Beschlussvorlage - 2010/BV/1415

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Arbeiter Samariter Bund Gemeinnützige Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe mbH für das Projekt „Offene Jugendarbeit“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.

 

Auf der Grundlage der sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht bezüglich der Angebotsstruktur zukünftig eine Bündelung der Ressourcen notwendig.

 

Das Projekt wird mit 2 Feststellen sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.

Im Zusammenhang mit der Personalkostenförderung auf Grund des vorliegenden Tarifvertrages gibt es ein Widerspruchsverfahren aus dem Haushaltsjahr 2009. Da dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, wurden vorerst die beantragten Personalkosten für die Förderung 2010 berücksichtigt. Mit der Entscheidung des Widerspruchsverfahrens werden die zu fördernden Personalkosten durch die Verwaltung festgelegt.

 

Entgegen dem Antrag wird eine geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag in Höhe von 1.751,13 Euro steht in Zusammenhang mit der Reduzierung im Sachkostenbereich sowie auf Grund fehlerhafter Berechnungen bei den Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 5,14 %. Drittmittel betragen 6,31%.

 

Dem Träger wurde der Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

im aktuellen Jahr:

Gesamtkosten

101.392,04 Euro

 

Eigenmittel

5.210,00 Euro

 

Drittmittel

6.400,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

88.030,91 Euro

 

davon Personalkosten

69.122,53 Euro

 

           H/M/BK/SK

18.908.38 Euro

 

 

 

 

 

Dr. Liane Melzer

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.09.2010 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen