Beschlussvorlage - 2010/BV/1471

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe wird für folgende Haushaltsstelle erteilt:

02.6300.94600138: Fördergebiet „Rostock-Seebad Warnemünde“ in Höhe von

75.000,00 EUR

Die Deckung erfolgt aus der Haushaltsstelle: 02.8800.93200001: Erwerb von Grundstücken.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§ 6 (3) Hauptsatzung, §§ 51, 52 Kommunalverfassung des Landes M/V

 

 

 

Sachverhalt:

 

 

Begründung:

Haushaltsstelle

Haushaltsjahr

Betrag in EUR

02.6300.94600138     

2010

75.000,00

Bezeichnung der Haushaltsstelle

Fördergebiet “Rostock-Seebad Warnemünde“

 


 

 

1.   Berechnung der Gesamtausgaben

 

 

in EUR

 

Haushaltsansatz und Haushaltsrest für o.a. Haushaltsjahr                                                              0,00

 

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen                                                               +      75.000,00

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt                                                       +      75.000,00

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtausgabe                                                              =    150.000,00

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehrausgaben:

unabweisbar:

In der vorgesehenen Entscheidung zur Haushaltssatzung 2010 wird gemäß § 38 Abs.1VwVfG M-V zugesichert, den festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 49 Abs.1KV M-V vollständig zu genehmigen. Im Rahmen dieser Zusicherung werden Baubeginne für neue Maßnahmen während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung zugelassen.

Im Bereich der verkehrlichen Infrastruktur im Seebad Warnemünde liegen schwerwiegende Funktions- und Substanzmängel vor. Es wird eingeschätzt, dass derzeit die Verkehrssicherheit teilweise nur noch eingeschränkt gewährleistet ist. Zur unmittelbaren Verbesserung sowohl der verkehrlichen als auch der touristischen Infrastruktur ist der ungenügende bauliche Zustand der Anastasiastraße zu verbessern. Um den Baubeginn 2011 zu sichern, ist es unumgänglich, unverzüglich den Planungsauftrag zur Vergabe der städtischen grundhaften Ausbaumaßnahme zu erteilen und somit den Projektvorlauf zu sichern.

 

unvorhersehbar:

Mit dem Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung M-V (MVBL) wurden seit 2008 Möglichkeiten des Einsatzes von Städtebaufördermitteln, insbesondere für die Erneuerung von Straßen in Warnemünde, u.a. auch die Festlegung eines Sanierungsgebietes, erörtert.

Erst im Ergebnis einer Ortsbesichtigung mit dem MVBL in Begleitung des Senators für Bau und Umwelt und Vertretern der zuständigen Ämter am 09.04.2010 wurden Städtebau-fördermittel in Aussicht gestellt.

Die Stadt hat daraufhin Ende Mai 2010 einen entsprechenden Förderungsantrag in Höhe von 3 Mio EUR gestellt. Mit Schreiben des MVBL vom 22.07.2010 wurden der Stadt 1,5 Mio EUR für das Programmjahr 2010 in Aussicht gestellt. Davon werden 5% im Jahr 2010 kassenwirksam, so dass mit der Vorbereitung der ersten Baumaßnahmen noch in diesem Jahr begonnen werden muss.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war nicht vorhersehbar, dass Fördermittel noch für das Jahr 2010 bereitgestellt werden könnten. Allein aus dem Haushalt der Stadt war die Finanzierung nicht darstellbar.

 

2.   Nachweis der Deckung durch Minderausgaben

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung der Haushaltsstelle

02.8800.93200001

Erwerb von Grundstücken

 

 

 

in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. g. Haushaltsjahr

 

4.975.390,34

bisher bereitgestellte Mittel für andere Haushaltsstellen

./.

0

bereits angeordnete Mittel für o. g. Haushaltsstelle

./.

413.362,23

noch zur Verfügung stehende Mittel für o. g. Haushaltsjahr

=

4.562.028,11

als Deckungsquelle eingesetzt

 

75.000,00

 

 

 

 

Begründung der Minderausgaben

Zur Umsetzung der Baumaßnahme “4-streifiger Ausbau der Hinrichsdorfer Straße“ wurden im Haushaltsplan 2010 Mittel für den Grundstücksankauf sowie für die Entschädigung für das Doppelwohnhaus, welches sich auf der Fläche befindet, eingestellt.

Im Ergebnis der Vertragsverhandlungen mit den Eigentümern hat sich gezeigt, dass die angesetzten Mittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Damit ist es möglich die benötigten Mittel in Höhe von 75.000,00 EUR bereitzustellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle:    02.6300.94600138 in Höhe von 75.000,00 EUR

Minderausgaben bei der Haushaltsstelle: 02.8800.93200001 in Höhe von 75.000,00 EUR

 

 

Begründung der Dringlichkeit für den Finanzausschuss:

Um die Bauausführung in 2011 sicherzustellen, ist es zwingend erforderlich, die Entwurfs- und Ausführungsplanung unverzüglich zu beauftragen.

Dies setzt die schnellstmögliche Schaffung des Haushaltsrechtes bzw. die haushalterische Sicherung der Planungsmittel voraus.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.09.2010 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.09.2010 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen