Beschlussvorlage - 2010/BV/1549

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 in der Haushaltsstelle 02.21001812.94000008 – Sanierung Kellergeschoss – GS „St. Georg- Schule“, St. Georg–Str. 63 c in Höhe von 50.000 Euro wird erteilt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle  02.21001919.98500003 Zuweisung für Investitionen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen – Sanierung Fenster, Fassade, Dach – GrS „Ostseekinder“, W.–Butzek-Str. 23 in Höhe von 50.000 Euro.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 110 Schulgesetz

§ 51 Abs. 1 Nr. 1. und § 52 Kommunalverfassung M-V,

§ 6 Abs. 3 - Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

 

Haushaltstelle 02.21001812.94000008

1.         Berechnung der Gesamtausgaben:

            Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr   450.000,00 EUR

            bisher genehmigte Haushaltsüberschreitungen                                         0,00 EUR

            neu beantragte Haushaltsüberschreitungen insgesamt                    50.000,00 EUR

            davon:

            Haushaltsüberschreitung netto:                                                                  

            Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer                                              

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe:                                   500.000,00 EUR

 

 

Die Schule wird gemäß gültigem Schulentwicklungsplan dauerhaft und bestandssicher als dreizügige Grundschule genutzt.

Das Schulgebäude befindet sich im Stadtzentrum der Hansestadt Rostock, wurde 1892 in einer Klinker-Mauerwerksbauweise errichtet und steht heute unter Denkmalschutz. In den zurückliegenden Jahren wurden bereits Teile der Fassade, die angrenzende Sporthalle und umfängliche Innenbereiche sowie die Pausenhoffläche saniert.

 

Beginnend 2009 wurden die geplanten Sanierungsmaßnahmen der dringend erforderlichen Erneuerung der Dacheindeckung und die Instandsetzung noch offener, beschädigter Fassadenteile inkl. Fassadenreinigung durchgeführt.

Diese Sanierungsmaßnahmen sind Bestandteil des Konjunkturpakets der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern „Wachstum stärken –Investitionen sichern“

 

Die Bauwerkstrockenlegung geht gleichzeitig einher mit der untrennbaren Sanierung des Kellerbereiches sowie mit der darin liegenden integrierten Esseneinnahme für die Grundschüler und Hortkinder dieser Schule. Gemäß EW-Bau sind für diese Maßnahme   499. 917,70 EUR veranschlagt. Der Haushalt weist einen Ansatz von 450.000 € aus. Für die Beauftragung dieser Maßnahme wird zwecks Ausschreibung die gesamte Investitionssumme in Höhe von 500.000,00 € benötigt und ist baufachlich nicht stückelbar.

 

Gemäß Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006 § 102 gehört die bauliche Unterhaltung der Schulgebäude  zu den pflichtigen und unabweisbaren Aufgaben der Hansestadt Rostock – als Schulträger.

 

 

unvorhersehbar:

 

Die Mehrausgaben waren zum Planungszeitraum bei nicht geöffnetem Fundamentsbereich nicht vorhersehbar.

 

2. Nachweis der Deckung

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle: 02.21001919.98500003 – Zuweisung für Investitionen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen – Sanierung Fenster, Dach, Fassade GS „Ostseekinder“, W.–Butzek-Str. 23

 

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest

für o.a. Haushaltsjahr:                                                                                  300.000,00 EUR

bisher bereitgestellte Mittel für andere HHST:                                                70.000,00 EUR

bisher angeordnete Mittel für o. a. HHST:                                                                0,00 EUR

noch zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für o. g. Haushaltjahr:        230.000,00 EUR

Als Deckungsquelle eingesetzt:                                                                     50.000,00 EUR

 

Begründung der Minderausgaben

Der 2. BA Sanierung der Fenster, des Daches und der Fassade an der Grundschule „Ostseekinder“ in der W.-Butzek-Str. 23 war in Abstimmung mit der RGS im Rahmen der Städtebauförderung für 2010 geplant. Auf Grund von Verschiebung innerhalb der Prioritätenliste ist diese Sanierungsmaßnahme erst für 2013 vorgesehen. Daher wird der als Eigenanteil der HRO geplante Zuschuss im Haushaltsjahr 2010 nicht in Anspruch genommen. Die Maßnahme wurde in der mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2013 neu geordnet.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr: 2010

Haushaltsstelle

Betrag

VMH

Anmerkung

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

02.2100.1812.940008

            50.000

  X

Sanierung Kellergeschoss Grs St. Georg-Schule

02.2100.1919.98500003

       ./.  50.000

  x

Zuweisung für Investionen an öffentl. wirtschaftl.Unternehmen

 

 

 

 

 

Verbindungen zum aktuellen Hasiko: keine

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.10.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.10.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen