Beschlussvorlage - 2010/BV/1503

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Als ehrenamtliche Schiedspersonen und ehrenamtliche stellvertretende Schiedspersonen  werden die in der Vorschlagsliste genannten Personen (Anlage) gewählt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)

 

 

 

Sachverhalt:

 

Nach Ablauf der Amtsperiode vom 01.02.2006 bis 31.01.2011 sind für die kommende Amtsperiode (01.02.2011 bis 31.01.2016) die Schiedsstellen der Hansestadt Rostock erneut zu besetzen. Grundlage für die Tätigkeit der Schiedsstellen bildet das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329).

 

Danach werden die Aufgaben der Schiedsstelle von einer Schiedsperson, die durch mindestens eine weitere Schiedsperson vertreten wird, wahrgenommen. Die Schiedspersonen werden gem.   § 3 SchStG M-V von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.

 

Voraussetzungen für die Wahl zur Schiedsperson sind gemäß § 4 SchStG M-V

 

- die Eignung nach Persönlichkeit und Fähigkeiten,

 

- die Vollendung des 25. Lebensjahres,

 

- die Wohnsitznahme im Bereich der Gemeinde.

 

Für die Amtsperiode vom 01.02.2011 – 31.01.2016 erfolgt eine Neuordnung der Schiedsstellen der Hansestadt Rostock  durch Anpassung an die bestehenden fünf Ortsamtsbereiche. Die Hansestadt Rostock unterhält nunmehr fünf Schiedsstellen, die mit jeweils einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson zu besetzen sind. Infolge des stetigen Rückgangs der Fallzahlen in den vergangenen Jahren erschien eine Optimierung der Schiedsamtstätigkeit durch Zusammenlegung einzelner Schiedsamtsbereiche dringend erforderlich. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass in einzelnen Bereichen über einen längeren Zeitraum hinweg überhaupt keine Schlichtungsfälle aufgetreten sind.

Durch die Zusammenlegung einzelner Schiedsamtsbereiche und der damit verbundenen Reduzierung der Anzahl an Schiedspersonen von 22 auf 10, wird des Weiteren eine Kosteneinsparung i. H. v. 2.500,00 EUR pro Haushaltsjahr erreicht.

 

Die Schiedsstellen der Hansestadt Rostock umfassen nunmehr folgende Bereiche:

 

Schiedsstelle Nordwest 1 (Ortsamtsbereich Nordwest 1)

(Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Groß-Klein, Schmarl)

 

Schiedsstelle Nordwest 2 (Ortsamtsbereich Nordwest 2)

(Lichtenhagen, Lütten-Klein, Evershagen)

 

Schiedsstelle Mitte (Ortsamtsbereich Mitte)

(Kröpeliner Tor-Vorstadt, Südstadt, Biestow, Stadtmitte, Brinckmannsdorf)

 

Schiedsstelle West (Ortsamtsbereich West)

(Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide)

 

Schiedsstelle Ost (Ortsamtsbereich Ost)

((Dierkow (Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West), Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof)),

 

 

 

Für die aufgeführten Schiedsamtsbereiche konnten zur weiteren Tätigkeit in der kommenden Wahlperiode bereits amtierende Schiedspersonen gewonnen werden. Insofern ist hier die Arbeitsfähigkeit der Schiedsstellen ab 01.02.2011 gewährleistet. Für vorerst vakante Schiedsstellenpositionen der Schiedsstellen Nordwest 1,  Mitte sowie West (hier jeweils stellvertretende Schiedspersonen) erfolgte am 25. August 2010 durch Presseveröffentlichungen und Nutzung des Internets eine Ausschreibung zur Neubesetzung. Es haben sich mehrere Interessenten für die Schiedsamtstätigkeit beworben. Gegenwärtig wird unter Beteiligung der Ortsamtsleiter in Gesprächen die Eignung der Bewerber festgestellt, mit dem Ziel, die vakanten Positionen schnellstmöglich zu besetzen. Eine entsprechende Vorschlagsliste wird der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock durch eine gesonderte Beschlussvorlage vorgelegt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

HHSt. 1111.4010

Einsparung von jeweils 2.500,00 EUR pro Haushaltsjahr

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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06.10.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen