Antrag - 2010/AN/1540

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gegenüber der Landesregierung folgende Positionen zu vertreten und zu verhandeln:

1.      Die Schülerkostensatzverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Schulen in freier Trägerschaft muss außer Kraft gesetzt und korrigiert werden.

2.      Insbesondere die Festschreibung, wonach der zusätzliche pädagogische Förderbedarf für Schulen in freier Trägerschaft auf „sieben Merkmale“ begrenzt ist, muss korrigiert werden.

3.      Die Landesregierung soll dem Landtag eine Gesetzesänderung des Schulgesetzes im § 128, Absatz 1 vorlegen, in der als neuer Punkt 8 auch die Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen eine individuelle Förderung an Schulen in freier Trägerschaft erhalten.

4.      Bis zur Klärung aller Sachverhalte und der Neufassung einer mit allen Beteiligten abgestimmten Rechtsverordnung müssen für Lernende und Schulen die Regelungen, wie sie bis zum 31. Juli 2010 galten, wieder in Kraft gesetzt werden.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die „St. Michael-Schule“ in Rostock hält in der Hansestadt Rostock ein wichtiges Angebot zur individuellen Lebensbewältigung von schwerstmehrfach behinderten Schülerinnen und Schülern vor. Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat nun aber in seiner neuen Verordnung über die Feststellung der Schülerkosten- und Förderbedarfssätze

für die Berechnung der Personalausgabenzuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft

(Privatschulen-Kostensatzverordnung – PrivSchKSVO M-V, veröffentlicht am 31.08.2010), neue Kostensätze verankert und zusätzliche pädagogische Förderbedarfe für diese Schulen auf „sieben Merkmale“ begrenzt. Das bedeutet für schwerstmehrfach behinderte Schülerinnen und Schüler, dass das Bildungsministerium die individuelle Einzelförderung nicht mehr bezahlt. Damit wird die Schülergruppe, die dringend auf die individuelle Förderung angewiesen ist, massiv benachteiligt.

 

Zugleich beginnt ein Zuständigkeitsstreit zwischen Bildungsministerium, Pflegekassen und dem örtlichen Sozialhilfeträger um die Kosten für schwerstmehrfach behinderte Schülerinnen und Schüler. Verlierer in diesem Gerangel um die Kostenübernahme sind die Kinder. Von Seiten des Bildungsministeriums sind keine Aktivitäten zu verzeichnen, die zur Klärung der Frage beitragen, wer die Kosten ab dem 1. August 2010 übernimmt.

 

Für die Schulen existiert ein verbindlicher und gültiger Lehrplan für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Er enthält unter anderem die Bereiche Selbstversorgung und Förderpflege. Das sind keine Pflegeleistungen, sondern Lernziele für die Kinder und damit Bildungsaufgaben. Das Gleiche sieht ein Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1999 vor. Für die Finanzierung dieses Bildungsauftrages erklärt sich das Bildungsministerium nun nicht mehr zuständig. Dies bedeutet für Kinder mit Mehrfachbehinderung eine Verletzung des Menschenrechtes auf Bildung und einen klaren Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte für behinderte Menschen sowie eine deutliche Verschlechterung der Unterrichtsbedingungen, wie sie bis zum 31. Juli 2010 vorhanden waren. Zudem käme durch eine teilweise Übernahme der Kosten durch den örtlichen Sozialhilfeträger zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand für die Hansestadt Rostock. Eine weitere einseitige Verlagerung der Aufgaben und der damit verbundenen Kosten vom Land auf die Kommunen ohne einen Ausgleich ist nicht hinzunehmen.

 

 

 

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Beschlüsse

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06.10.2010 - Bürgerschaft - überwiesen

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03.11.2010 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - abgelehnt

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01.12.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gegenüber der Landesregierung folgende Positionen zu vertreten und zu verhandeln:

1. Die Schülerkostensatzverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Schulen in freier Trägerschaft muss außer Kraft gesetzt und korrigiert werden.

2. Insbesondere die Festschreibung, wonach der zusätzliche pädagogische Förderbedarf für Schulen in freier Trägerschaft auf „sieben Merkmale“ begrenzt ist, muss korrigiert werden.

3. Die Landesregierung soll dem Landtag eine Gesetzesänderung des Schulgesetzes im § 128  Absatz 1 vorlegen, in der als neuer Punkt 8 auch die Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen eine individuelle Förderung an Schulen in freier Trägerschaft erhalten.

4. Bis zur Klärung aller Sachverhalte und der Neufassung einer mit allen Beteiligten abgestimmten Rechtsverordnung müssen für Lernende und Schulen die Regelungen, wie sie bis zum 31. Juli 2010 galten, wieder in Kraft gesetzt werden.

 

 

Beschluss Nr. 2010/AN/1540:

 

Angebote zur individuellen Lebensbewältigung schwerstmehrfach behinderter Schülerinnen und Schüler an Schulen

 

1. Die Rostocker Bürgerschaft spricht sich dafür aus, dass Kinder und Jugendliche, die Schulen zur individuellen Lebensbewältigung besuchen, unabhängig von ihrer öffentlichen oder privaten Trägerschaft durch das Land in gleichem Umfang gefördert werden.

2. Vor diesem Hintergrund fordert die Rostocker Bürgerschaft den Oberbürgermeister auf, sich beim Land für eine Überprüfung der derzeit den Schulen zur individuellen Lebensbewältigung zur Verfügung gestellten Ressourcen sowie, soweit rechtlich erforderlich, für eine Novellierung des Schulgesetzes in § 109 einzusetzen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt