Beschlussvorlage - 2010/BV/1427

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt „DRK Familienbildungsstätte“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.

 

Die Familienbildungsstätte des DRK als „Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung“ ist beauftragt, das 2004 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene „Rahmenkonzept der Eltern- und Familienbildung“ in Stadtmitte/Südstadt/KTV der Hansestadt Rostock umzusetzen, um Eltern durch geeignete Bildungs- und Hilfsangebote zu unterstützen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken.

 

Das Projekt wird mit 2 Feststellen, Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.

 

Im Zusammenhang mit der Personalkostenförderung auf Grund der vorliegenden Arbeitsverträge gibt es ein Widerspruchsverfahren aus dem Haushaltsjahr 2009. Da dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurden vorerst die beantragten Personalkosten für die Förderung 2010 berücksichtigt. Mit der Entscheidung des Widerspruchsverfahrens werden die zu fördernden Personalkosten durch die Verwaltung festgelegt.

 

Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 941,32 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalausgaben (Einmalzahlung), welche auf Grund der vorliegenden Unterlagen aus Eigenmitteln des Trägers zu finanzieren sind.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes

beträgt 15,07 %. Drittmittel betragen 38,82 %. Dem Träger ist der Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

240.984,78 Euro

 

Eigenmittel

36.322,68 Euro

 

Drittmittel

93.539,34Euro

 

Zuschuss der HRO

110.181,44 Euro

 

davon Personalkosten

89.653,57 Euro

 

           H/M/BK/SK

20.527,87 Euro

 

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen