Beschlussvorlage - 2010/BV/1488
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung des Fördergebietes "Rostock - Seebad Warnemünde"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.09.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beteiligt:
- Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft; Tief- und Hafenbauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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28.09.2010
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Erledigt
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Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1)
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Vorberatung
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05.10.2010
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.10.2010
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Beschlussvorschlag:
Als
Fördergebiet „Rostock – Seebad Warnemünde“ wird das Gebiet
innerhalb der im anliegenden Plan dargestellten Abgrenzung, begrenzt durch das
Hotel Neptun, die Dünen, den Alten Strom, die Rostocker Straße, die
Kirchnerstraße, die Richard-Wagner-Straße, die Parkstraße (einschließlich
dieser Straßen) und den Stephan-Jantzen-Park festgelegt (Anlage).
Beschlussvorschriften:
§ 22 (2)
KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
- Beschluss
der Bürgerschaft Nr. 2009/AM/0538
Prüfauftrag zur Entwicklung eines städtischen Sanierungsgebietes im Ostseebad Warnemünde - Beschluss:
2010/BV/1379
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2010 für das Fördergebiet Rostock – Seebad Warnemünde
Sachverhalt:
Zur
Finanzierung der Erneuerung und Verbesserung von Erschließungsanlagen im Seebad
Warnemünde hat die Stadt mit dem Land verschiedene Förderungsmöglichkeiten
geprüft (2009/IV/0557). Im Ergebnis hat die Stadt beim Ministerium für Arbeit,
Bau und Landesentwicklung M-V (MVBL) Städtebauförderungsmittel für folgende
Maßnahmen beantragt:
1. Alexandrinenstr.,
nördl. Abschnitt 6. Kirchenplatz
(Kirchenstr. –
Georginenstr.) 7. Seestraße
2. Anastasiastraße 8. PP Kirchenplatz
3. Kirchenstraße 9. Georginenstraße
4. Friedrich-Franz-Straße 10. Georginenplatz
5. Dänische
Straße
Der
Einsatz von Städtebauförderungsmitteln ist nur in festgelegten Fördergebieten
möglich. Dadurch ergibt sich aus formalen Gründen die Notwendigkeit, in
Warnemünde ein Fördergebiet auszuweisen.
Das
maßgeblich touristisch geprägte Gebiet mit dem größten Sanierungsbedarf soll
als Fördergebiet „Rostock – Seebad Warnemünde“ festgelegt
werden. Die beantragten Einzelmaßnahmen liegen innerhalb dieses Gebietes.
Die
Finanzierung der Erschließungsmaßnahmen stellt sich nach gegenwärtigem
Arbeitsstand wie folgt dar:
-
Gesamtbaukosten: |
9.200 T€ |
- nicht
förderungsfähige Kosten: |
450 T€ |
-
zuwendungsfähige Baukosten: |
3.000 T€ |
- davon
Förderung (100 %): |
3.000 T€ |
- davon
kommunaler Eigenanteil (1/3): |
1.000 T€ |
-
Straßenbaubeiträge: |
5.750 T€ |
Durch Städtebauförderungsmittel
können die Straßenbaubeiträge vorfinanziert werden.
Das Fördergebiet ist bisher nicht Gegenstand der Haushalts- und Finanzplanung. Insofern ergeben sich Mehrausgaben in Höhe der nicht förderungsfähigen Kosten und des kommunalen Eigenanteils in den Jahren 2010 bis 2015, das sind ca. 16 % der Investitionskosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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379,4 kB
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