Beschlussvorlage - 2010/BV/1435
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Jugendalternativzentrum e. V. - "Offene Jugendarbeit im Jugendalternativzentrum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Jugendalternativzentrum e. V. für das
Projekt „Offene Jugendarbeit im Jugendalternativ-zentrum“ gemäß den
§§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB
VIII. Das Angebot ist Bestandteil der
Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit
und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom
15.12.2009. Es handelt sich um ein stadtweites
Angebot.
Im Rahmen der Jugendarbeit ist
dieses offene Angebot in selbstverwalteter Form ein wichtiger Bestandteil für
Rostock. Das JAZ e. V. legt besonderen Wert auf die Ehrenamtlichkeit, um jungen
Menschen auf dem Weg ihrer Persönlichkeitsentwicklung Möglichkeiten der
Eigenverantwortung und Selbstgestaltung nahe zu bringen.
Die Förderung des Projektes
bezieht sich auf Ausgaben für Honorare, Betriebskosten und Sachkosten.
Entgegen der Antragstellung wird
eine geringere Förderung vorgeschlagen. Der Differenzbetrag in Höhe von
10.965,12 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der
Sachausgabenförderung.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 1,5 % des Förderbetrages.
Der Eigenanteil des Trägers zu
den Gesamtausgaben beträgt 10,05 %.
Im Ergebnis des Trägergespräches
gab der Verein infolge der Kürzungsabsichten seine Bedenken hinsichtlich der
Projektdurchführung zur Kenntnis.
14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des
Trägers Jugendalternativzentrum e. V. für das Projekt „Offene
Jugendarbeit im Jugendalternativ-zentrum" gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB
VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 - 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung
des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
x |
Abgelehnt |
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|
Dafür |
11 |
Dagegen |
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Enthaltungen |
3 |