Beschlussvorlage - 2010/BV/1424
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - AWO Sozialdienst Rostock gGmbH - "Fanprojekt Rostock / M-V - fair-play"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das
Projekt „Fanprojekt Rostock / M-V – fair-play“ gemäß den §§
1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 20010– 31.12.2010,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB
VIII. Das Angebot ist Bestandteil der
Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit
und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom
15.12.2009.
Das Konzept basiert auf den
Standards für Fanprojekte des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS).
Durch Bundes- und Landesmittel sowie die Bereitstellung des kommunalen Anteils
im Sinne der geforderten Drittelfinanzierung zwischen Bund, Land und Kommune
ist die kontinuierliche Weiterführung des Projektes notwendig.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Der Träger hat den Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
Entgegen dem Antrag wird eine
geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag
in Höhe von 4.154,67 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der
Personalkostenförderung. Es liegt kein neuer Tarifabschluss vor, die geplanten
Tariferhöhungen konnten nicht berücksichtigt werden. Weiterhin ist keine
Erhöhung der Sachkosten gewährt worden.