Beschlussvorlage - 2010/BV/1437
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugendzentrum für Informatik e. V. - "Medienpädagogik/ Medienarbeit im Jugendzentrum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
14.09.2010
|
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der Vorschlag des Amtes für
Jugend und Soziales basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der
Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Der Träger Jugendzentrum für
Informatik e. V. mit seinem Projekt „Medienarbeit im Jugendzentrum“
ist nicht Bestandteil der gegenwärtigen Jugendhilfeplanung.
Entsprechend Punkt 4.1.2.1 der
Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt
Rostock können Angebote mit innovativem Charakter gemäß Punkt 1.1 dieser
Richtlinie gefördert werden, wenn damit eine Weiterentwicklung der Angebote der
Jugendhilfe erreicht wird.
Ein entsprechender Bedarf ist für
dieses spezielle Angebot nicht ausreichend nachgewiesen worden.
Die Verwaltung schätzt ein, dass
die vorhandenen Angebote zur Verbesserung der Medienkompetenz bezüglich der
verschiedenen Zielgruppen in den Projekten der Jugendhilfe umfassend und
ausreichend angeboten werden.
Es handelt sich hier um einen Folgeantrag. 2009 wurde die
Förderung bereits abgelehnt.