Beschlussvorlage - 2010/BV/1488

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Als Fördergebiet „Rostock – Seebad Warnemünde“ wird das Gebiet innerhalb der im anliegenden Plan dargestellten Abgrenzung, begrenzt durch das Hotel Neptun, die Dünen, den Alten Strom, die Rostocker Straße, die Kirchnerstraße, die Richard-Wagner-Straße, die Parkstraße (einschließlich dieser Straßen) und den Stephan-Jantzen-Park festgelegt (Anlage).

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

  • Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2009/AM/0538
    Prüfauftrag zur Entwicklung eines städtischen Sanierungsgebietes im Ostseebad Warnemünde
  • Beschluss: 2010/BV/1379
    Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2010 für das Fördergebiet Rostock – Seebad Warnemünde

 

Sachverhalt:

Zur Finanzierung der Erneuerung und Verbesserung von Erschließungsanlagen im Seebad Warnemünde hat die Stadt mit dem Land verschiedene Förderungsmöglichkeiten geprüft (2009/IV/0557). Im Ergebnis hat die Stadt beim Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung M-V (MVBL) Städtebauförderungsmittel für folgende Maßnahmen beantragt:

 

1.       Alexandrinenstr., nördl. Abschnitt                                6.       Kirchenplatz

(Kirchenstr. – Georginenstr.)                                       7.       Seestraße

2.       Anastasiastraße                                                           8.       PP Kirchenplatz

3.       Kirchenstraße                                                              9.       Georginenstraße

4.       Friedrich-Franz-Straße                                              10.       Georginenplatz

5.       Dänische Straße

 

Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ist nur in festgelegten Fördergebieten möglich. Dadurch ergibt sich aus formalen Gründen die Notwendigkeit, in Warnemünde ein Fördergebiet auszuweisen.

 

Das maßgeblich touristisch geprägte Gebiet mit dem größten Sanierungsbedarf soll als Fördergebiet „Rostock – Seebad Warnemünde“ festgelegt werden. Die beantragten Einzelmaßnahmen liegen innerhalb dieses Gebietes.

 

Die Finanzierung der Erschließungsmaßnahmen stellt sich nach gegenwärtigem Arbeitsstand wie folgt dar:

 

- Gesamtbaukosten:

9.200 T€

- nicht förderungsfähige Kosten:

450 T€

- zuwendungsfähige Baukosten:

3.000 T€

- davon Förderung (100 %):

3.000 T€

- davon kommunaler Eigenanteil (1/3):

1.000 T€

- Straßenbaubeiträge:

5.750 T€

 

Durch Städtebauförderungsmittel können die Straßenbaubeiträge vorfinanziert werden.

 

Das Fördergebiet ist bisher nicht Gegenstand der Haushalts- und Finanzplanung. Insofern ergeben sich Mehrausgaben in Höhe der nicht förderungsfähigen Kosten und des kommunalen Eigenanteils in den Jahren 2010 bis 2015, das sind ca. 16 % der Investitionskosten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

2010-2015

 

Ausgaben:                                                                  Einnahmen:

UA   6300         9,2 Mio. €                                            UA       6000                 5,75 Mio. €

einschl. nicht förderungsfähiger Kosten                          UA       6150                 3,0 Mio. €

 

 

In Vertretung

 

 

 

Georg Scholze

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.09.2010 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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05.10.2010 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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06.10.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen