Änderungsantrag - 2010/AN/1510-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um:

„Dies soll in Zusammenarbeit mit einer fachlich anerkannten Einrichtung des

Landes erfolgen.“

 

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Sachverhalt:

Der Betriebskostenspiegel trägt ausschließlich den Charakter einer Orientierung. Für die Erstellung eines Betriebskostenspiegels gibt es keine Gesetzesgrundlage. Mithin handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Bereits in 2005 hat die Bürgerschaft die Erstellung eines Betriebskostenspiegels beschlossen (siehe 0331/05-A). Letztlich scheiterte dies an der Verweigerungshaltung der Vermieter, die die Zusammenarbeit als nicht zielführend ansahen und die Herausgabe von entsprechenden Daten verwehrten (siehe 1021/05-BV). Diese allerdings bilden den Arbeitskreis Mitspiegel, dessen Arbeit zudem keineswegs als ausreichend und gut zu bewerten ist, da die Methodik und mithin die Ergebnisse als nicht wissenschaftlich angesehen werden können. So führt beispielsweise die hohe Beteiligung der WIRO (ca. 50% Anteil am Mietspiegel, aber real 30% am Wohnungsmarkt) und die viel zu geringe Beteiligung privater Vermieter (ca. 4% Anteil am Mietspiegel, aber real 37% am Wohnungsmarkt) im Arbeitskreis zu einer verzerrten Darstellung. Einem existenten Betriebskostenspiegel würde erhebliche Bedeutung zugemessen werden, auch in Hinblick auf Ausgaben der Stadt im Bereich Soziales. Ähnlich wie in anderen deutschen Großstädten (z.B. München) ist daher eine differenziertere Betrachtung vorzunehmen, die auch auf Basis einer repräsentativen Erhebung aller am Wohnungsmarkt beteiligten zu besseren

Ergebnissen führen kann. .

 

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Beschlüsse

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06.10.2010 - Bürgerschaft - abgelehnt