Beschlussvorlage - 2010/BV/1430

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Stadtjugendring e. V. für die Maßnahme „Jugendpolitische Dachverbandsarbeit“ gemäß den §§ 1,11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, das die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände unterstützt.

 

Ziel ist es, die Mitgliedsvereine und –verbände zu fördern und deren freie und selbst organisierte Arbeit zu stärken sowie deren Belange gegenüber Dritten zu vertreten.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der jetzigen Personalausstattung angemessen und ausreichend.

 

 

Die Förderung der Institution  bezieht sich auf Ausgaben für eine 0,75 Feststelle sowie auf Honorare, Miete, Betriebskosten und Sachkosten.

 

Entgegen der Antragstellung wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 53.767,14 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung (keine Förderung neuer Stellen) und der Orientierung des Förderbetrages für Honorare, Miete, Betriebskosten und Sachkosten der Stadt Rostock an der Förderung 2009.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 2,68 %.

Im Ergebnis des Trägergespräches nahm der Verein die Kürzungsabsichten zur Kenntnis.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

72.457,21 Euro

 

Eigenmittel

1.945,00 Euro

 

Drittmittel

1.100,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

52.718,61 Euro

 

davon Personalkosten

40.106,21 Euro

 

           H/M/BK/SK

12.612,40 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen