Beschlussvorlage - 2010/BV/1415
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 11 bis 16 SGB VIII - Arbeiter Samariter Bund e. V. - "Offene Jugendarbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.08.2010
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Fed. Senator/in:
- S 3, Dr. Liane Melzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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14.09.2010
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt
die Förderung des Trägers Arbeiter Samariter Bund Gemeinnützige Gesellschaft
für Kinder- und Jugendhilfe mbH für das Projekt „Offene
Jugendarbeit“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.
2010 – 31.12.2010, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes der
Hansestadt Rostock durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien
Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB
VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und
ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung
basiert auf der Grundlage der beschlossenen Leitsätze der Kinder- und
Jugendarbeit und des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses zur
Prioritätensetzung 2010 vom 15.12.2009.
Auf der Grundlage der
sozialräumlichen Orientierung der Jugendhilfe wird aus fachlicher Sicht bezüglich
der Angebotsstruktur zukünftig eine Bündelung der Ressourcen notwendig.
Das Projekt wird mit 2 Feststellen sowie mit Honoraren, Miete, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Eine Förderung der
Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3 % der geförderten Personalkosten.
Im Zusammenhang mit der
Personalkostenförderung auf Grund des vorliegenden Tarifvertrages gibt es ein
Widerspruchsverfahren aus dem Haushaltsjahr 2009. Da dieses Verfahren noch
nicht abgeschlossen ist, wurden vorerst die beantragten Personalkosten für die
Förderung 2010 berücksichtigt. Mit der Entscheidung des Widerspruchsverfahrens
werden die zu fördernden Personalkosten durch die Verwaltung festgelegt.
Entgegen dem Antrag wird eine
geringere Förderung vorgeschlagen. Die Differenz zwischen Antrag und Vorschlag
in Höhe von 1.751,13 Euro steht in Zusammenhang mit der Reduzierung im
Sachkostenbereich sowie auf Grund fehlerhafter Berechnungen bei den
Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes
beträgt 5,14 %. Drittmittel betragen 6,31%.
Dem Träger wurde der
Fördervorschlag der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.