Beschlussvorlage - 2010/BV/1508
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Flächennutzungsplans
Sondergebiet Photovoltaikanlagen Lindenallee
Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.10.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Ortsamt Ost; Bauamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Toitenwinkel (18)
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Vorberatung
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21.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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27.10.2010
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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28.10.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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02.11.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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10.11.2010
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Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 6. Änderung des Flächenutzungsplans (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.
3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: Auslegungsbeschluss Nr. 2010/BV/1106
vom 09.06.2010
Sachverhalt:
Im Flächennutzungsplan wurde für eine nachhaltige Nutzung
der Solarenergie der Bereich der ehemaligen Deponie Toitenwinkel, der an das
Gewerbegebiet Petersdorfer Straße grenzt, als Sondergebiet
„Photovoltaikanlagen“ ausgewiesen. Die bisher ausgewiesene Fläche
ist für die wirtschaftliche Betreibung einer Anlage aber zu klein.
Deshalb hat die Bürgerschaft am 02.12.2009 beschlossen, die
maximale Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche zwischen
Dorf Toitenwinkel und dem Hafenbahnweg zu ermitteln und auszuweisen.
Die
öffentliche Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit Umweltbericht erfolgte in der Zeit vom 05.07.2010 bis zum 06.08.2010.
Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und Anregungen der
Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
vorgebracht worden. Die abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen wurden
untereinander und gegeneinander abgewogen. (Anlage 1)
Insbesondere
die in der Umweltprüfung ermittelten Auswirkungen auf den Menschen, die
biologische Vielfalt (Artenschutz) und die Kulturgüter (Bodendenkmale) waren
Gegenstand der Hinweise und Anregungen.
Die auf
Flächennutzungsplan – Maßstabsebene mögliche Berücksichtigung der Belange
ist erfolgt.
Insbesondere
zu den Fragen des Artenschutzes und den Belangen des Bodendenkmalschutzes sowie
gegebenenfalls zu den Blendwirkungen sind in nachfolgenden konkreteren
Planungen anlagenspezifische Aussagen durch entsprechende Gutachten
erforderlich. Erst dann ergibt sich die genaue Größe
der Fläche, die von der Sondergebietsfläche tatsächlich für die Errichtung der
Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. (z.B. durch erforderliche
Abstände)
Die
generelle Machbarkeit des Vorhabens auf Flächennutzungsplanebene ist aber bestätigt.
Weitere Darstellungen gehen über den
Detaillierungsgrad des Flächennutzungsplans hinaus.
Das
Abwägungsergebnis führt im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf.
(Anlage 2)
Die
Gesamtgröße der ausgewiesenen Sondergebietsfläche beträgt 5,4 ha. Durch
die Ausweisung der Photovoltaikanlage entfällt im Geltungsbereich der Änderung
die Darstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche und die Größe und Lage der
naturnahen Grünflächen werden entsprechend angepasst.
Auf Seite
4 in Punkt 3.1 der Begründung erfolgt als Änderung/Ergänzung ein Hinweis auf
die erforderlichen weitergehenden Untersuchungen zum Artenschutz und zu den
Bodendenkmalen entsprechend der Abwägung. (Anlage 3)
Die zum
Beschluss vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung
sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung abgestimmt
worden.
Die vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.