Beschlussvorlage - 2010/BV/1438
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugendhilfe Stadt und Land e. V. - "Hanse Produktionsschule"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das
Projekt „Hanse Produktionsschule“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB
VIII für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde und der Kofinanzierung durch das Landesamt für
Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB
VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und
ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen
jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen
Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische
Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer
Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.
Der Zuwendungsbescheid des
Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern steht unter dem
Vorbehalt, dass der Träger jährlich 30.000,00 Euro selbst erwirtschaftet und
sich die/der Träger der örtlichen Jugendhilfe bzw. Dritte oder Sonstige an den
Gesamtausgaben des Trägers für das Jahr 2010 mit 165.953,86 Euro beteiligen.
Vorliegend geht bezüglich der
letztgenannten Beteiligung ein Differenzbetrag von 15.729,69 Euro hervor.
Dieser ist mit dem Wegfall der
Kofinanzierung durch die Argen begründet, die mit gesetzlicher Änderung ab 2010
nicht mehr möglich ist.
Einen teilweisen Ausgleich des Differenzbetrages
trägt der Träger mit der Erhöhung seiner Eigenmittel um 5.000,00 Euro. Bezüglich
der Finanzierung der verbleibenden Differenz von 10.729,69 Euro liegt der Verwaltung
bisher nur eine Zusage des Sozialministeriums des Landes Mecklenburg-
Vorpommern per mail vor. Vorausgesetzt wird hier jedoch die vorgeschlagene
örtliche Finanzierung.
Die Gesamtteilnehmerzahl der
Maßnahme beläuft sich auf 70 Teilnehmer. Der Fördervorschlag bezieht sich auf
10 Rostocker Teilnehmer mit der anteiligen Finanzierung von Miete,
Betriebskosten und Sachkosten.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 5,27 %.
Es besteht Konsens mit dem Träger
über die vorgeschlagene Fördersumme.