Beschlussvorlage - 2010/BV/1503
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ehrenamtlichen Schiedspersonen und der ehrenamtlichen stellvertretenden Schiedspersonen für die Hansestadt Rostock für die Amtsperiode 01.02.2011 bis 31.01.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.09.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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Beschlussvorschriften:
§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)
Sachverhalt:
Nach Ablauf der Amtsperiode vom
01.02.2006 bis 31.01.2011 sind für die kommende Amtsperiode (01.02.2011 bis
31.01.2016) die Schiedsstellen der Hansestadt Rostock erneut zu besetzen.
Grundlage für die Tätigkeit der Schiedsstellen bildet das Schiedsstellen- und
Schlichtungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V), zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur
Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr.
11, S. 329).
Danach werden
die Aufgaben der Schiedsstelle von einer Schiedsperson, die durch mindestens
eine weitere Schiedsperson vertreten wird, wahrgenommen. Die Schiedspersonen
werden gem. § 3 SchStG M-V von der
Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.
Voraussetzungen für die
Wahl zur Schiedsperson sind gemäß § 4 SchStG M-V - die Eignung nach
Persönlichkeit und Fähigkeiten, - die Vollendung des
25. Lebensjahres, - die Wohnsitznahme im
Bereich der Gemeinde. Für die Amtsperiode vom
01.02.2011 – 31.01.2016 erfolgt eine Neuordnung der Schiedsstellen der
Hansestadt Rostock durch Anpassung an
die bestehenden fünf Ortsamtsbereiche. Die Hansestadt Rostock unterhält
nunmehr fünf Schiedsstellen, die mit jeweils einer Schiedsperson und einer
stellvertretenden Schiedsperson zu besetzen sind. Infolge des stetigen
Rückgangs der Fallzahlen in den vergangenen Jahren erschien eine Optimierung
der Schiedsamtstätigkeit durch Zusammenlegung einzelner Schiedsamtsbereiche dringend
erforderlich. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass in einzelnen Bereichen
über einen längeren Zeitraum hinweg überhaupt keine Schlichtungsfälle
aufgetreten sind. Durch die
Zusammenlegung einzelner Schiedsamtsbereiche und der damit verbundenen Reduzierung
der Anzahl an Schiedspersonen von 22 auf 10, wird des Weiteren eine
Kosteneinsparung i. H. v. 2.500,00 EUR pro Haushaltsjahr erreicht. Die Schiedsstellen der Hansestadt Rostock umfassen nunmehr folgende
Bereiche: Schiedsstelle Nordwest 1 (Ortsamtsbereich Nordwest 1) (Seebad Warnemünde, Diedrichshagen, Markgrafenheide, Hohe Düne,
Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke, Groß-Klein, Schmarl) Schiedsstelle Nordwest 2 (Ortsamtsbereich Nordwest 2) (Lichtenhagen, Lütten-Klein, Evershagen) Schiedsstelle Mitte (Ortsamtsbereich Mitte) (Kröpeliner Tor-Vorstadt, Südstadt, Biestow, Stadtmitte,
Brinckmannsdorf) Schiedsstelle West (Ortsamtsbereich West) (Reutershagen, Hansaviertel, Gartenstadt/Stadtweide) Schiedsstelle Ost (Ortsamtsbereich Ost) ((Dierkow (Dierkow-Neu, Dierkow-Ost, Dierkow-West), Toitenwinkel, Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof)), |
Für die
aufgeführten Schiedsamtsbereiche konnten zur weiteren Tätigkeit in der
kommenden Wahlperiode bereits amtierende Schiedspersonen gewonnen werden.
Insofern ist hier die Arbeitsfähigkeit der Schiedsstellen ab 01.02.2011
gewährleistet. Für vorerst vakante Schiedsstellenpositionen der Schiedsstellen
Nordwest 1, Mitte sowie West (hier
jeweils stellvertretende Schiedspersonen) erfolgte am 25. August 2010 durch
Presseveröffentlichungen und Nutzung des Internets eine Ausschreibung zur
Neubesetzung. Es haben sich mehrere Interessenten für die Schiedsamtstätigkeit
beworben. Gegenwärtig wird unter Beteiligung der Ortsamtsleiter in Gesprächen
die Eignung der Bewerber festgestellt, mit dem Ziel, die vakanten Positionen
schnellstmöglich zu besetzen. Eine entsprechende Vorschlagsliste wird der
Bürgerschaft der Hansestadt Rostock durch eine gesonderte Beschlussvorlage
vorgelegt.