Änderungsantrag - 2010/AN/1365-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird geändert:

 

Im zweiten Absatz wird im ersten Satz nach „sind“ der Satzteil ab „ausschließlich“ gestrichen und folgendermaßen ergänzt: „ sind Rückbau- und Abrissmaßnahmen auszusetzen, es sei denn, dass Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht notwendig sind.

 

Nach dem zweiten Absatz wird ein folgender neuer Absatz eingefügt:

Die Ortsbeiräte müssen bei der Bestandsanalyse frühzeitig eingebunden werden. Soweit diese existieren, sollen bei der Bestandsanalyse in Bezug auf die Qualität der vorhandenen Anlagen auch Kinderortsbeiräte oder Schüler von Grund- oder weiterführenden Schulen und ihre Interessenvertreter (Eltern etc.) einbezogen werden.

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Satz im zweiten Absatz lautet nach der Änderung:

 

Bis zu einem Beschluss der Bürgerschaft über das aktualisierte Konzept sind Rückbau- und Abrissmaßnahmen auszusetzen, es sei denn, dass Maßnahmen der Verkehrssicherungs-pflicht notwendig sind.

 

 

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Johann-Georg Jaeger

Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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08.09.2010 - Bürgerschaft - überwiesen

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23.09.2010 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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06.10.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen