Beschlussvorlage - 2010/BV/1438

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendhilfe Stadt und Land e. V. für das Projekt „Hanse Produktionsschule“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde und der Kofinanzierung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern.

 

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.

 

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozialpädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg- Vorpommern steht unter dem Vorbehalt, dass der Träger jährlich 30.000,00 Euro selbst erwirtschaftet und sich die/der Träger der örtlichen Jugendhilfe bzw. Dritte oder Sonstige an den Gesamtausgaben des Trägers für das Jahr 2010 mit 165.953,86 Euro beteiligen.

 

Vorliegend geht bezüglich der letztgenannten Beteiligung ein Differenzbetrag von 15.729,69 Euro hervor. Dieser ist mit dem  Wegfall der Kofinanzierung durch die Argen begründet, die mit gesetzlicher Änderung ab 2010 nicht mehr möglich ist.

 

Einen  teilweisen Ausgleich des Differenzbetrages trägt der Träger mit der Erhöhung seiner Eigenmittel um 5.000,00 Euro. Bezüglich der Finanzierung der verbleibenden Differenz von 10.729,69 Euro liegt der Verwaltung bisher nur eine Zusage des Sozialministeriums des Landes Mecklenburg- Vorpommern per mail vor. Vorausgesetzt wird hier jedoch die vorgeschlagene örtliche Finanzierung.

 

Die Gesamtteilnehmerzahl der Maßnahme beläuft sich auf 70 Teilnehmer. Der Fördervorschlag bezieht sich auf 10 Rostocker Teilnehmer mit der anteiligen Finanzierung von Miete, Betriebskosten und Sachkosten.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 5,27 %.

 

Es besteht Konsens mit dem Träger über die vorgeschlagene Fördersumme.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

663.815,45 Euro

 

Eigenmittel

35.000,00 Euro

 

Drittmittel

126.516,97 Euro

 

Zuschuss des Landes

478.591,28 Euro

 

Zuschuss der HRO

23.707,20 Euro

 

davon Personalkosten

0,00 Euro

 

           H/M/BK/SK

23.707,20 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen