Beschlussvorlage - 2010/BV/1513
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplans Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet ?Am Golfplatz?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.12.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Nordwest 1; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz; Stadtforstamt; Eigenbetrieb TZR & W
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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11.01.2011
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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11.01.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.01.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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20.01.2011
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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02.02.2011
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Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 01.W.166 für das Wohngebiet „Am
Golfplatz“, begrenzt
·
im Norden: überwiegend
durch die Grundstücke der 1. und 2. Bebauungsreihe des Stolteraer Wegs,
·
im Osten: durch
die Grundstücke Doberaner Landstraße 2 – 7, einschließlich Diedrichshäger Bach sowie der Doberaner
Landstraße im Knoten bereich
mit Kantenweg und Sonnenblumenweg,
·
im Süden: durch
eine gedachte Linie parallel zum westlichen Stolteraer Weg in Höhe südlicher Grenzen der
Wohngrundstücke im Sonnenblu- menweg,
·
im Westen: durch
den Bebauungsplan Nr. 01.GOLF.145 „Golfplatz Diedrichshagen/ Elmenhorst“ sowie den Deichweg.
(Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2)
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs: 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V
§ 3 Abs. 2 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: Aufstellungsbeschluss Nr. 2009/BV/0601 vom 02.12.2009
Sachverhalt:
Am
02.12.2009 beschloss die Bürgerschaft die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur
Schaffung von Baurecht für Wohngebäude auf großzügigen und attraktiven
Wohngrundstücken gemäß Flächennutzungsplan auf bisherigen Ackerflächen südlich
des Kantenwegs und westlich der Doberaner Landstraße als auch zur Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung hinsichtlich sich verdichtender
Wohn-, Freizeit- und Erholungsnutzungen innerhalb der Ortslage südlich des
Diedrichshäger Baches.
Planungsziel
ist deshalb
-
die Ein- und Anbindung
an die vorhandene Bebauung durch Ordnung bestehender Strukturen und Sicherung
entsprechender Wege- und Grünverbindungen,
-
die gesicherte
Bereitstellung großer Grundstücke zur Bedarfsdeckung eines entsprechenden
Bedarfs in der Hansestadt Rostock,
-
die Überprüfung von
Angebotsmöglichkeiten für energetisch alternative Bauweisen,
-
die Schaffung
attraktiver und öffentlich erlebbarer innerer Freiraumstrukturen unter
Einbeziehung und Aufwertung des Diedrichshäger Baches,
-
die Gestaltung eines
landschaftlich gut eingebundenen, landschaftstypischen Ortsrandes und
-
die Sicherung
landschaftsgestalterischer und naturschutzrechtlicher Anforderungen.
Das
Plangebiet umfasst ca. 12 ha. Ca. 3 ha davon befinden sich in städtischem
Eigentum.
Im Zusammenhang
mit der Ordnung bisheriger Bebauungs- und Nutzungsstrukturen erfolgt eine
Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich der ausgewiesenen
Sondergebietsfläche Nr. 1.5 „Wochenendhausgebiet“ (SO Woch) in eine
Wohnbaufläche im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
In Fortsetzung des förmlichen Aufstellungsverfahrens gemäß Baugesetzbuch (BauGB) sind nun der Planentwurf öffentlich auszulegen und Anregungen zu diesem entgegenzunehmen.