Änderungsantrag - 2010/BV/1308-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Punkt 1. der Beschlussvorlage wird geändert. Es wird gestrichen

die folgende Konditionen festschreibt“

und ersetzt durch:

die unter besonderer Beachtung der Klärung im Regelungsverfahren folgende Konditionen anstrebt“

 

Punkt 2 der Beschlussvorlage wird geändert. Es wird gestrichen:

„unter den Bedingungen nach Punkt 1“

 

 

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Sachverhalt:

Der vollständige Text lautet somit:

 

„Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt:

1. Die Aufgaben im Rahmen des SGB II werden von der Agentur für Arbeit und der Hansestadt Rostock in einer gemeinsamen Einrichtung wahrgenommen unter der Bedingung, dass eine Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit zustande kommt, die unter besonderer Beachtung der Klärung im Regelungsverfahren folgende Konditionen anstrebt:

a. die Hansestadt Rostock hat in den nächsten 5 Jahren den Vorsitz in der Trägerversammlung

b. Zielvereinbarungen zwischen der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hansestadt Rostock in der Trägerversammlung wirksam

c. Das  Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm wird nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hansestadt Rostock in der Trägerversammlung wirksam.

2. Kommt eine Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Agentur für Arbeit bis zum 15.10.2010 nicht zustande, ist der Oberbürgermeister beauftragt, einen Antrag auf Zulassung zur Option vorzubereiten und der Bürgerschaft zur Entscheidung im November 2010 vorzulegen.“

 

In Verhandlungen mit der Bundesagentur ist die Stadt Partner, nicht weisungsberechtigt. Um optimale Verhandlungsergebnisse zu erreichen, müssen Kompromisse möglich sein. Mit der bisherigen Formulierung wird der Spielraum jedoch derartig eingeschränkt, dass ein Scheitern auch nur im geringsten Wortlaut die sofortige Konsequenz der Orientierung auf das von der Bürgerschaft nicht gewollte Optionsmodell der vollständigen kommunalen Verantwortung und Haftung nach sich zieht. Neben dem also nicht vorhandenen Willen der Bürgerschaft, in Zukunft das Jobcenter als Optionsmodell fortzuführen, muss auch beachtet werden, dass dies nicht automatisch möglich ist, da erst nach Antrag beim Land und vor allem dem Ausstechen anderer konkurrierender Kommunen überhaupt die Möglichkeit dieser Fortführung besteht. Die damit verbundenen Kosten in mindestens Millionenhöhe sind kaum abschätzbar und vor allem: nicht durch die Stadt leistbar.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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08.09.2010 - Bürgerschaft - zurückgezogen