Baudurchführung wurde der Mehrbedarf offensichtlich. Die Mehrausgaben waren zum Planungszeitraum nicht vorhersehbar. Gemäß Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 § 102 gehört die bauliche Unterhaltung der Schulgebäude  zu den pflichtigen und unabweisbaren Aufgaben der Hansestadt Rostock – als Schulträger.

 

2. Nachweis der Deckung

 

1. Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltstelle 02.21001919.36200002 – Erstattung überzahlter Zuwendungen – RGS

 

            Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr                0,00 EUR

            Erstattungen                                                                                         25.600,00 EUR

Summe der voraussichtlichen Gesamteinnahme:                              25.600,00 EUR

 

Begründung der Mehreinnahme:

Die RGS hat nach Beendigung der Umbaumaßnahme des ehemaligen Ernst-Barlach-Gymnasiums Dierkow zur Grundschule Dierkow, W.-Butzek-Str. 23 den Verwendungsnachweis für die Zuwendungsgeber erstellt. Demnach ergibt sich für die Hansestadt Rostock eine Rückerstattung in Höhe von 25.600,00 Euro.

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle: 02.21001919.98500003 – Zuweisung für Investitionen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen – Sanierung Fenster, Dach, Fassade GS „Ostseekinder“,

W.–Butzek-Str.23

 

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest

für o.a. Haushaltsjahr:                                                                                  300.000,00 EUR

bisher bereitgestellte Mittel für andere HHST:                                                35.000,00 EUR

bisher angeordnete Mittel für o. a. HHST:                                                                0,00 EUR

noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für o. g. Haushaltjahr:        265.000,00 EUR

Als Deckungsquelle eingesetzt:                                                                     35.000,00 EUR

 

Begründung der Minderausgaben

Der 2. BA Sanierung der Fenster, des Daches und der Fassade an der Grundschule „Ostseekinder“ in der W.-Butzek-Str. 23 war in Abstimmung mit der RGS im Rahmen der Städtebauförderung für 2010 geplant. Auf Grund von Verschiebung innerhalb der Prioritätenliste ist diese Sanierungsmaßnahme erst für 2013 vorgesehen. Daher wird der als Eigenanteil der HRO geplante Zuschuss im Haushaltsjahr 2010 nicht in Anspruch genommen. Die Maßnahme wurde in der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2013 neu geordnet.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr: 2010 

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

Anmerkung

 

 

 

 

Ausgaben:

 

  

 

02.5610.98500001

60.600  EUR

   x

Zuschuss für Sanierung der Schulsporthalle

02.2100.1919.98500003

        ,/,    35.000 EUR

   x

Minderausgaben aus Zuweisung für Investi-tionen an öffentl. wirtschaftl. Unternehmen

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

02.2100.1919.36200002

25.600 EUR

   x

Erstattung von überzahlten Zuwendungen RGS

 

Verbindung zum aktuellen Haushaltssicherungskonzept: keine

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.10.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.10.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen