Beschlussvorlage - 2010/BV/1420
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - AWO Sozialdienst Rostock gGmbH - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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19.10.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das
Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Groß-Klein“ gemäß den §§
1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und
Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der
Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Aus Sicht der Verwaltung sind die
finanziellen Rahmenbedingungen im Sinne einer Qualitätssicherung mit der
jetzigen Personalausstattung angemessen und notwendig. Das Stadtteil- und
Begegnungszentrum wird mit 4,5 Feststellen und
1 Feststelle Schulsozial-arbeit an der Störtebekerschule sowie mit
Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkosten-zuschüssen für Fachkräfte der
Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms
2007 – 2013“ werden 3 Feststellen Jugendsozialarbeit und 1 Feststelle
Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % finanziert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz
zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 2.040,36 Euro steht im Zusammenhang
mit der Reduzierung der beantragten Personalkosten. Dem Träger wurde der
Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.
Der Eigenanteil des Trägers zu
den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 7,96 %. Der Anteil der Drittmittel
beträgt 0,23 %.
14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des
Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und
Begegnungszentrum Groß-Klein" gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für
den Zeitraum 01.01. 2010 - 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des
Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen |
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Abgelehnt |
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Dafür |
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Dagegen |
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Enthaltungen |
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