Beschlussvorlage - 2010/BV/1508

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 6. Änderung des Flächenutzungsplans (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.

 

3.   Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

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Beschlussvorschriften:                     § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:       Auslegungsbeschluss Nr. 2010/BV/1106 vom 09.06.2010

 

 

Sachverhalt:

 

Im Flächennutzungsplan wurde für eine nachhaltige Nutzung der Solarenergie der Bereich der ehemaligen Deponie Toitenwinkel, der an das Gewerbegebiet Petersdorfer Straße grenzt, als Sondergebiet „Photovoltaikanlagen“ ausgewiesen. Die bisher ausgewiesene Fläche ist für die wirtschaftliche Betreibung einer Anlage aber zu klein.

Deshalb hat die Bürgerschaft am 02.12.2009 beschlossen, die maximale Erweiterung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche zwischen Dorf Toitenwinkel und dem Hafenbahnweg zu ermitteln und auszuweisen.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht erfolgte in der Zeit vom 05.07.2010 bis zum 06.08.2010. Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebracht worden. Die abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen wurden untereinander und gegeneinander abgewogen. (Anlage 1)

Insbesondere die in der Umweltprüfung ermittelten Auswirkungen auf den Menschen, die biologische Vielfalt (Artenschutz) und die Kulturgüter (Bodendenkmale) waren Gegenstand der Hinweise und Anregungen.

Die auf Flächennutzungsplan – Maßstabsebene mögliche Berücksichtigung der Belange ist erfolgt.

Insbesondere zu den Fragen des Artenschutzes und den Belangen des Bodendenkmalschutzes sowie gegebenenfalls zu den Blendwirkungen sind in nachfolgenden konkreteren Planungen anlagenspezifische Aussagen durch entsprechende Gutachten erforderlich. Erst dann ergibt sich die genaue Größe der Fläche, die von der Sondergebietsfläche tatsächlich für die Errichtung der Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. (z.B. durch erforderliche Abstände)

Die generelle Machbarkeit des Vorhabens auf Flächennutzungsplanebene ist aber bestätigt. Weitere Darstellungen gehen über den Detaillierungsgrad des Flächennutzungsplans hinaus.

Das Abwägungsergebnis führt im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf. (Anlage 2)

Die Gesamtgröße der ausgewiesenen Sondergebietsfläche beträgt 5,4 ha.  Durch die Ausweisung der Photovoltaikanlage entfällt im Geltungsbereich der Änderung die Darstellung landwirtschaftlicher Nutzfläche und die Größe und Lage der naturnahen Grünflächen werden entsprechend angepasst.

 

Auf Seite 4 in Punkt 3.1 der Begründung erfolgt als Änderung/Ergänzung ein Hinweis auf die erforderlichen weitergehenden Untersuchungen zum Artenschutz und zu den Bodendenkmalen entsprechend der Abwägung. (Anlage 3)

 

 

Die zum Beschluss vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung abgestimmt worden.

 

 

Die vorliegende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes soll beschlossen werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:               Keine

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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21.10.2010 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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27.10.2010 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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28.10.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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02.11.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.11.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen