Beschlussvorlage - 2010/BV/1430
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Rostocker Stadtjugendring e. V. - "Jugendpolitische Dachverbandsarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Stadtjugendring e. V. für die
Maßnahme „Jugendpolitische Dachverbandsarbeit“ gemäß den §§ 1,11
und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich
der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB
VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und
ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009. Es handelt sich um ein stadtweites
Angebot, das die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände unterstützt.
Ziel ist es, die Mitgliedsvereine
und –verbände zu fördern und deren freie und selbst organisierte Arbeit
zu stärken sowie deren Belange gegenüber Dritten zu vertreten.
Aus Sicht der Verwaltung sind die
finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der
jetzigen Personalausstattung angemessen und ausreichend.
Die Förderung der
Institution bezieht sich auf Ausgaben
für eine 0,75 Feststelle sowie auf Honorare, Miete, Betriebskosten und
Sachkosten.
Entgegen der Antragstellung wird
eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und
Vorschlag in Höhe von 53.767,14 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit der
Reduzierung der beantragten Personalkostenförderung (keine Förderung neuer
Stellen) und der Orientierung des Förderbetrages für Honorare, Miete,
Betriebskosten und Sachkosten der Stadt Rostock an der Förderung 2009.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben beträgt 2,68 %.
Im Ergebnis des Trägergespräches
nahm der Verein die Kürzungsabsichten zur Kenntnis.