Beschlussvorlage - 2010/BV/1417
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Kolping Initiative M-V GmbH - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
14.09.2010
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock
beschließt die Förderung des Trägers Kolping Initiative M-V gGmbH für das
Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen“ gemäß den
§§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010,
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16
SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und
Begegnungszentren der Hansestadt Rostock, der beschlossenen Leitsätze der
Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Das Projekt wird mit 4,75
Feststellen und 1,75 Feststellen Schulsozialarbeit an der Hundertwasser-Gesamtschule
Lichtenhagen und an der Nordlicht-Schule Lichtenhagen sowie mit Honoraren,
Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Entsprechend der „Gewährung
einer Zuwendung zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der
Jugend- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms
2007-2013“ werden 3,75 Feststellen in der Jugendsozialarbeit und 1,75
Feststellen in der Schulsozialarbeit bis zu max. 50 % gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz
zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 8.200,00 Euro steht im Zusammenhang
mit der Reduzierung von Miet- und Betriebskosten im 2. Halbjahr auf Grund der
begonnenen Bauphase. Mit dem Träger besteht Konsens zum Fördervorschlag der
Verwaltung. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt
11,34 %. Der Anteil der Drittmittel beträgt 2,04 %.