Beschlussvorlage - 2010/BV/1419
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - ASB-Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Schmarl mit Außenstelle Schiene"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers ASB – Gemeinnützige Gesellschaft für
Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH für das Projekt „Stadtteil- und
Begegnungszentrum Schmarl mit Außenstelle Schiene“ gemäß den §§ 1, 11 bis
14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich
der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und
Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der
Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Das Projekt wird mit 4
Feststellen und 1 Feststelle Schulsozialarbeit an der Krusenstern- Gesamtschule
Rostock Schmarl sowie Honoraren, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der
Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms
2007-2013“ werden 1 Feststelle in der Schulsozialarbeit und 3 Feststellen
in der Jugendsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von
max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Im Zusammenhang mit der
Personalkostenförderung auf Grund des vorliegenden Tarifvertrages gibt es ein
Widerspruchsverfahren aus dem Haushaltsjahr 2009. Da dieses Verfahren noch
nicht abgeschlossen ist, wurden vorerst die beantragten Personalkosten für die
Förderung 2010 berücksichtigt. Mit der Entscheidung des Widerspruchsverfahrens
werden die zu fördernden Personalkosten durch die Verwaltung festgelegt.
Entgegen dem Antrag wird eine
geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag
in Höhe von 3.338,00 Euro steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der
beantragten Sachkosten und ergibt sich aus einem Berechnungsfehler bei den
Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes
beträgt 4,98 %.
Dem Träger wurde der
Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.