Beschlussvorlage - 2010/BV/1489

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister erteilt das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Abbruch der vorhandenen Gebäude, Aufbau eines Stadtteil- und Begegnungszentrums auf dem bestehenden Sockelgeschoss“, 18109 Rostock, Eutiner Str. 20.

 

 

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

  500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das „Einver-

  nehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.

 

- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

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In Vertretung

 

 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.09.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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28.09.2010 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen