Antrag - 2010/AN/1540
Grunddaten
- Betreff:
-
Johann-Georg Jaeger (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Angebote zur individuellen Lebensbewältigung schwerstmehrfach behinderter Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 27.09.2010
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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03.11.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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01.12.2010
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister
gegenüber der Landesregierung folgende Positionen zu vertreten und zu
verhandeln:
1.
Die Schülerkostensatzverordnung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern für die Schulen in freier Trägerschaft muss außer Kraft
gesetzt und korrigiert werden.
2.
Insbesondere die Festschreibung, wonach der zusätzliche
pädagogische Förderbedarf für Schulen in freier Trägerschaft auf „sieben
Merkmale“ begrenzt ist, muss korrigiert werden.
3.
Die Landesregierung soll dem Landtag eine
Gesetzesänderung des Schulgesetzes im § 128, Absatz 1 vorlegen, in der als
neuer Punkt 8 auch die Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen eine
individuelle Förderung an Schulen in freier Trägerschaft erhalten.
4. Bis zur Klärung aller Sachverhalte und der Neufassung einer mit allen Beteiligten abgestimmten Rechtsverordnung müssen für Lernende und Schulen die Regelungen, wie sie bis zum 31. Juli 2010 galten, wieder in Kraft gesetzt werden.
Sachverhalt:
Die „St. Michael-Schule“ in Rostock hält in
der Hansestadt Rostock ein wichtiges Angebot zur individuellen
Lebensbewältigung von schwerstmehrfach behinderten Schülerinnen und Schülern
vor. Das Bildungsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat nun aber in seiner
neuen Verordnung über die Feststellung der Schülerkosten- und
Förderbedarfssätze
für die Berechnung der Personalausgabenzuschüsse für
Schulen in freier Trägerschaft
(Privatschulen-Kostensatzverordnung – PrivSchKSVO
M-V, veröffentlicht am 31.08.2010), neue Kostensätze verankert und zusätzliche
pädagogische Förderbedarfe für diese Schulen auf „sieben Merkmale“
begrenzt. Das bedeutet für schwerstmehrfach behinderte Schülerinnen und
Schüler, dass das Bildungsministerium die individuelle Einzelförderung nicht
mehr bezahlt. Damit wird die Schülergruppe, die dringend auf die individuelle
Förderung angewiesen ist, massiv benachteiligt.
Zugleich beginnt ein Zuständigkeitsstreit zwischen
Bildungsministerium, Pflegekassen und dem örtlichen Sozialhilfeträger um die
Kosten für schwerstmehrfach behinderte Schülerinnen und Schüler. Verlierer in
diesem Gerangel um die Kostenübernahme sind die Kinder. Von Seiten des Bildungsministeriums
sind keine Aktivitäten zu verzeichnen, die zur Klärung der Frage beitragen, wer
die Kosten ab dem 1. August 2010 übernimmt.
Für die Schulen existiert ein verbindlicher und gültiger
Lehrplan für den Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Er
enthält unter anderem die Bereiche Selbstversorgung und Förderpflege. Das sind
keine Pflegeleistungen, sondern Lernziele für die Kinder und damit
Bildungsaufgaben. Das Gleiche sieht ein Beschluss der Kultusministerkonferenz
von 1999 vor. Für die Finanzierung dieses Bildungsauftrages erklärt sich das
Bildungsministerium nun nicht mehr zuständig. Dies bedeutet für Kinder mit
Mehrfachbehinderung eine Verletzung des Menschenrechtes auf Bildung und einen
klaren Verstoß gegen die UN-Konvention über die Rechte für behinderte Menschen
sowie eine deutliche Verschlechterung der Unterrichtsbedingungen, wie sie bis
zum 31. Juli 2010 vorhanden waren. Zudem käme durch eine teilweise Übernahme
der Kosten durch den örtlichen Sozialhilfeträger zu einem erheblichen finanziellen
Mehraufwand für die Hansestadt Rostock. Eine weitere einseitige Verlagerung der
Aufgaben und der damit verbundenen Kosten vom Land auf die Kommunen ohne einen
Ausgleich ist nicht hinzunehmen.
01.12.2010 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die
Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gegenüber der Landesregierung
folgende Positionen zu vertreten und zu verhandeln:
1. Die Schülerkostensatzverordnung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern für die Schulen in freier Trägerschaft muss außer Kraft
gesetzt und korrigiert werden.
2. Insbesondere die Festschreibung, wonach der
zusätzliche pädagogische Förderbedarf für Schulen in freier Trägerschaft auf
„sieben Merkmale“ begrenzt ist, muss korrigiert werden.
3. Die Landesregierung soll dem Landtag eine
Gesetzesänderung des Schulgesetzes im § 128 Absatz 1 vorlegen, in der als neuer Punkt 8
auch die Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen eine individuelle
Förderung an Schulen in freier Trägerschaft erhalten.
4. Bis zur Klärung aller Sachverhalte und der
Neufassung einer mit allen Beteiligten abgestimmten Rechtsverordnung müssen für
Lernende und Schulen die Regelungen, wie sie bis zum 31. Juli 2010
galten, wieder in Kraft gesetzt werden.
Beschluss
Nr. 2010/AN/1540:
Angebote
zur individuellen Lebensbewältigung schwerstmehrfach behinderter Schülerinnen
und Schüler an Schulen
1. Die Rostocker Bürgerschaft spricht sich dafür aus,
dass Kinder und Jugendliche, die Schulen zur individuellen Lebensbewältigung
besuchen, unabhängig von ihrer öffentlichen oder privaten Trägerschaft durch
das Land in gleichem Umfang gefördert werden.
2. Vor diesem Hintergrund fordert die Rostocker
Bürgerschaft den Oberbürgermeister auf, sich beim Land für eine Überprüfung der
derzeit den Schulen zur individuellen Lebensbewältigung zur Verfügung
gestellten Ressourcen sowie, soweit rechtlich erforderlich, für eine
Novellierung des Schulgesetzes in § 109 einzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
X |
Abgelehnt |
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