Beschlussvorlage - 2010/BV/1427
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - DRK Kreisverband Rostock e. V. - "DRK Familienbildungsstätte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt
„DRK Familienbildungsstätte“ gemäß den §§ 1 und 16 SGB VIII für den
Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 16 SGB VIII.
Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist
Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Die Familienbildungsstätte des
DRK als „Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung“ ist
beauftragt, das 2004 vom Jugendhilfeausschuss beschlossene „Rahmenkonzept
der Eltern- und Familienbildung“ in Stadtmitte/Südstadt/KTV der
Hansestadt Rostock umzusetzen, um Eltern durch geeignete Bildungs- und
Hilfsangebote zu unterstützen und ihre Erziehungskompetenz zu stärken.
Das Projekt wird mit 2
Feststellen, Honoraren, Betriebs-, Miet- und Sachkosten gefördert.
Im Zusammenhang mit der
Personalkostenförderung auf Grund der vorliegenden Arbeitsverträge gibt es ein
Widerspruchsverfahren aus dem Haushaltsjahr 2009. Da dieses Verfahren noch
nicht abgeschlossen ist, wurden vorerst die beantragten Personalkosten für die
Förderung 2010 berücksichtigt. Mit der Entscheidung des Widerspruchsverfahrens
werden die zu fördernden Personalkosten durch die Verwaltung festgelegt.
Entgegen dem Antrag wird eine
geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag
in Höhe von 941,32 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der
beantragten Personalausgaben (Einmalzahlung), welche auf Grund der vorliegenden
Unterlagen aus Eigenmitteln des Trägers zu finanzieren sind.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von
max. 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den
Gesamtausgaben des Projektes
beträgt 15,07 %. Drittmittel betragen 38,82 %. Dem Träger
ist der Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.