Beschlussvorlage - 2010/BV/1550

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zu Leistungen überplanmäßiger Ausgaben wird für folgende Haushaltsstellen erteilt:

 

HHST 01.41280000.74010028    Erstattung Pflegekostensätze – überörtlicher Träger –

                                                     Kindertageseinrichtungen

                                                     612.000 EUR

 

HHST 01.41280000.74010029    Erstattung Pflegekostensätze

                                                     271.200 EUR

 

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt über Mehreinnahmen:

 

HHST 01.45400000.17100000    Zuweisungen vom Land

                                                     883.200 EUR

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 22, 51, 52 Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.41280000.74010028

2010

612.000

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Erstattung Pflegekostensätze – überörtlicher Träger - Kindertageseinrichtungen

 

 

1a. Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

4.609.600

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

612.000

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


    

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

    

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

5.221.600

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

unabweisbar:

Die Rechtsgrundlage für die Leistung der Eingliederungshilfe: Erstattung Pflegekosten­sätze – überörtlicher Träger – Kindertageseinrichtungen bilden die § 54 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX und Verträgen nach § 75 SGB XII.

 

Die Zielgruppe der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in teilstationären   Einrichtungen sind Kinder mit Sinnesbehinderungen, Körperbehinderungen und Mehrfachbehinderungen vom Vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Schulfähigkeit, die nicht nur vorübergehend körperlich oder sinnesbehindert sind und  heilpädagogische Leistungen erhalten. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs fällt in den Aufgabenbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe. Die örtlichen Träger erhalten für die Erfüllung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe Finanzzuweisungen auf Grundlage des Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V.

 

Der geschlossene Landesrahmenvertrag M-V nach § 79 Abs. 1 SGB XII zwischen dem überört­lichen Träger der Sozialhilfe, den kommunalen Spitzenverbänden und der Vereinigung der Träger der Einrichtungen bildet die Grundlage der Leistungserfüllung. Die Leistungen der Sozialhilfe sollen jedem Anspruchsberechtigten in zeitgemäßer Weise, umfassend und schnell zur Verfügung gestellt werden. Daneben sollen die zur Ausführung der Sozialhilfeleistungen erforderlichen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausre­ichend zur Erfüllung stehen. Das bedeutet die Träger der Ein­richtungen und Dienste haben die Bedarfssicherung zu gewährleisten und die örtlichen Träger Sozialhilfe sind zur Übernahme der Vergütung für Leistungen verpflichtet. Durch die Hansestadt Rostock werden die Pflegekosten für integrative Gruppen in Kinderta­gesstätten und Sonderkindergärten getragen. Die Träger dieser Eingliederungsleistungen erhalten einen vertraglich vereinbarten Pflegesatz. Art, Höhe und Laufzeit der Vergütung werden zwischen dem Träger der Einrichtung und dem Sozialhilfeträger vereinbart.

 

unvorhersehbar:

Die Planung für das Haushaltsjahr erfolgte für 384 Leistungsberechtigte mit einem durchschnittlichen Pflegekostensatz von 32,89 EUR kalendertäglich. Von Januar bis August 2010 wurden Leistungen an durchschnittlich 441 Leistungsberechtigte gezahlt. Der durchschnittliche Pflegekostensatz betrug 31,45 EUR. Im Vorjahr war im VI. Quartal ein deutlicher Anstieg der Fälle zu verzeichnen. Somit wird für Oktober bis Dezember 2010 eingeschätzt, dass für 495 Leistungsberechtigte die finanziellen Mittel bereitzustellen sind. Es ist mit einer Mehrausgaben von 612.000 EUR zu rechnen.                                                                                         

 

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

01.41280000.74010029

2010

271.200

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Erstattung Pflegekostensätze 

 

1b. Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

7.669.600

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0

 unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 echte Deckungsfähigkeit

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

271.200

davon:

-      Haushaltsüberschreitung netto


    

 

 

-      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

    

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe

=

7.940.800

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgabe

 

 

unabweisbar:

Die Rechtsgrundlage für die Leistung der Eingliederungshilfe: Erstattung Pflegekosten­sätze – überörtlicher Träger bilden die § 54 SGB XII i.V.m. § 55 SGB IX und Verträgen nach § 75 SGB XII.

 

Als Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft werden die Leistungen erbracht, die den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege machen (§ 55 Abs. 1 SGB IX). Die Leistungen für diese Personen sind Hilfen zu selbstbestimmtem Wohnen in betreuten Wohnmöglichkeiten (teil- und vollstationäre Einrichtungen).

 

Der geschlossene Landesrahmenvertrag M-V nach § 79 Abs. 1 SGB XII zwischen dem überört­lichen Träger der Sozialhilfe, den kommunalen Spitzenverbänden und der Vereinigung der Träger der Einrichtungen bildet die Grundlage der Leistungserfüllung.

 

Die Erfüllung des Rechtsanspruchs fällt in den Aufgabenbereich des örtlichen Trägers der Sozialhilfe. Die örtlichen Träger erhalten für die Erfüllung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe Finanzzuweisungen auf Grundlage des Sozialhilfefinanzierungsgesetz M-V.

 

 

unvorhersehbar:

Die Planung für das Haushaltsjahr erfolgte für 456 Leistungsberechtigte mit einem durchschnittlichem Pflegekostensatz von 46,08 EUR kalendertäglich. Von Januar bis August 2010 wurden Leistungen an durchschnittlich 517 Leistungsberechtigte gezahlt. Der durchschnittliche Pflegekostensatz betrug 44,65 EUR. In den Monaten Juni bis August 2010 wurden die Leistungen für 519 bzw. 523 Leistungsberechtigte finanziert. Für die Monate Oktober bis Dezember wird  eingeschätzt, 523 Leistungsberechtigte mit täglichem Pflegekostensatz von 44,65 EUR zu finanzieren. Der Mehrbedarf wird mit 767.200 EUR ermittelt. Die Finanzierung im Deckungskreis 0122 – Sozialhilfe überörtlicher Träger fängt den Mehrbedarf von 496.000 EUR ab. Somit sind noch 271.200 EUR bereit zu stellen.

 

2. Nachweis der Deckung durch Mehreinnahmen

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

45400000.17100000

Zuweisungen vom Land

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz

 

10.562.800,00

bisher zum Soll gestellte Einnahmen

./.

11.552.327,05

Mehreinnahmen

=

989.527,05

davon bisher bereitgestellt durch:

-      Zweckbindung

 

./.

 

0

-      über-/außerplanmäßige Ausgaben

./.

0

zur Verfügung stehende Mehreinnahmen

=

989.527,05

als Deckungsquelle eingesetzt

 

883.200,00

Begründung der Mehreinnahmen

Mit Schreiben vom 28.05.2010 erhält die Hansestadt Rostock eine Zuwendung, in Höhe von 575.070,56 EUR, zum Ausgleich der Kosten der allgemeinen Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Diese zusätzlichen Mittel sollen dem Ausgleich der steigenden Inanspruchnahme von Plätzen Rechnung tragen.

 

Mit Schreiben vom 03.08.2010 werden weitere 540.878,03 EUR für die gezielte individuelle Förderung von Kindern zugewiesen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mehrausgaben in den Haushaltsstellen

 

HHST 01.41280000.74010028   

HHST 01.41280000.74010029   

                                                    

 

werden durch Mehreinnahmen in der Haushaltsstelle

 

HHST 01.45400000.17100000   

                                                     

 

gedeckt.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.10.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.11.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen