Dringlichkeitsantrag - 2010/DA/1468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft zieht die in § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung auf den Oberbürgermeister übertragenen Befugnisse der obersten Dienstbehörde an sich.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sämtliche Abordnungen oder Zuweisungen an die Hansestadt Rostock, sofern der oder die Beschäftigte Aufgaben erfüllen, die entweder mit der Entgeltgruppe 13 oder höher zu vergüten sind oder diese Aufgaben mindestens denen entsprechen, die ein Beamter der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt erfüllt, im Einvernehmen mit der abordnenden bzw. zuweisenden Behörde zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beenden.

 

3. Sofern der Oberbürgermeister das unbedingte Erfordernis der Abordnung oder Zuweisung für bestimmte Planstellen innerhalb der unter 2. genannten Entgelt- bzw. Laufbahngruppen an die Hansestadt Rostock sieht, ist die Zustimmung des Hauptausschusses zu einer solchen Personalmaßnahme einzuholen.

 

 

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Begründung der Dringlichkeit:

Da eine Abordnung zum 15.09.2010 endet und die Befürchtung besteht, dass der Oberbürgermeister eine Verlängerung vornimmt, ist eine dringende Entscheidung in der Bürgerschaftssitzung am 08.09.2010 herbeizuführen.

 

 

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Beschlüsse

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08.09.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.10.2010 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen