Beschlussvorlage - 2010/BV/1549
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 in der Haushaltsstelle 02.21001812.94000008 ? Sanierung Kellergeschoss ? GS ?St. Georg-Schule?, St.-Georg-Str. 63 c, in Höhe von 50.000 Euro
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.10.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Schule und Sport
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.10.2010
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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26.10.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 in der Haushaltsstelle 02.21001812.94000008 – Sanierung Kellergeschoss – GS „St. Georg- Schule“, St. Georg–Str. 63 c in Höhe von 50.000 Euro wird erteilt. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 02.21001919.98500003 Zuweisung für Investitionen an öffentliche wirtschaftliche Unternehmen – Sanierung Fenster, Fassade, Dach – GrS „Ostseekinder“, W.–Butzek-Str. 23 in Höhe von 50.000 Euro.
Beschlussvorschriften:
§ 110 Schulgesetz
§ 51 Abs. 1 Nr. 1. und § 52 Kommunalverfassung M-V,
§ 6 Abs. 3
- Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Haushaltstelle
02.21001812.94000008
1. Berechnung der Gesamtausgaben:
Haushaltsansatz und/oder
Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr 450.000,00
EUR
bisher genehmigte
Haushaltsüberschreitungen 0,00 EUR
neu beantragte Haushaltsüberschreitungen
insgesamt 50.000,00 EUR
davon:
Haushaltsüberschreitung netto:
Haushaltsüberschreitung abzugsfähige
Vorsteuer
Summe
der voraussichtlichen Gesamtausgabe: 500.000,00
EUR
Die Schule
wird gemäß gültigem Schulentwicklungsplan dauerhaft und bestandssicher als dreizügige
Grundschule genutzt.
Das Schulgebäude befindet sich im Stadtzentrum der
Hansestadt Rostock, wurde 1892 in einer Klinker-Mauerwerksbauweise errichtet
und steht heute unter Denkmalschutz. In den zurückliegenden Jahren wurden
bereits Teile der Fassade, die angrenzende Sporthalle und umfängliche
Innenbereiche sowie die Pausenhoffläche saniert.
Beginnend 2009 wurden die geplanten Sanierungsmaßnahmen der
dringend erforderlichen Erneuerung der Dacheindeckung und die Instandsetzung
noch offener, beschädigter Fassadenteile inkl. Fassadenreinigung durchgeführt.
Diese Sanierungsmaßnahmen sind Bestandteil des
Konjunkturpakets der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern „Wachstum
stärken –Investitionen sichern“
Die Bauwerkstrockenlegung geht gleichzeitig einher mit der
untrennbaren Sanierung des Kellerbereiches sowie mit der darin liegenden
integrierten Esseneinnahme für die Grundschüler und Hortkinder dieser Schule.
Gemäß EW-Bau sind für diese Maßnahme 499. 917,70 EUR veranschlagt. Der Haushalt
weist einen Ansatz von 450.000 € aus. Für die Beauftragung dieser
Maßnahme wird zwecks Ausschreibung die gesamte Investitionssumme in Höhe von
500.000,00 € benötigt und ist baufachlich nicht stückelbar.
Gemäß Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchulG
M-V) vom 13. Februar 2006 § 102 gehört die bauliche Unterhaltung der
Schulgebäude zu den pflichtigen und
unabweisbaren Aufgaben der Hansestadt Rostock – als Schulträger.
unvorhersehbar:
Die
Mehrausgaben waren zum Planungszeitraum bei nicht geöffnetem Fundamentsbereich
nicht vorhersehbar.
2.
Nachweis der Deckung
2.
Nachweis der Deckung durch Minderausgaben
Haushaltsstelle:
02.21001919.98500003 – Zuweisung für Investitionen an öffentliche
wirtschaftliche Unternehmen – Sanierung Fenster, Dach, Fassade GS
„Ostseekinder“, W.–Butzek-Str. 23
Haushaltsansatz
und/oder Haushaltsrest
für
o.a. Haushaltsjahr: 300.000,00
EUR
bisher
bereitgestellte Mittel für andere HHST: 70.000,00 EUR
bisher
angeordnete Mittel für o. a. HHST: 0,00
EUR
noch
zur Verfügung stehende Haushaltsmittel für o. g. Haushaltjahr: 230.000,00 EUR
Als
Deckungsquelle eingesetzt: 50.000,00 EUR
Begründung
der Minderausgaben
Der
2. BA Sanierung der Fenster, des Daches und der Fassade an der Grundschule
„Ostseekinder“ in der W.-Butzek-Str. 23 war in Abstimmung mit der
RGS im Rahmen der Städtebauförderung für 2010 geplant. Auf Grund von
Verschiebung innerhalb der Prioritätenliste ist diese Sanierungsmaßnahme erst
für 2013 vorgesehen. Daher wird der als Eigenanteil der HRO geplante Zuschuss
im Haushaltsjahr 2010 nicht in Anspruch genommen. Die Maßnahme wurde in der
mittelfristigen Finanzplanung im Haushaltsjahr 2013 neu geordnet.
Finanzielle Auswirkungen:
im aktuellen Jahr: 2010
Haushaltsstelle |
Betrag |
VMH |
Anmerkung |
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Ausgaben: |
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02.2100.1812.940008 |
50.000 |
X |
Sanierung Kellergeschoss Grs St. Georg-Schule |
02.2100.1919.98500003 |
./. 50.000 |
x |
Zuweisung für Investionen an öffentl. wirtschaftl.Unternehmen |
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Verbindungen zum aktuellen Hasiko: keine