Beschlussvorlage - 2010/BV/1432
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - AWIRO e. V. - "Offene Jugendarbeit in der Jugendbegegnungsstätte Median"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers AWIRO e. V. für das Projekt
„Median“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.
2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der
Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der von der Verwaltung des
Jugendamtes erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der beschlossenen
Leitsätze zur Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des
Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Die Jugendbegegnungsstätte
„Median“ ist ein kleinräumiges und selbstverwaltetes auf die KTV
und Stadtmitte bezogenes Angebot. Die außerschulische politische Bildung ist
ein Bestandteil des Projektes. Es besteht eine Kooperation zum Verein Soziale
Bildung e. V., zum Beispiel um Bildungsveranstaltungen durchzuführen. Die
eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht
hier im Vordergrund.
Die Förderung des Projektes
bezieht sich auf Ausgaben für Miete und Betriebskosten. Der Eigenanteil des
Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 9,97 %.
Es besteht Konsens mit dem Träger
über die vorgeschlagene Fördersumme.